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Die Mahlmuehle des Jakob Adrion (Erlass der koeniglich wuertt. Regierung)
von Königlich württembergische Regierung des Schwarzwaldkreises
 

 


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Die Mahlmuehle des Jakob Adrion (Erlass der koeniglich wuertt. Regierung)  

Flusskilometer:  3.5 [Lageplan]
Geschichte beginnt im Jahr: 1857 [Was damals in der Welt geschah]
Verfasser der Geschichte bzw. der Abbildungen: Königlich württembergische Regierung des Schwarzwaldkreises
Für den virtuellen Flößerpfad bearbeitet durch: Peter Weidenbach, e-mail: weidenbach_bad_liebenzell@hotmail.com
 

Erlaß der königlich württembergischen Regierung des Schwarzwaldkreises an das Oberamt Oberndorf vom 29. Juli 1859

Anmerkung der Redaktion: Das alte Längenmaß "Fuß" wurde mit einem Auslassungszeichen (') abgekürzt, ein Fuß entspricht 0,286 Meter. Das alte Maß "Zoll" wurde im Text mit zwei Auslassungszeichen (' ') abgekürzt, es entspricht 2,86 cm.

Unter Rückanschluss der mit Bericht vom 19. D. M. vorgelegten Akten wird dem Oberamt zu erkennen gegeben, daß man dem Gesuche des Gutsbesitzers Jakob Adrion und Genossen von Ödenwald, Gemeindebezirks Loßburg, um Erlaubnis zur Errichtung einer Getreide-Mahlmühle für Kunden am Lohmühlebach unterhalb der Ödenwalder Sägmühle mit 2 Mahlgängen und 1 Gerbgang, in der Voraussetzung, daß die Dampfmühle der Bittsteller in Schömberg künftig nicht mehr betrieben wird, entsprochen haben will, und zwar unter folgenden Bedingungen.

  1. Zum Ansammln des erforderlichen Aufschlagwaßers darf an der am Situationsplan mit 1 bezeichneten Stelle ein Wehr rechtwinklich zum Bach eingesetzt werden.
  2. Mauerlatte angebrachte provisorische Eichzeichen zu legen, so daß sie mit der Bachsohle bündig wird. Auf diese Schwelle darf ein licht 10 ´ weite und 1 ´ hohe Falle, welche mit bequemer Aufzugsvorrichtung zu versehen ist, aufgesetzt werden.
  3. Der Einlaufskanal und das daran stoßende hölzerne Gerinne sind in der Schwelle 2 ´ weit zu machen und möglichst waßerdicht herzustellen. Das Gesamtgefälle des Zulaufkanals soll 2´4´´ betragen.
  4. Die Schwelle der Einlaßfalle im Werkkanal ist in gleiche Höhe mit der Wehrschwelle zu legen, die Falle selbst, welche mit bequemer Aufzugsvorrichtung zu versehen ist, ist im Licht 3 ´ weit und entsprechend hoch zu machen.
  5. Die Schwelle der Rad und Leerlauffallen sind 11,4 ´ tiefer als das provisorische Eichzeichen zu legen, die Fallen sind je 1 ´5´´ im Licht breit, die Leerlauffalle 1 ´ hoch und die Radfalle höher als diese zu machen.. Diese beiden Fallen müßen so in Wechselwirkung miteinander gebracht werden,, daß sich immer die eine schließt, wenn die andere geöffnet wird.
  6. Zum Betrieb der 3 Gänge wird gestattet, ein 22 ´ hohes und 1´5´´ breites oberschlächtiges Waßerrad einzusetzen, dasselbe ist mit einer Radstube zu umgeben.

Bezüglich der in gewerbpolizeilicher Beziehung von benachbarten Müllern erhobenen Einsprache wird bemerkt, daß man solche nicht zu berücksichtigen vermag, da nach den lokalen Verhältnissen nicht anzunehmen ist, daß die Mühlebesitzer im Ehlenboger-Thal und in Freudenstadt eine erhebliche Beeinträchtigung in ihrem gewerblichen Einkommen erleiden werden, wenn die Bittsteller statt der bisher in Schömberg betriebenen Mühle eine solche in einer Entfernung von blos etwa einer Viertelstunde am Lohmühlebach in Betrieb zu setzen.

Vorstehende Entscheidung ist den Bittstellern und den beteiligten dritten zu eröffnen.
Den erstern insbesondere noch mit der Belehrung, daß diese Conzession als durch Nichtgebrauch erloschen betrachtet und behandelt würde, falls davon binnen Jahresfrist noch kein Gebrauch gemacht sein sollte.

Nach Vollendung des Bauwesens hat das O/A durch einen befähigten Waßerbauverständigen die Einhaltung der Bauvorschriften kontrollieren, an einem geeigneten Plaze ein Eichzeichen setzen und hierüber unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften ein Protokoll aufnehmen zu laßen.
Die Akten sind seiner Zeit anher wieder vorzulegen, um solche zur Cognition über den Waßerzins der betreffenden Vinanzstelle mittheilen zu können.
Der Betrag des beigefügten Kostenzettels des Straßenbauinspektors v. Martins in Oberndorf ist von den Bittstellern zu erheben und den erstern zuzustellen.