_______________________________ UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE ZUR AUSWEISUNG VON GEWERBE- UND INDUSTRIEFLÄCHEN IM NORDEN VON LANDSBERG AM LECH _______________________________ AGL LANDNUTZUNGSPLANUNG ARBEITSGRUPPE FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE LANDSCHAFTSGESTALTUNG Prof. Dr. U. Ammer Ass. d. Forstdienstes M. Weidenbach Dipl. Ing. Dr. U. Pröbstl, Landschaftsarchitektin BDLA Dipl. Geographin U. Otte Dipl. Geologe Dr. J. Zander 0 INHALTSVERZEICHNIS ____________________ SEITE 1. EINLEITUNG 04 2. RÄUMLICHE ABGRENZUNG UND NATÜRLICHE RESSOURCEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET 05 2.1 Räumliche Abgrenzung 05 2.1.1 Frauenwald 2.1.2 Lechwiesen 2.2 Klima 08 2.2.1 Allgemeine Daten 2.2.2 Niederschläge 2.2.3 Temperatur 2.2.4 Wind 2.3 Geologie und Boden 11 2.3.1 Geomorphologische Gegebenheiten 2.3.2 Pedologische Verhältnisse im Frauenwald 2.3.3 Pedologische Verhältnisse auf den Lechwiesen 2.4 Reale und Potentiell Natürliche Vegetation 14 2.5 Ausgewiesene Schutzgebiete 15 3. ERFASSUNG NUTZUNGSBEDINGTER VEGETATIONSTYPEN UND STRUKTUREN 17 3.1 Vorhandenes Material 17 3.1.1 Frauenwald 3.1.2 Lechwiesen 3.2 Methode der Kartierung 19 3.2.1 Erfaßte Landschaftselemente, Vegetations- und Nutzungstypen 3.2.1.1 Frauenwald 3.2.1.2 Lechwiesen 3.3 Ergebnisse der Kartierung 22 3.3.1 Frauenwald 3.3.1.1 Waldbestände 3.3.1.2 Kleinstrukturen 3.3.1.3 Fauna 3.3.2 Erläuterung zur Nutzungskartierung der Lechwiesen 1 4. ERFASSUNG UND BEWERTUNG DER LANDSCHAFTSPOTENTIALE 33 4.1 Arten- und Biotoppotential 33 4.1.1 Bewertungsmethoden 4.1.1.1 Grundlagen 4.1.1.2 Bewertungsvorschriften 4.1.1.2.1 Erläuterungen zu den Bewertungsvorschriften 4.1.1.3 Anwendung eines Bewertungsrasters 4.1.2 Ergebnisse der Bewertung 4.1.2.1 Frauenwald 4.1.2.2 Lechwiesen 4.1.3 Ökologischer Vergleich der Varianten 4.2 Klimatisches Regenerationspotential 47 4.2.1 Klimatische Ausgangssituation 4.2.2 Lokalklimatische Besonderheiten 4.2.2.1 Lufthygienische Komponente 4.2.2.2 Thermische Komponente und lokaler Luftaustausch 4.2.2.3 Zusammenfassende Bewertung 4.3 Grundwasserpotential, Hydrogeologie und Hochwasserschutz 52 4.3.1 Allgemeines 4.3.2 Hydrogeologie Brunnen Kaufering West 4.3.3 Neuerschließung von Grundwasser 4.3.4 Empfehlungen für eine übergemeindliche L"sung 4.3.5 Hochwasserschutz 4.3.6 Vorbeugender Trinkwasserschutz 4.4 Lärmschutz- und Ruhepotential 58 4.4.1 Ausgangslage 4.4.2 Immissionsgrenzwerte 4.4.3 Berechnung der Lärmemissionen 4.4.3.1 Lärmemissionen von Straßen 4.4.3.2 Lärmemissionen der Bahnlinie München-Buchloe 4.4.3.3 Lärmemissionen durch Flugverkehr 4.4.3.4 Lärmemissionen von Gewerbe und Industrie 4.4.4 Festlegung von Ruhezonen und Lärmschutzstreifen 4.5 Bodenpotential 67 4.7 Freizeit- und Erholungspotential 69 4.7.1 Lechwiesen 4.7.2 Frauenwald 4.8 Landschaftsbild und Siedlungsstruktur 71 2 5. VORGABEN FÜR NUTZUNGSART UND FLÄCHENUMFANG DES GEPLANTEN GEWERBE-/INDUSTRIESTANDORTES 73 6. ÖKOLOGISCHE RISIKOANALYSE 74 6.1 Mögliche Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung 74 auf die Umwelt 6.2 Bewertung und Abgrenzung konfliktarmer und 75 konfliktreicher Flächen 6.2.1 Methode der Bewertung 6.2.2 Vergleichende Bewertung der Standortsvarianten Frauenwald und Lechwiesen 6.2.3 Abgrenzung konfliktreicher Flächen 6.2.4 Abgrenzung relativ konfliktarmer Flächen 6.3 Auswirkungen auf die Landschaftspotentiale im Falle 80 einer Nutzung der vorgeschlagenen Standortsvariante 6.4 Zusammenfassende Würdigung 85 7. ERSATZMAßNAHMEN 87 7.1 Allgemeine Grundlagen 87 7.2 Ersatzpflicht 88 7.2.1 Ersatzpflichtige Nutzungs-/Vegetationstypen und Berechnung des Ökologischen Flächenwertes 7.2.2 Ersatzpflicht bei Verinselung von Grünlandbiotopen und Waldbeständen 7.3 Ökologische Bewertung der Ersatzbiotope 89 7.3.1 Erstaufforstungsabschlag und Abschlag für neu angelegte Grünlandbiotope 7.3.2 Abschlag für örtlichen Funktionsverlust 7.4 Beispiel zum Verfahren der Ersatzflächenberechnung 91 7.5 Vorschläge zur Realisierung der Ersatzmaßnahmen 93 7.5.1 Ersatzmaßnahmen für eine Standortsvariante im Frauenwald 7.5.2 Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Standortsvariante Lechwiesen 8. LITERATURVERZEICHNIS 96 9. KARTENTEIL 99 3 1.0 EINLEITUNG __________ Im Sommer 1993 wurden der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung, Landschafts~ ökologie und Landschaftsgestaltung (AGL) unter Leitung von Prof. Dr. Ammer von der Stadt Landsberg a. Lech und der Gemeinde Kaufering beauftragt, Unterlagen zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für einen Gewerbe-/Industriestandort zwischen Landsberg und Kaufering zu erarbeiten. Aus Voruntersuchungen wurden 3 mögliche Standorte ausgewählt, die so~ wohl Wald, wie auch landwirtschaftliche Flächen umfassen. Aufgabe der AGL ist es im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) eine vergleichende ökologische Bewertung der Standorte vorzu~ nehmen und Aussagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zu treffen. Gemäß den Inhalten einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die nach § 1 des UVP-Gesetzes von 1991 "die Ermittlung, Beschreibung und Bewer~ tung der Auswirkungen eines Vorhabens auf (..) Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der je~ weiligen Wechselwirkungen ..." zur Aufgabe hat, wurde Mitte September 1993 mit der Aufnahme der betreffenden Landschaftspotentiale begonnen. Ein Schwerpunkt war dabei die Erfassung und Bewertung des Arten- und Biotoppotentials, dessen komplexe Struktur besonders empfindlich auf menschliche Eingriffe reagiert und daher als Indikator für die Funktions~ fähigkeit und Eignung des Naturraums angesehen werden kann. Ziel der UVS ist es letztendlich neben der vergleichenden Bewertung der vorgegebenen Standortsvarianten, relativ konfliktarme Bereiche von der Gr"ße der vorgesehenen Bebauung zum Zwecke einer ökologischen Risiko~ minimierung herauszustellen, und ihre Eignung als Gewerbe-/Industriestandort in Bezug auf die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu beurteilen. 4 2.0 RÄUMLICHE ABGRENZUNG UND NATÜRLICHE RESSOURCEN _________________________________________________ IM UNTERSUCHUNGSGEBIET ________________________ 2.1 Räumliche Abgrenzung ____________________ Der Untersuchungsbereich umfaßt die drei Varianten Frauenwald Nord, Frauenwald Süd und Lechwiesen. Als zusammenhängendes Gebiet nimmt er eine Fläche von rund 360 ha ein. Das Untersuchungsgebiet liegt zwi~ schen der Stadt Landsberg am Lech im Süden und der Gemeinde Kau~ fering im Norden (vgl. Übersichtskarte auf S. 7). Im Norden wird das Gebiet durch die Bahnlinie München-Buchloe be~ grenzt, im Süden durch die Iglinger Straße, die von Landsberg nach Igling führt, sowie durch das Industriegebiet der Stadt Landsberg, das n"rdlich der A 96 liegt. Die "stliche Grenze bildet die Bahnlinie Landsberg-Kaufering, die westli~ che Grenze entspricht dem Militärzaun des IVG-Geländes, der sich im Westteil des Frauenwaldes von der Iglinger Straße bis zur Bahnlinie München-Buchloe zieht. Der weitaus gr"ßte Teil des Untersuchungsgebietes liegt auf Landsberger Gemarkung. Eine kleinere Fläche im Nordosten auf den Lechwiesen ge~ hört zur Gemarkung Kaufering. 2.1.1 Frauenwald __________ Das Teilgebiet Frauenwald gliedert sich in die Varianten Frauenwald Nord und Frauenwald Süd, wobei vom Auftraggeber keine parzellen~ scharfe Abgrenzung vorgegeben wurde. Für die spätere Beurteilung wurde vom Verfasser die Linie mit dem Hochwert 26350, wie sie auf der Ökologischen Wertkarte (Rasterkarte) eingezeichnet ist, als Trennlinie defi~ niert. Sie teilt das Gebiet in die n"rdliche Variante mit ca. 100 ha und in die südliche mit ca. 140 ha. Die Untersuchungsfläche Frauenwald ist im Eigentum der Industrieverwal~ tungsgesellschaft AG Bad Godesberg (IVG) und derzeit an die Bundes~ wehr verpachtet. Das gesamte Gelände ist durch einen Militärzaun abge~ schirmt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Waldflächen werden von der Bundesforstverwaltung bewirtschaftet. Im Gebäude der Hauptwache ist eine Revierf"rsterstelle eingerichtet. Mit dem Stichtag 1. Januar 1988 wurde der aktuelle 10-jährige Betriebsplan erstellt. Die dabei erstellte Forstbetriebskarte im Maßstab 1 : 5000 diente als Grundkarte für die ökologische Kartierung im Maßstab 1 : 2500. Die Flä~ 5 chenbilanz der Forsteinrichtung weißt eine Forstbetriebsfläche von 205,8 ha nach, wovon 193,1 ha als reine Holzbodenfläche ausgeschieden sind. Der Wald besteht zum gr"ßten Teil aus 30-40 jährigen Fichtenbeständen mit vereinzelt beigemischten Kiefern- und Laubholzgruppen. Im Westen grenzt ein ebenfalls militärisch genutztes Waldgelände an die Untersuchungsvariante Frauenwald. Dieser westliche Teil ist zudem als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Mehrere Brunnen befinden sich auf dem IVG-Gelände, deren Wasser derzeit allenfalls noch für militärische Zwecke Verwendung findet. Im Norden grenzt an die Bahnlinie München-Buchloe ein kleines Gewer~ begebiet auf dem Gelände eines aufgelassenen Kieswerkes an, das zur Gemarkung der Gemeinde Igling gehört. Dort ist eine Bitumenmischanla~ ge, eine Kiesaufbereitungsanlage und ein Betonmischwerk angesiedelt. Südlich der Iglinger Straße grenzen überwiegend Nadelholz Reinbestände an den Frauenwald. Zum großen Teil handelt es sich um Kiesvorbehalts~ flächen auf Iglinger und Landsberger Gemarkung. Nach Aussagen der Gemeinde Igling wird für diesen Bereich "zur Zeit ein Kiesabbauplan er~ stellt, der dann über einen Bebauungsplan geregelt werden soll." Süd"stlich der Untersuchungsvariante liegt das Industriegebiet der Stadt Landsberg und die A 96; im Nordosten reichen die Lechwiesen bis an den Waldrand. 2.1.2 Lechwiesen __________ Die Untersuchungsvariante Lechwiesen reicht vom Frauenwald im Westen bis zu der Bahnlinie Landsberg-Kaufering im Osten. Jenseits der Bahnlinie erstrecken sich überwiegend ackerbaulich genutzte landwirtschaftliche Flächen. Im Süden der Lechwiesen liegt das Industriegebiet der Stadt Landsberg, im Norden grenzt der Bahnhof Kaufering und der Siedlungs~ bereich der Gemeinde Kaufering unmittelbar an die Untersuchungsvarian~ te. Das ganze Gebiet ist ca. 120 ha groß, knapp die Hälfte davon liegt auf Kauferinger Gemarkung. Der "stliche Teil der Lechwiesen wird von der vielbefahrenen B 17 (Augsburg-Füssen) durschnitten. Nord"stlich der Straße befindet sich ein Brunnen der Gemeinde Kaufering. Das dazugehörige Wasserschutzgebiet reicht im Süden bis an das Industriegebiet Landsberg heran und be~ deckt den gesamten "stlichen Teil der Lechwiesen. Zum Schutz seltener Pflanzenarten wurde im Nordosten entlang des Bahndammes ein Naturdenkmal ausgewiesen. Aufgrund der vergleichsweise geringen Bodengüte des Standortes wer~ den die relativ klein parzellierten Lechwiesen überwiegend als Grünland bewirtschaftet. 6 7 2.2 Klima im Untersuchungsgebiet _________________________ 2.2.1 Allgemeine Daten _______________ Zur Charakterisierung des Klimas im Untersuchungsgebiet werden die Da~ ten der Wetterbeobachtungsreihe der Station Landsberg/Penzing für den Beobachtungszeitraum 1959 - 1978 wiedergegeben (Quelle: VEREIN FÜR FORSTLICHE STANDORTSKARTIERUNG, 1989): Meereshöhe im Mittel 595 m.ü.NN Niederschlag jährlich 894 mm Niederschlag Mai-Sept. 535 mm o Temperatur, Jahresmittel 7 2 C o Temp., mittl. Jahresschwankung 18 4 C Vegetationstage 147 2.2.2 Niederschläge ____________ Niederschläge im Jahresverlauf in mm. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe 41 5 44 4 49 6 68 2 107 8 128 4 110 6 122 1 66 0 54 4 55 8 45 4 894 2 Von Mai bis Aug. werden die ergiebigsten Niederschläge registriert, was v.a. auf die Stauwirkung der Alpen zurückzuführen ist. In der Vegetati~ onszeit (Mai-Sept) fallen mit 534 9 mm 59 8 % der gesamten jährlichen Niederschläge, was für das Pflanzenwachstum günstige Bedingungen darstellt. Im Beobachtungszeitraum 1959-1978 wurden folgenden Extremwerte fest~ gestellt: niederschlagärmstes Jahr : 1972 mit 657 0 mm niederschlagreichstes Jahr : 1966 mit 1263 6 mm niederschlagärmster Monat : Januar im Mittel mit 41 5 mm niederschlagreichster Monat : Juni im Mittel mit 128 4 mm Die mittlere Zahl der Tage mit Schneefall liegt bei 58. Die gr"ßte er~ reichte Schneehöhe wurde im Februar 1978 mit 59 cm gemessen. Die Niederschlags- und Temperaturdaten sind auf der folgenden Seite graphisch dargestellt (Quelle: VER. F. FORSTL. STANDORTSK., 1989): 8 9 2.2.3 Temperatur __________ Temperatur im Jahresverlauf (in C ): Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Mittel 2 0 0 7 2 6 6 9 11 3 15 0 16 4 15 8 12 6 7 5 2 7 1 9 7 2 Hervorzuheben ist die verhältnismäßig große mittlere Jahresschwankung der o Lufttemperatur von 18 4 C. 2.2.4 Wind _____ Die Daten der Station Landsberg/Penzing (1961-1965) über Windgeschwindig~ keit und mittlere Häufigkeit der Windrichtung (in %) sind in der folgenden Abbildung zusammengefaßt (Quelle: VER. F. FORSTL. STANDORTSK., 1989): Dabei ist auffallend, daß fast die Hälfte der Winde aus westlicher Rich~ tung kommt (43.2 %). Winde aus "stlicher Richtung besitzen eine Häu~ figkeit von 21,1 %, Südwinde von 15,4 % und Nordwinde von 13,5 %. Wind~ stille (5.3%) und umlaufende WInde (1.5%) herrschen an 6,8 % des Jahres vor (vgl. auch MEYER, 1994). Die gr"ßten Windgeschwindigkeiten wurden bei WSW-Winden gemessen, wobei aber verhältnismäßig selten Geschwin~ digkeiten von über 50 km/h auftreten. 10 2.3 Geologie und Boden im Untersuchungsgebiet ______________________________________ 2.3.1 Geomorphologische Gegebenheiten ______________________________ Das Untersuchungsgebiet gehört morphologisch zu der Lech-Terrassenab~ folge, die sich westlich des Lechs bis auf einer Meereshöhe von rund 600 m erhebt. Auf dieser höher gelegenen Niederterrasse befindet sich der gesamte Frauenwald und der westliche Teil der Lechwiesen. Die tiefer liegenden Terrassen im "stlichen Teil der Lechwiesen liegen auf einer Meereshöhe von rund 590 m. Das Gelände weißt also ein vernach~ lässigbares Gefälle von 3-4 Promille von Südwest nach Nordost auf. Die Terrassen wurden durch gewaltige Schuttanlieferungen des würmeis~ zeitlichen Ammerseegletschers verbunden mit der ständigen Erosions- und Akkumulationstätigkeit des Lechs gebildet. Dabei wurden im westlichen Untersuchungsgebiet v.a. spätglaziale Schotter mit Korngr"ßen überwie~ gend unter 40mm und einem Karbonatgehalt von etwa 75 % abgelagert (BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT, 1967). Diese am weitesten vom Lech entfernte sog. Niederterrasse besteht aus 15-30 Meter mächti~ gem sandigem Mittel- und Grobkies, der heute in mehreren Kiesgruben in diesem Bereich abgebaut wird (Stufe von Unterigling). Die holozänen Terrassen auf dem "stlichen Teil der Lechwiesen (Stufe vom Bahnhof Kaufering und Stufe von Sp"tting) wurden von jüngeren postglazialen Flußschottern des Lechs gebildet und unterscheiden sich von den westlich gelegenen Terrassen des Spätglazials durch das groß~ flächige Aufterten von Flußmergeln mit Mächtigkeiten bis zu einem Meter und durch Unterschiede bei der Bodenbildung. 2.3.2 Pedologische Verhältnisse im Frauenwald ___________________________________ Die 1988 durchgeführte Standortserkundung eines im Bereich der Nieder~ terrasse unmittelbar im Süden an den Frauenwald grenzenden Waldstand~ ortes hat als Standortseinheit einen mäßig frischen Lehm nachgewiesen (Standortseinheit Nr. 31, VEREIN FÜR FORSTLICHE STANDORTSKARTIERUNG, 1988). Auf großer Fläche des Stadtwaldes zwischen der Iglinger Straße und dem BAB-Anschluß Landsberg West wurden Standorte der mäßig frischen (tiefgründigen) Lehme (Standortseinheit Nr.32), der mäßig frischen bis mäßig trockenen kiesig sandigen Lehme (StE Nr. 12) und der mäßig trockenen bis mäßig frischen humosen, kalkreichen, sandig lehmigen Kie~ se (StE Nr. 9) kartiert. Zum Teil liegen die Standorte auf ehemaligen Hochackerflächen, was einen kleinstandörtlichen Wechsel von Wasser~ haushalt und Gründigkeit zur Folge hat. 11 Exposition und Geologie der kartierten Standorte entsprechen den Ver~ hältnissen im Frauenwald (Ebene Lage, Niederterrasse). Ohne eigene Bo~ denuntersuchungen durchgeführt zu haben, kann aufgrund geomorpholo~ gischer Ähnlichkeiten davon ausgegangen werden, daß im Frauenwald auf großer Fläche Standortsverhältnisse vorherrschen, wie sie unter der Standortseinheit Nr. 31 beschrieben sind (mäßig frische Lehme). Diese Standorte zeichnen sich durch eine 40-60 cm mächtige, kiesige (10-20% Grobskelett) und schluffreiche, schwach tonige Lehmauflage aus. Sie sind nährstoffreich, gut durchlüftet und haben meist eine Moder-Humus Aufla~ ge. Die Bodenbildung auf den Standorten des Frauenwaldes auf der Nieder~ terrasse (Stufe von Unterigling) hat zu Parabraunerden mit r"tlichbraunem, tonig-lehmigem B -Horizont und einer mittleren Entwicklungstiefe von 4-5 t dm geführt. Das folgende Diagramm veranschaulicht die pH-Werte der Standorts~ einheit Nr. 31 (Quelle: VEREIN F. FORSTL. STANDORTSKART., 1989): 12 2.3.3 Pedologische Verhältnisse auf den Lechwiesen ________________________________________ Auf der nächstjüngeren Schotterterrasse im Bereich der Lechwiesen (Stufe von Friedheim) ging die Bodenbildung schon nicht mehr über eine Braunerde mit schwacher Tondurchschlämmung und Entwicklungstiefen bis etwa 3 dm hinaus. Die jüngsten, im Postglazial entstandenen Terrassen im Osten der Lech~ wiesen tragen alle eine relativ leicht verwitterbare Flußmergeldecke mit B"den, die von der schwach entwickelten Parabraunerde über Braunerde bis hin zur Mullrendzina reichen und zwischen 2-4 dm tief entwickelt sind (BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT, 1973). Die auf den Lechwiesen weit verbreitete sogenannte Ackerbraunerde entstand v.a. durch die ständige Durchmischung des Bodens durch den Pflug und das aktive Bodenleben, bspw. des Regenwurms. Die land~ wirtschaftlichen Flächen zeichnen sich ferner durch einen Substanz~ schwund aus, der zu geringeren Entwicklungstiefen als bei Waldb"den führt. Eine maßgebliche Rolle spielt hier neben der Winderosion auf den ungeschützten Ackerflächen auch eine gewisse Verarmung an organi~ scher Substanz, bei steigendem Mineraldüngereintrag. 13 2.4. Reale und Potentiell Natürliche Vegetation ____________________________________ Zur Beurteilung der Naturnähe der Vegetation im Untersuchungsgebiet muß man wissen, daß das Gebiet vermutlich schon in der Jungsteinzeit (um 1800 v.Chr.) besiedelt war und, daß ab 500 n. Chr. von einer Seßhaf~ tigkeit mit einer kontinuierlichen ackerbaulichen Nutzung durch die Ale~ mannen und Bajuwaren ausgegangen werden kann. Spätestens seit dem drastischen Anstieg der Bev"lkerung Mitte des vorigen Jahrhunderts mit einem erhöhten Bedarf an land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen haben durchgreifende anthropogene Veränderungen der Landschaft statt~ gefunden. Natürliche Landschaftsteile, wie sie etwa vor 1850 noch vor~ handen waren, sind heute daher kaum noch zu finden. Der Maßstab zur Beurteilung der Naturnähe der heutigen Vegetationstypen ist damit in vielen Naturräumen verlorengegangen. Im Frauenwald sind überwiegend reine Fichtenbestände mit vereinzelt beigemischten Kiefern, Lärchen und Laubbäumen, ohne typische Weiser~ pflanzen der Bodenvegetation die bestimmende Pflanzengesellschaft. Auf den Lechwiesen ist allgemein die Glatthaferwiese (Arrhenatheretum medioeuropaeum) mit den kennzeichnenden Arten Glatthafer, Wiesen-Glocken~ blume, Wiesen-Labkraut und Wiesen-Bocksbart vertreten (BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT, 1967). Um dennoch eine fundierte Aussage über die Naturnähe treffen zu k"n~ nen, hilft man sich mit dem Begriff der Potentiellen Natürlichen Vegetation (PNV). Sie beschreibt die Vegetation die vorherrschen würde, wenn der menschliche Einfluß aufhören würde. Unter dieser Prämisse wäre das gesamte Untersuchungsgebiet bewaldet. Lediglich einige der Flußdynamik unterworfene Standorte in unmittelbarer Nähe des Lechs wären waldfrei. Aufgrund der beschriebenen klimatischen, geologischen und pedologi~ schen Verhältnisse kann auf den Niederterrassenschottern des Lechs von einer Naturwaldgesellschaft -dem Wald von einst- in Form des Finger~ kraut-Kiefern-Eichenwaldes (Potentillo Quercetum) ausgegangen werden. Ursprünglich war die geamte Lech Terrassenabfolge der Auendynamik des Lechs unterworfen. Durch Flußregulierung und Grundwasserabsen~ kung und durch die relativ weite Entfernung der Standorte zum Lech (2-3 km) sind deutliche Übergänge vom Auenwald zum Landwald erkennbar. So gehören neben der bestandsbildenten Stieleiche und der Kiefer auch die Rotbuche, die Hainbuche, Winterlinde, Birke und Vogelbeere neben Esche, und Weiden zu den standortheimischen Baumarten. Eiche und Kiefer sind mit variablen Anteilen die bestimmenden Baumar~ ten der Naturwaldgesellschaft. Die Buche kommt aufgrund der hohen (Spät-) Frostgefährdung des Standortes wohl nicht bestandesbildend vor. Zusammen mit den Edellaubhölzern hat sie als Mischbaumart Anteile zwischen 10-50%. 14 Verschiedene andere Baumarten, die nicht zur PNV zählen, zeichnen sich dennoch durch ausdauerndes und gesundes Wachstum auf diesen Stand~ orten aus und sind bezüglich Bodenverbesserung und Stabilität nicht von Nachteil. Hierzu gehören Aspe, Weißerle, Bergahorn, Pappelhybriden, Berg~ ulme und Douglasie. Baumarten, die nicht an den Standort angepaßt sind zeigen Mängel beim Wachstum, bei der Vitalität und Stabilität. So l"sen sich z.B. Fichtenbe~ stände durch abiotische (v.a. Sturm) und biotische (v.a. Borkenkäfer und Rotfäule) Schadfaktoren frühzeitig auf. Die Lärche leidet dagegen unter der mangelnden Wasserspeicherfähigkeit der B"den. Bestimmte Entwicklungsstadien von Wäldern k"nnen von Natur aus sehr artenarm sein. So neigen Buchenbestände im Alter zum Dichtschluß und bieten dann bspw. wenig differenzierte Lichtverhältnisse als Grundlage für Biotop- und Artenvielfalt. Durch die historische Waldrodung und Kulti~ vierung der B"den wurden zunächst vielfältigere Lebensräume geschaf~ fen. Kleinbäuerliche, naturverträgliche Bewirtschaftungsformen führten zu einem Artenanstieg in der Kulturlandschaft. Der Artenreichtum eines Ma~ gerrasens wird in einem geschlossenen Waldbestand nicht erreicht. Aus diesem Grunde sind ökologisch wertvolle Offenland-Bereiche -auch wenn sie natürlicherweise bewaldet wären- nicht zwingend geringer einzustufen als Waldbestände. Das Kriterium der Naturnähe tritt hier zurück, vielmehr sind Artenvielfalt und Seltenheit der Vegetationsgesellschaft bestimmend für den ökologischen Wert. 2.5 Ausgewiesene Schutzgebiete ________________________ Auf den Lechwiesen und im Frauenwald wurden zwei Wasserschutzge~ biete ausgewiesen (Brunnen Kaufering-West und Brunnen auf dem IVG- Gelände). Am Bahndamm der Strecke Kaufering-Landsberg im Nordosten der Lechwiesen befindet sich ein Heidewiesenrestbestand, der als Natur~ denkmal geschützt ist. Der n"rdliche und südwestliche Teil des Frauen~ waldes ist als Lärmschutzwald erfaßt. Die erst zum Zeitpunkt der Fertigstellung der UVS vorliegende Biotopkar~ tierung des Landesamt für Umweltschutz in München (LfU) auf dem topo~ graph. Kartenblatt Nr. 7931, hat die west-"stlich über die Lechwiesen verlaufende Hecke (Biotop-Nr. 21), Teile des Bahndamms der Linie Mün~ chen-Buchloe im äußersten Nordosten der Lechwiesen (Biotop Nr. 22) und Teile des Bahndammes der Linie Kaufering-Landsberg n"rdlich des Na~ turdenkmals, sowie das Naturdenkmal selbst (Biotop-Nr. 17) als schützens~ werte Lebensräume im Untersuchungsgebiet erfaßt. Die genaue Lage der Schutzgebiete (ohne die LfU-Biotope) sind in der folgenden Karte dargestellt (Auszug aus Waldfunktionenplan, Städt. Forst~ amt Landsberg): 15 SCHUTZGEBIETSKARTE ___________________ Maßstab 1 : 50 000 W = Wasserschutzgebiet LSG = Landschaftsschutzgebiet ND = Naturdenkmal B = Biotopschutzwald L = Flächen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild = Stadtwald Landsberg 16 3.0 ERFASSUNG DER NUTZUNGSBEDINGTEN VEGETATIONSTYPEN ___________________________________________________ UND STRUKTUREN _______________ 3.1 Vorhandenes Material ___________________ 3.1.1 Frauenwald __________ Kartengrundlage für die Kartierung des Frauenwaldes war die Forstbe~ triebskarte der IVG-AG Bad Godesberg, die freundlicherweise von dem zuständigen Revierf"rster Herr Scherf zur Verfügung gestellt wurde. Die Karte wurde zum Stichtag 01.01.1988 im Maßstab 1:5000 erstellt und bein~ haltet eine grobe Bestandesabgrenzung, Verkehrswege und Flächen, die nicht zur Holzbodenfläche zählen. Zusätzlich stand eine technische Karte im gleichen Maßstab zur Verfü~ gung, in der der gr"ßte Teil der bestehenden Gebäude und Bunker, verschiedene Brunnen und der exakte Verlauf sämtlicher Eisenbahnlinien auf dem Gelände eingezeichnet sind. Vom staatlichen Forstamt Landsberg wurden der AGL zwei Luftbilder des Jahrgangs 1991 im Maßstab ca. 1:23000 überlassen, die den Frauenwald und den westlichen Teil der Lechwiesen abdecken. Ab November 1993 stand ein Orthophoto der Stadt Landsberg zur Verfügung, das ca. im Maßstab 1:10000 das gesamte Untersuchungsgebiet abdeckt. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, daß die wohl besten Luftbilder vom Frauenwald dem städtischen Forstamt Landsberg vorliegen. Sie wurden 1990 im Maßstab ca. 1:10000 anläßlich einer Kontrollbefliegung der Sturm~ schäden durch den Orkan Wiebke angefertigt. Der n"rdliche Teil des Frauenwaldes wurde zudem bereits von dem Ver~ messungsbüro Wilhelm Haag, Neuried im Auftrag der Stadt Landsberg im Maßstab 1:1000 kartographisch erfaßt. Da der südliche Teil dabei nicht kartiert wurde, verzichteten wir gänzlich auf dieses Kartenmaterial, um nicht mit zwei verschiedenen Kartengrundlagen arbeiten zu müssen. Die detailierten Karten des Vermessungsbüro Haag dienten als Grundlage für ein im März 1992 fertiggestelltes Gutachten des Büro Bolender, Isny, mit dem Titel: "Biologische Zustandserfassung im geplanten Industriege~ biet auf dem IVG-Gelände Landsberg/West". Es wurde von der Stadt Landsberg in Auftrag gegeben und enthält eine Übersichtskarte im Maß~ stab 1:5000 über die vorgefundenen Vegetationstypen im n"rdlichen Teil des IVG-Geländes. Insgesamt wurden 95 ha kartiert. Zwei weitere detai~ liertere Karten im Maßstab 1:1000 geben Auskunft über vorhandene Vege~ tationstypen im Bereich der Kiesgrube an der betriebseigenen Bahnlinie und im Nordteil der großen Freifläche im Nordosten des IVG-Geländes. 17 Aufgrund der nicht genügend differenzierten Betrachtung der flächenbe~ deutsamen Waldbestände, wurde das Gutachten insbesondere von forstli~ cher Seite als wenig hilfreich angesehen. Neben der kartographischen Erfassung der Bestände enthält dieses Gut~ achten eine Liste der 132 vorgefundenen Pflanzenarten (darunter 4 Arten der Roten Liste), Aussagen zu den Beobachtungen von insgesamt 41 Vogel~ arten, zum Vorkommen von 36 Tagfalterarten und 8 Heuschreckenarten, sowie über den Nachweis von 19 Laufkäferarten. Als Ergebnis faßt das Gutachten zusammen: "Die vorliegenden Untersuchungen von Vegetation und verschiedenen Tierartengruppen belegen die relativ hohe ökologische Wertigkeit zweier offener Geländebereiche im Norden des Planungsgebietes. Diese sollten als Tabuflächen bei der geplanten Industrie- und Gewerbe~ ansiedlung betrachtet werden. Der übrige Bereich des IVG-Geländes -jüngere Aufforstungen mit Nadelholz, Rasenflächen, Gebäude und Verkehrs~ flächen- ist ökologisch nur von geringer Bedeutung, sieht man von der nicht überprüften Möglichkeit ab, daß einige der verfallenden Gebäude als Fledermaus-Quartiere in Betracht kommen k"nnten" (BÜRO BOLENDER UND PARTNER, 1992). 3.1.2 Lechwiesen __________ Als Grundlage für die Kartierung der Lechwiesen standen aktuelle, vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München überarbeitete, topo~ graphische Karten im Maßstab 1:5000 zur Verfügung. Die Daten, der Biotopkartierung des LFU, konnten zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme und -bewertung noch nicht eingesehen werden, lediglich die Beschrei~ bung des von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesenen Natur~ denkmals im Nordosten der Lechwiesen war verfügbar. Hilfreiche Luft~ bild-Informationen konnten dem bereits erwähnten Orthophoto der Stadt Landsberg entnommen werden. 18 3.2 Methode der Kartierung ____________________ Die Kartierung des Untersuchungsgebietes fand Ende September 1993 statt. Innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit konnten keine die Jah~ reszeiten umfassende Aufnahmen von Flora und Fauna gemacht werden. Die grobe Klassifizierung der ausgeschiedenen Vegetationstypen orien~ tierte sich daher an den vorgefundenen Arten und den geomorphologi~ schen Gegebenheiten im Untersuchungsgebiet. Die Ergebnisse der zu verschiedenen Jahreszeiten durchgeführten Pflanzen- und Tieraufnahmen des BOLENDER-Gutachtens wurden dabei berücksichtigt. 3.2.1 Erfaßte Landschaftselemente, Vegetations- und Nutzungstypen ____________________________________________________ Eine Übersicht über die erfaßten Landschaftselemente und die ausge~ schiedenen Vegetationsgesellschaften zeigt die Legende der Karten Frauenwald und Lechwiesen: 3.2.1.1 Frauenwald ------------------ Folgende Elemente wurden aufgenommen: Einzelbäume und Sträucher ------------------------------------------ Birke, Stieleiche, Buche, Aspe, Weide ( überw. Salix caprea), Weißerle, Rot~ erle, Pappel (überwiegend Populus canadensis Bastarde), Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde, Sommerlinde, Esche, Bergulme, Vogelbeere, Lärche, Fichte, Douglasie, Kiefer, Pinus strobus, Obstbaum (Birne/Apfel). Exponiert vorkommende Sträucher wurden durch Abkürzungen der bota~ nischen Namen in der Karte vermerkt: C.- Crataegus monogyna, C.a.- Coryllus avellana, C.s.- Cornus sanguinea, H.r.- Hippophae rhamnoides, L.v.- Ligustrum vulgare, L.x.- Lonicera xylosteum, P.- Prunus spinosa, R.c.- Rosa canina, S.n.- Sambucus nigra, S.y.- Syringia vulgaris, V.l.- Viburnum lantana, V.o.- Viburnum opulus. Struktur- und Landschaftselemente ---------------------------------------------------- + stehendes Totholz + schwache Eichen-Überhälter über zwischen- und unterständigem Fichten-Grundbestand. + trupp-gruppenweiser Altholzrest + verbuschte Fläche, z.T. mit Index der vorherrschenden Arten 19 + Fläche mit Hochstauden + Sukzessionsfläche, bzw. Vorwaldmantel mit Weichlaubholz, sowie mit Fichte und/ oder Kiefer Anflug + trockene Grasfluren, überwiegend von Calamagrostis epigeios beherrscht + Mosaik aus Magerrasen- und Rohbodenstandorte + bewirtschaftetes mageres Grünland + Sportrasen + Wildacker + Verkehrsfläche, zum gr"ßten Teil versiegelt + Gebäude und Ruinen + überwucherte Fundamentreste und Bunker + künstliche Erdhügel + Erdgraben und betonierte Kännel + künstliche Wasserflächen + massive Einzäunung des Militärgeländes mit begleitenden unbefestigtem Weg + massive Zaunreste + eingezäunte Laubholzkulturen mit Baumarten Index + befahrene Bahnstrecke + aufgelassene Bahnstrecke mit Schwellenresten + Kompost-, Schutt- und Müllablagerung + Brunnen Kontrollschacht + Ameisenvorkommen (Formica rufa, Lasius niger) + Fuchsbau + Straße + Maschinenweg + Rückegasse Um Aussagen über die landschaftsgestalterische Eignung der vorhande~ nen Einzelbäume zu machen wurden die Baumsolitäre nach ihrer Kronen~ ausprägung und Stärke unterschieden, was einer Beurteilung der Vitalität und Stabilität gleichkommt. Magerrasengesellschaften, die in kleinflächigem Wechsel mit z.T. verdich~ teten Rohbodenstandorten vorkommen und zudem temporär als Verkehrs~ fläche genutzt werden, sind mehr oder weniger stark durch Trittbelastung und St"rungen durch Befahren gekennzeichnet. Zur Kartierung dieser Standorte im gewählten Maßstab 1:2500 wurden sie zu der Sammeleinheit Mosaik aus Magerrasen und Rohbodenstandort zusammengefaßt. Bei der Bewertung der Rasterzellen wurde die mehr oder weniger reine Ausprä~ gung des Magerrasens gutachterlich berücksichtigt. Grünland und Standorte mit natürlicher Sukzession sind durch eine flä~ chige Signatur gekennzeichnet. Zusammen mit den Einzelbäumen sind diese Flächen auf der Karte der Kleinstrukturen farbig hervorgehoben. 20 Die Waldbestände sind nach Abteilungen (große arabische Zahlen),Un~ terabteilungen (große lateinische Buchstaben) und der eigentlichen Be~ standesziffer (kleine arabische Zahlen) differenziert. Das Verfahren wurde zur besseren Orientierung und genaueren Ansprache verschiedener Waldstandorte von der Forsteinrichtung unverändert übernommen. Misch~ bestände wurden zusätzlich durch den Eintrag der vorherrschenden Baumarten in die Fläche näher bestimmt. Die großflächig vorkommenden Fichten Reinbestände erhielten keinen Eintrag. Einen Überblick über den Waldaufbau verschafft die kolorierte Bestandeskarte, die farblich nach Baumartenzusammensetzung und Alter differenziert ist (vgl. Karte "Bestands~ aufnahme Frauenwald - Waldbestände"). Die im einzelnen ausgeschiedenen Bestandestypen sind unter Kap. 3.3.1.1 aufgeführt und näher beschrieben. Eine Unterscheidung zwischen asphaltierten, bzw. betonierten Straßen und Schotter-, bzw. Waldwegen wurde nicht vorgenommen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß alle Straßen, die ein Gebäude er~ schließen versiegelt sind. Auf die bauliche Klassifizierung der Gebäude wurde aus Zeitmangel ebenfalls verzichtet. Altlasten wurden nur in Form von oberflächlich sichtbaren Ablagerungen von Schutt, Kompost, Gleis- und Zaunreste auf der Karte erfaßt. Das ge~ naue Ausmaß der Bodenverseuchung, v.a. im Bereich der Instandsetzung und der Tankstelle kann nur eine besondere Altlastenerkundung in Ver~ bindung mit einer genauen Bodenuntersuchung aufdecken. 3.2.1.2 Lechwiesen ------------------- Folgende Landschaftselemente und Nutzungstypen wurden kartiert: + Fettwiese + Wiese, extensiv + Wiesenbrache + Acker, Getreide + Acker, sonstiger + Bahndamm, nährstoffreich + Bahndamm, nährstoffarm + Wald, Kiefer mit Fichte + Sukzession, mit Eichen-Heister + Feldgehölz + Hecke + Allee + Naturdenkmal + Gebäude + Verkehrsfläche + Einzelbaum 21 Zur Differenzierung der Wiesen wurde je nach Nutzungsintensität zwi~ schen gedüngten Fettwiesen, ein- bis zweischürige Wiesen bzw. extensiv genutzte Grünflächen entlang von Bewirtschaftungsgrenzen, sowie tempo~ rärer Wiesenbrache unterschieden. Die ackerbauliche Nutzung wurde in erkennbaren Getreideanbau und den Anbau sonstiger Feldfrüchte (z.B. Saubohnen) unterschieden. Maisäk~ ker kamen auf den Lechwiesen nicht vor. Aufgrund der Vegetationsunterschiede entlang des Bahndammes wurde eine nährstoffreiche und eine nährstoffarme Variante ausgeschieden. N"rdlich und südlich des ca. 40 jährigen Kiefer-Fichte Stangenholzes wurde eine künstliche, eingezäunte Sukzessionsfläche geschaffen. Auf der Fläche sind weitständig Eichen-Heister und verschiedene Sträucher ge~ pflanzt. Verkehrsflächen beschränken sich auf die B 17, die asphaltierte Erschlies~ sung der Kleingärten und einen geschotterten, im Norden z.T. geteerten Feldweg auf den westlichen Lechwiesen. Das Naturdenkmal im Osten schützt einen Heidewiesen-Bestand (kartiertes Biotop). 3.3 Ergebnisse der Kartierung ______________________ 3.3.1 Frauenwald __________ 3.3.1.1 Waldbestände --------------------- (vgl. Karte "Bestandsaufnahme Frauenwald - Waldbestände"). a) Fichtenbestände Dem Betrachter der Bestandeskarte fallen zunächst die ausgedehnten grauen Flächen auf. Die verschiedenen Graut"ne repräsentieren die vor~ herrschenden Fichtenbestände auf dem IVG-Gelände. Bei den hellgrauen Flächen handelt es sich überwiegend um ca. 40-jährige Fichten Stan~ genhölzer mit einer mittleren Stammstärke von etwa 15-20 cm Brusthöhen~ durchmesser. Sie wurden nach dem II Weltkrieg mit geringen Lärchen-, Kiefern- und Laubholz-Anteilen (überwiegend Bergahorn, Buche und Ei~ che) begründet. Das Laubholz wurde in Gruppen mit einer Gr"ße von ca. 22 0,1 Hektar eingebracht. Der aktuelle, hohe Anteil an Weichlaubholz -Birke. Weißerle und Aspe- die v.a. Buchen und Eichen überwachsen und z.T. bereits ausgedunkelt haben, ist ein Hinweis auf die vernachlässigte Pfle~ ge der Laubholzgruppen in der Vergangenheit. Qualitativ besser sind die älteren, ca. 60-80 jährigen Buchen-Eichen- Gruppen in Abt. 4 C3, die Buchen-Gruppe in 4D, 3C und 1C. Höhere Mischungsanteile von 5-15% in den Fichten-Stangenhölzern errei~ chen z.T. die Lärchen, v.a. aber die Kiefern, die einzeln, in Trupps mit einer Flächengr"ße von 15m Durchmesser (bspw. in Abt. 5 C2), in Horsten mit einem Durchmesser von ca. 60m (Abt. 4 C3, 7 B1, 9 B1), oder als Kleinbestand wie in Abt. 4C3 beigemischt wurden. Dort, wo die einzeln- truppweise beigemischten Kiefern einen Mischungsanteil von über 20% erreichen, wie in Abt. 7B1, wurden sie als Fichte-Kiefer-Mischbestand ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme waren die Stangenhölzer dicht geschlossen und z.T. schlecht gepflegt. Die Bodenvegetation ist daher vielerorts auf wenige Moosarten (Polytrichum) beschränkt, oder fehlt stellenweise v"llig. Im Oktober 1993 wurde schließlich mit der vielerorts längst überfälligen Durchforstung der Bestände begonnen, was neben der Stabilisierung der Bestände kurzfristig zu einer Verbesserung der Licht- und Umsetzungsver~ hältnisse am Boden führen wird. In den jüngeren, etwa 20-jährigen Fichten-Stangenhölzern ist die Omori~ kafichte überwiegend reihenweise mit unterschiedlichen Anteilen beige~ mischt in den Waldorten (Distrikt/Abteilung): 4 C2 mit 88% 4 B2 mit 40% 5 C1 mit 25% 2 C mit 13% 2 B und 1 C mit bis zu 5%. Eine kartographische Trennung der beiden Baumarten wurde nicht vor~ genommen. Neben den Stangenhölzern nehmen die Fichten-Baumhölzer im Alter von ca. 60 Jahren den bedeutensten Flächenanteil ein. Diese Mitte der 30-iger Jahre in Reinbestand begründeten "Altbestände" liegen v.a. im Norden und Osten des IVG-Geländes; im Südwesten und in der Mitte fehlen sie v"llig. Die Bestände sind z.T. dicht geschlossen, z.T. sind sie durch Sturm, Borkenkäfer und Rotfäule (ca. 60-80% der Baumhölzer sind rotfaul) geschädigt und befinden sich in Aufl"sung (Abt. 7 B2, 8 A2, 9A2). Fichten-Kulturen von ca. 0,1 Hektar Gr"ße wurden auf einer von Sturm und Borkenkäfer aufgelichteten Fläche innerhalb eines Fichten-Baumhol~ zes im Westen der Abt. 9 B1 angelegt und kommen ferner als Erstauffor~ stung im Osten der Abt. 9 A1 auf den Lechwiesen mit Buche-, Esche- und Hainbuchenanteilen vor. 23 b) Fichten-Eichen-Mischbestände In dem ca. 40-jährigen Fichten Stangenholz im Westen der Abt. 4 C3 sind über 20% Eichen beigemischt. Die ca. 60 jährigen Eichen haben ei~ nen mittleren Brusthöhendurchmesser von 30-40 cm und sind im Abstand von 12-15 m gleichmäßig über die Bestandesfläche verteilt. Ihr Zustand ist durch die Freistellung bei vergangenen Durchforstungen zufriedenstellend. Durch weiteres, konsequentes "Herauspflegen" der Eichen, ist langfristig der Umbau in einen Eichen Bestand möglich und aufgrund der Stand~ ortsverhältnisse anzuraten. c) Fichten-Buntlaubholz-Mischbestände Angenzend an das bestehende Gewerbegebiet Lechwiesen befindet sich im Südosten des IVG_Geländes ein etwa 0,7 Hektar großer und durch~ schnittlich 60 Jahre alter Bestand aus 50% Fichte, 20% Eiche, 10% Buche, 10% Linde und 10% Bergahorn, sowie geringe Anteile von Esche, Kirsche und Robinie. Das Laubholz ist in Gruppen und einzeln beigemischt und sollte in Zukunft durch konsequent durchgeführte Pflegemaßnahmen ge~ f"rdert werden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Fichten Beständen läßt der Bestand eine vertikale Struktur erkennen, die ebenfalls im Rah~ men von Durchforstungsmaßnahmen noch verbessert werden kann. Die Fichten der älteren Bestandesteile sind zu 80% von Rotfäule befallen und l"sen sich stellenweise schon auf. d) Fichten-Kiefer-Eichen-, Fichten-Kiefern-Mischbestände und Fichten-Lärchen-Mischbestände Außerhalb des Militärzaunes entlang der Bahnlinie Buchloe-München im Norden des IVG_Geländes liegt ein Bestandesstreifen mit wechselnden Anteilen von Fichte, Kiefer und Eiche. Der relativ hohe Anteil der Birken und Aspen läßt wie der erkennbare Anteil an abgestorbenen Stangenhöl~ zern auf die vernachlässigte Pflege des Bestandes schließen. Die Fichte ist im allgemeinen vorherrschend, kommt aber auch im Unter~ stand unter Kiefer vor. Die Eiche konnte sich v.a. am Waldrand behaup~ ten, wo der Eichenstreifen als ein erster Ansatz zu einem naturnahen Waldtrauf erhalten werden muß. Der Bestandesglieder des "stlichsten Teils haben einen gr"ßeren mittleren Durchmesser als die Bäume im westlichen Teil. Insgesamt handelt es sich um einen schlecht gepflegten, örtlich stufig aufgebauten Bestand, der in Bezug auf Strukturreichtum und Baumarten~ vielfalt äußerst entwicklungsfähig erscheint. In den Fichten-Kiefern-Mischbeständen im Norden der Abt. 7 B1 hat die einzeln bis truppweise beigemischte Kiefer Anteile bis etwa 50 %. Im Süden der Abt. 1 C wurde ein Fichten-Mischbestand im Stangenholz~ alter mit ca. 30-40 % Lärche und einigen Eichen-Überhältern ausgeschie~ den. 24 e) Fichten-Bergahorn-Mischbestand Entlang der Iglinger Straße, in der Mitte des IVG-Geländes befindet sich ein Randstreifen von ca. 10 m Tiefe aus 80% Fichte und 20% Bergahorn. Die Eignung und Bedeutung des Bergahorns als Straßenrandbaum sollte hier durch weitere F"rderung und Pflege, wie in der Vergangenheit ge~ schehen, weiter hervorgehoben werden. f) Kiefernbestände Bei dem Kiefern Bestand in Abt. 2A handelt es sich um eine ca. 60 jäh~ riges, geschlossenes, örtlich lichtes Kiefern-Baumholz mit Fichte im Unter~ stand, einer Strauchschicht auf über 15% der Fläche und einer Kraut-/ Moosschicht auf über 75% der Bestandesfläche. In Abt. 7 C1 befindet sich ein lichter Kiefern-Altholzstreifen mit vergraster (Calamagrostis epigeios) Bodendecke. Kiefer Stangenhölzer von gr"ßerem Ausmaß mit bis zu 100% Kiefer befin~ den sich in Abt. 4 C3 und 7 B1; sie sind dicht geschlossen und örtlich in einem schlechten Pflegezustand. g) Lärchenbestände In Abt. 4 B liegt ein ca. 30-jähriger Lärchenbestand mit nachgebauter Douglasie im Unterstand. Sehr strukturreich ist der räumige, fast parkartige Lärchenbestand in Abt. 2 C mit einzeln beigemischten Birken, Aspen und Fichten. h) Nadelholz-Laubholz-Mischbestand In Abt. 1 A stockt eine etwa 15-jährige, eingezäunte Kultur mit 30% Lärche, 30% Douglasie, 25% Buche, 10% Birke und 5% Eiche. Die Laubhölzer sind besser an den Standort angepaßt und sollten bei der zukünftigen Jung~ bestandspflege vor der Lärche gef"rdert werden. Bei der Douglasie k"n~ nen die mit zunehmender Bodentiefe ansteigenden pH-Werte zu Wuchs~ st"rungen führen. i) Buchen-Bestände In Abt. 2 D1 liegt ein o,6 Hektar großer, ca. 100-jähriger Buchenreinbe~ stand. Der Bestand ist geschlossen und einschichtig. Die Strauch- und Kraut, bzw. Moosschicht ist aufgrund des dichten Schlußgrades des Wal~ des nur spärlich entwickelt. k) Buntlaubholz-Mischbestände Im Südwesten des IVG-Geländes, außerhalb des Militärzaunes befindet sich entlang der Iglinger Straße ein lichter Randstreifen aus Berg-, Spitz und Feldahorn, Linde, Esche, Eiche, Weißerle, Vogelbeere, Fichte und Lärche, Faulbaum, Holunder- und Haselsträucher. Die Fichte wurde auf 25 einen Anteil von 10% zurückgedrängt. Der Bestand ist in gutem Pflegezu~ stand und erfüllt eine wichtige Funktion als Straßenbegleitgrün. Im äußersten Nordwesten des IVG-Geländes befindet sich außerhalb des Militärzaunes ein Bestandesrest aus altem Buntlaubholz, das offensichtlich in der Vergangenheit nicht bewirtschaftet wurde. Es herrschen einige ältere, starke Bäume wie Bergahorn, Spitzahorn und Pappel vor. Felda~ horn, Vogelbeere. Weiden und Linden füllen den Unter- und Zwischen~ stand. Die 1990 durch den Orkan Wiebke entstandenen Sturmflächen in Abt. 7 C2, 6B1, 5 C2 wurden mit Laubholz neu aufgeforstet und gezäunt. In Abt. 5 und 6 wurden 30% Buche, 30% Winterlinde und 30% Bergahorn ge~ pflanzt. In Abt. 7 C wurden neben Obstbaum-Heistern, die entlang eines ehemaligen Eisenbahnwalles stehen, auf ca. 75% der Fläche Buchen, auf 10% Bergahorn, auf 5% Roteichen und auf 5% Stieleichen gepflanzt. 5% der Fläche wurde der natürlichen Sukzession überlassen. l) Bodenvegetation Typische Weiserpflanzen haben sich unter den ungünstigen Lichtverhält~ nissen am Boden der dicht begründeten Fichtenbestände nicht entwik~ kelt. Die Bodenvegetation ist vielerorts auf wenige Moosarten (Polytri~ chum) beschränkt, z.T. fehlt sie v"llig. An lichteren Stellen insbesondere entlang von Wegen, auf Schneisen und Sturm-/Käferl"chern stellt sich in der Regel flächig Calamagrostis epigeios ein. Auf frischeren Standorten trifft man daneben vereinzelt auf Brachypodium sylvaticum oder Des~ champsia caespitosa. Auf lichten, trockenen Standorten kommt, allerdings weniger häufig, Brachypodium pinnatum und Deschampsia flexuosa vor. Die Naturverjüngung der Baumarten ist im allgemeinen auf einige ver~ streute Eichen-Sämlinge aus Eichelhäher-Saat und auf Birken-, Aspen-, Kiefer- und Fichtenanflug an lichten Standorten beschränkt. Sie ist ohne flächige Bedeutung und waldbaulich an keinem Ort gesichert. Auf der 1990 entstandenen Kulturfläche in Abt. 7 C wurden im Zuge der Kartierung Mitte September die nachstehend aufgeführten Pflanzenarten bestimmt. Die Artenvielfalt der Freifläche steht zwar in grassem Gegensatz zu den relativ artenarmen Fichtenbeständen, verliert sich aber im Laufe der natürlichen Sukzession und Wiederbewaldung des Standortes. Inso~ weit repräsentiert sie als zeitlich begrenzte Erscheinung die wechselnden Verhältnisse einer natürlichen Waldentwicklung. 26 Aufnahmeort: IVG-Gelände Landsberg, Frauenwald. Sturmfläche in Abteilung 7 C. Aufnahmedatum: Mitte September 1993 Acer pseudoplatanus Bergahorn (gepflanzt) Achillea millefolium Gemeine Schafgarbe Betula pendula Gemeine Birke Calamagrostis epigeios Land-Reitgras Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Cirsium arvense Ackerdistel Chrysanthemum vulgare Rainfarn Daucus carota Wilde Rübe Deschampsia flexuosa Drahtschmiele Epilobium angustifolium Wald-Weidenr"schen Epilobium montanum Berg-Weidenr"schen Eupatorium cannabinum Wasserdost (am Graben) Fagus sylvatica Rotbuche (gepflanzt) Fragaria vesca Wald-Erdbeere Galeopsis tetrahit Gew"hnlicher Hohlzahn Hypericum perforatum Tüpfel-Johanniskraut Linaria vulgaris Gew"hnliches Leinkraut Malus sylvestris Holzapfel Matricaria chamomilla Echte Kamille Picea abies Gemeine Fichte Pinus sylvestris Waldkiefer Pirus communis Holzbirne Potentilla erecta Aufrechtes Fingerkraut o. Blutwurz Quercus robur Stieleiche (überwiegend gepflanzt) Quercus rubra Roteiche (gepflanzt) Rubus idaeus Himbeere Salix eleagnos Grauweide Salix caprea Salweide Sambucus nigra Schwarzer Holunder Satureja vulgaris Wirbeldost Senecio rupestris Felsen Kreuzkraut Sonchus oleraceus Gemeine Gänsedistel Urtica dioica Große Brennessel (am Graben) 3.3.1.2 Kleinstrukturen ---------------------- (vgl. Karte "Bestandsaufnahme Frauenwald - Kleinstrukturen"). a) Eichen-Überhälter und Altholzreste Vereinzelt stehen in den Fichten-Stangenhölzer sogenannte Eichen-Über~ halter. Überhälter sind Bäume, die in die nächste Bestandesgeneration übernommen wurden. In der Regel reichen ihre Kronen weit über das Kronendach des Folgebestandes und der Altersunterschied beträgt meh~ rere Jahrzehnte. Obwohl die Bewirtschaftung der betreffenden Beständen nicht der klassischen Form des Überhaltbetriebes entspricht (den Eichen fehlt die Dimension und das Alter) wurde dennoch der Begriff des Ei~ chen-Überhalts zum Zwecke der Bestandescharakterisierung gewählt. Das Eichen-Dreieck-Symbol bezeichnet auf der Karte Orte an denen mehrere ältere Eichen zwischen und über den Fichten stehen. Das Vor~ kommen beschränkt sich auf die Abt. 4 B2, 2 C und 1 C im Süden des IVG-Geländes. 27 Die Stärke, Qualität und Alter der Eichen-Überhälter ist sehr unterschied~ lich. Ihre durschnittliche Stammstärke liegt bei ca. 30 cm Brusthöhen~ durchmesser; ihr durchschnittliches Alter bei etwa 80 Jahren. Örtlich wer~ den ihre Kronen von den unterbauten Fichten bzw. Omorikafichten stark bedrängt. Ihre soziologische Stellung im Bestand kann als mitherrschend beschrieben werden. Seltener findet man das Bild eines typischen, vor~ herrschenden Eichen-Überhälters. Durch konsequente Freistellung der Eichen-Kronen sollte ihr Wachstum und damit ihr Anteil zwischen den Fichten gesichert werden. Altholzreste in Trupp- bis Gruppengr"ße (bis 0,1 ha) sind neben kalami~ tätsbedingten Auflichtungen ein bedeutendes Strukturelement in den ein~ schichtigen Fichten-Stangenhölzern. Als Altholzgruppen wurden überwie~ gend Fichten-Baumhölzer kartiert. Wie bspw. in Abt. 2 C tragen sie zur Stufigkeit der Bestände bei und ihre ausladenden, frei stehenden Kronen sind ein wichtiges Biotopelement für verschiedene Vogelarten und Baum~ bewohner. Weiter bedeutende Altholzgruppen befinden sich auf dem Randstreifen außerhalb des Militärzaunes in Abt. 1 B1 und 4 A (Kiefer-, Ei~ chen- und Fichtenaltholzreste), im Norden der Abt. 1 C (Ei, Bu, Fi) und "stlich des Waldrandes der Abt. 4 C3 (Bu, Ei) b) Magerrasen und Rohbodenstandorte An dieser Stelle sei auf das Gutachten des Büro Bolender verwiesen (vgl. Kap. 3.1. "Vorhandenes Material"). Die Ergebnisse der Grünlandkar~ tierung wurden weitgehend übernommen. Die ausgeprägtesten Magerrasen liegen im Norden der großen Freifläche in Abt. 7. Sie sind dort weniger von St"rungen durch Tritt, Befahren, Ru~ deralisierung und Sukzession beeinflußt und der Wechsel mit Rohboden~ standorten auf kleiner Fläche ist nicht so häufig wie auf den meisten der übrigen Standorte. Diese Flächen werden von "magerem Grünland, etwas versaumt" und von "M"hren-Bitterkraut-Fluren" die kleinflächig von Cala~ magrostis, bzw. Trittzeigern durchsetzt sind, bestimmt (BOLENDER UND PARTNER, 1992). Überwiegend Rohbodencharakter haben die Standorte entlang der be~ triebseigenen Bahnlinie in Abt. 8 und 9 und im Bereich der Kiesgrube in Abt. 9. Die Kiesgrube wird zeitweise befahren, als Bauschuttplatz und zur Kiesgewinnung in kleinen Mengen genutzt. Die Vegetation ist "leicht ruderal, (unheitlich), z.B. mit Senecio viscosus", auf großer Fläche "lückig bis sehr lückig, mit Sedo-Scleranthetea-Arten" und örtlich "relativ artenarm, zum Teil Calamagrostis eindringend" (BOLENDER UND PARTNER, 1992). Weiter Rohbodenstandorte sind kleinere aufgelassene Kiesgruben im We~ sten der Abt. 9 und alte Baugruben, z.T. mit betonierten Fundamenten im Untergrund, in der Mitte der Abt. 9. 28 c) Trockene Grasfluren Diese Standorte zeigen Übergänge zu fortgeschritteneren Sukzessionsflä~ chen, werden im allgemeinen aber überwiegend von Calamagrostis be~ herrscht. Ihr Vorkommen ist hauptsächlich auf die Schneisen der aufge~ lassenen Bahnlinien, sowie auf waldfrei gehaltene, ehemalige Verkehrsflä~ chen beschränkt. Im Norden kommen sie ferner als Saumgesellschaft von Magerrasen und Rohbodenstandorten vor. d) Sukzessionsflächen Sie stellen die zeitlich nachfolgende Entwicklungsstufe der natürlichen Sukzession und Wiederbewaldung des Standortes dar. Pionierbaumarten wie Birken, Weiden, Aspen, Weißerlen und Kiefern herrschen neben einer häufigen Fichten-Naturverjüngung auf der im allgemeinen mit Calamagro~ stis vergrasten Fläche vor. Das interessanteste und gr"ßte Vorkommen liegt von Fichtenbeständen, Buchen- und Weichlaubholzgruppen um~ schlossen in Abt. 1 C. Ansonsten sind die Flächen über das ganze IVG- Gelände verteilt, finden sich schwerpunktmäßig aber auf den Gebäude nahen Freiflächen. b) Bewirtschaftetes mageres Grünland, Wildäcker und Sportrasen Als zweischürige, z.T. gedüngte Wildwiesen werden von der Forstverwal~ tung und den Jagdausübungsberechtigten verschiedene Flächen auf dem IVG-Gelände zur Ernte von Heu und Öhmd bewirtschaftet. Wildwiesen liegen in den Abteilungen 1, 2, 4, 5, 7, und 9. Auf dem Gelände werden ferner drei Wildäcker bewirtschaftet. Der gr"ßte Fläche in Abt. 7 A1 war zum Zeitpunkt der Aufnahme mit einer Klee/ Gras-Mischung eingesäht. Auf den beiden anderen Wildäcker in Abt. 4 B1 und 8 A1 wächst Tobinambur. Auch hier wird nach Auskunft des Revierleiters gelegentlich gedüngt. Die als"Sportrasen" ausgeschiedenen Standorte entsprechen bezüglich Nutzung und Pflege nicht den kommunalen oder vereinseigenen Sportflä~ chen. Die Fläche wird unregelmäßig und extensiv gepflegt und benutzt, was sich günstig auf die ökologische Belastung des Standortes auswirkt. c) Verkehrsflächen und Gebäude Wie bereits erwähnt wurde auf die bauliche Klassifizierung der Gebäude verzichtet. Erwähnenswert ist jedoch, daß ein nicht unbedeutender Teil der Gebäude nach dem II. Weltkrieg gesprengt wurde oder dem natürli~ chen Verfall unterlegen ist. Diese Gebäudereste liegen z.T. versteckt in den dichten Waldbeständen und sind als potentielle Lebensräume für Nachtgreife und Fledermäuse von Bedeutung. 29 Der Schwerpunkt der militärischen Nutzung liegt im Südosten des Gelän~ des. In Abt. 1 liegen die Verwaltungsgebäude und mehrere befahrene Lagerhallen, mit großflächigen versiegelten Verkehrsflächen (Abt. 1 und 2). Die Gebäude und Verkehrsflächen in Abt. 4 B1 und 4 C3 dienen der Instandsetzung militärischer Fahrzeuge und Anlagen. Dort befindet sich auch eine Tankstelle. Die Gefahr einer Bodenverseuchung ist in diesem Bereich ständig gegeben. Der Standort ist daher für eine eventuelle Altlastenuntersuchung von höchster Priorität. Zu den flächenbedeutsamen Verkehrsflächen zählen neben den asphal~ tierten und betonierten Straßen, die nahezu alle Gebäude erschließen, die noch intakte Bahnlinie in Abt. 9 und 8 in Richtung Westen und ihre Ab~ zweigung Richtung Süd, sowie eine gr"ßere unversiegelte Verkehrsfläche (Lagerfläche für Paletten) im Westen des Kiesgrubengeländes und eine betonierte Lagerfläche (Fundamentrest?) in Abt. 9 A1. d) Kompost-, Schutt- und Müllablagerung Potentielle Standorte für Altlasten stellen die kartierten Orte von Ablage~ rungen dar: 3 Abteilung geschätzte Menge in m Bestandteile 4 C3 Mitte 15 Ruß (?), Asche (?) 2 C Süd 25 Tonr"hren 2 C West 25 Tonr"hren 2 C West 70 Tonr"hren 7 A1 Nord 10 Kompost 9 A1 Süd 100 Bauschutt, Kompost 9 A1 Nord 20 Bauschutt Zusätzlich sind hier die Betonschwellenreste der aufgelassenen Bahnli~ nien und die Bunkerreste, schwerpunktmäßig im Südosten des IVG-Gelän~ des (Abt. 1 A), zu nennen. e) Besonders wertvolle Baumsolitäre und Sträucher Die betreffenden Baumsolitäre sind mit einem Ausrufezeichen hinter dem Baumsymbol in der Karte gekennzeichnet. Hierzu gehören eine alte Bu~ che mit einem Wildbienenstock im Stamminnern in Abt. 1 C, die stärkste und älteste (ca. 200-jährige) Eiche im Osten der Abt. 9 A2, eine starke, alte Sommerlinde in Abt. 2 C, ein alter Bergahorn in Abt. 8 B2, eine alte Buche und Eiche außerhalb des Militärzaunes "stlich der Abt. 4 C am Rande des bestehenden Gewerbegebietes, sowie eine Altbuche in der Mitte der Abt. 1 A und im Osten der Abt. 4 B1. Auf diese wertvollen Soli~ täre sollte aus ökologischen und aus landschaftsästhetischen Gründen bei der Gewerbegebiets-Planung und bei der Waldbewirtschaftung Rücksicht genommen werden. 30 Hervorzuheben ist ferner die artenreiche Baumreihe entlang der Straße zwischen der Abt. 2 B und 2 C und entlang der Wege in der Mitte der Abt. 5 B, sowie die parkartig gestaltete Fläche n"rdlich der Hauptwache in Abt. 2 A mit Roßkastanien, Birke, Berg- und Spitzahorn. Auf kleiner Fläche im äußersten Nordosten des IVG-Geländes, jenseits des Militärzaunes an der betriebseigenen Bahnlinie, wächst flächendeckend Sanddorn (Hippophae rhamnoides), der zu den gefährdeten Pflanzenarten zählt und in die Rote Liste aufgenommen wurde. Dieser Standort wurde auch von der LfU-Biotopkartierung (Biotop-Nr. 22.04) erfaßt. 3.3.1.3 Fauna ---------- Zu den bei uns im Wald und Feld heimischen Säugetierarten, wie Fuchs, Marder, Dachs, Hase, Igel, verschiedene Kleinsäuger und die möglicher~ weise vorkommenden Fledermäuse gesellen sich auf der umzäunten Waldfläche des IVG-Geländes auch Muffel- und Damwild, das als Jagd~ wild ausgewildert wurde. Rehwild fehlt dagegen v"llig. An besonnten Plätzen und Waldrändern baut bevorzugt Formica rufa, die Rote Waldameise, ihre Nester. Lasius niger, die Wegameise findet man überwiegend auf lichten Freiflächen und Wiesen. Zufällig entdeckte Vor~ kommen beider Arten sind unter einem gemeinsamen Symbol in der Karte verzeichnet (bspw. im Norden der Abt. 8 A1 und der Abt. 4 C3). V"gel, Laufkäfer, Schmetterlinge und Heuschrecken wurden vom Pla~ nungsbüro Bolender und Partner 1991 im Nordteil des Frauenwaldes de~ tailliert erfaßt und beschrieben. Auf die Ergebnisse dieses Gutachtens wird an dieser Stelle verwiesen (BOLENDER UND PARTNER, 1992). 3.3.2 Erläuterungen zur Nutzungskartierung der Lechwiesen _____________________________________________ Im Bereich des landwirtschaftlich genutzten Teils des Untersuchungsge~ biets wurde die Bestandsaufnahme in Form einer differenzierten Nutzungs~ kartierung durchgeführt. Dabei wurden auch die vorkommenden Pflanzenge~ meinschaften und Kleinstrukturen, wie Hecken, Lagerplätze, etc. erfaßt. Das Untersuchungsgebiet wirdüberwiegend von sog. "Glatthafer-Wiesen" eingenommen. Das häufige Auftreten von Stickstoffzeigern (v.a. Brennessel) sowie die Tatsache, daß im September noch eine zweite, bzw, dritte Mahd erfolgte, machen die Intensität der Nutzung deutlich. Nur an B"~ schungsbereichen fanden sich extensiv genutzte und artenreichere Flä~ chen. Hierbei handelt es sich, bedingt durch die hiesigen, skelettreichen B"den um magere Fettwiesen mit Übergang zu Halbtrockenrasen. 31 Bei den vorgefundenen ackerbaulichen Nutzungen handelte es sich um ein Luzerne- und ein Saubohnenfeld sowie um Getreide-Stoppelfelder. Maisäcker kamen zum Kartierungszeitpunkt im Untersuchungsgebiet nicht vor, jedoch auf der anderen Seite der Bahn in Richtung Lech, was hin~ sichtlich des dort ausgewiesenen LSG zu denken geben sollte. Der "stlich der B 17 gelegene, steilere Bahndamm erscheint nährstoffärmer als die westlich gelegene, flachere Bahnb"schung (mit Mistablagerungen, abgestellten Maschinen und Rübenbeeten). Magerkeitszeiger wie z.B. Eu~ phorbia cyparissias oder Hypericum perforatum in der Hochstaudenflur gaben Anlaß zu dieser Einstufung. Ferner findet sich am "stlichen Bahn~ damm ein Naturdenkmal, bei dem es sich lt. Ausweisungsformular um ei~ nen Heidewiesenrestbestand handelt. Daß sich außer der Rote Liste Art Carlina acaulis auch viele "Allerweltsarten" eingestellt haben, dürfte an der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Umgebung liegen (Ge~ treideäcker!). In der Gabelung der Bahnstrecken München-Buchloe und Kaufering-Landsberg - bereits außerhalb des Untersuchungsgebietes - liegt ein weiterer, als Naturdenkmal ausgewiesener Heidewiesenbestand; hier konnte die RL-Art Aster amellus kartiert werden. Der kartierte, schlecht gepflegte, ca. 2 ha große Waldteil besteht aus engständigen, nicht durchforsteten Kiefern- und Fichtenstangen. N"rdlich und südlich grenzt eine umzäunte Sukzessionsfläche mit Eichen-Heister Pflanzen und Sträuchern an. Die Kleingärten und der Pflanzhof wurden als Nutzungstyp kartiert und als solcher nicht näher untersucht. Dort muß mit nicht-heimischen Pflan~ zen, und hohen Dünger- und Pestizidgaben gerechnet werden. Die beiden Feldgehölze an der B 17 enthalten keinen wertvollen Baum~ bestand: das n"rdlichere besteht überwiegend aus Pappeln, das südli~ chere enthält viele tote Bäume, einige Sträucher, große Brennesselhorste, Schuttablagerungen, Clematis vitalba, Calystegia sepium. Für die Fauna bedeuten sie jedoch wichtige Kleinstrukturen in der sonst fast ausge~ räumten Feldflur der Lechwiesen. Bei den erfaßten Einzelbäumen handelt es sich bis auf eine Fichte um gut ausgeformte ältere und jüngere Eichen. Die Gebüsche und Hecken bestehen v.a. aus folgenden Strauch- und Baumarten: Pfaffenhütchen, Weißdorn, Schwarzer Holunder, Wolliger Schneeball, Kreuzdorn, Liguster, Schlehe, Apfel, Birne, Bluthartriegel, Brombeere, eingestreut Eichen, z.T. Feldahorn. Die Säume werden von Brennessel dominiert. Die 5-10m breite, das Untersuchungsgebiet west-"stlich durchlaufende, landschaftsbildprä~ gende Hecke zählt neben den Bahnb"schungen sicherlich zu den wert~ vollsten Kleinstrukturen im Bereich der Lechwiesen. 32 4.0 ERFASSUNG UND BEWERTUNG DER LANDSCHAFTSPOTENTIALE ______________________________________________________ Der Begriff "Landschafts- oder Naturraumpotential" bezeichnet das Verm"~ gen einer Landschaft, aufgrund vorhandener, natürlicher Ressourcen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten und zum Wohl von Mensch und Natur aufrechtzuerhalten. Vorhandene Landschaftspotentiale bedeuten insofern nichts anderes als die Erfüllung wichtiger Schutzfunktionen für unsere Umwelt. Zum Zwecke einer anschaulichen Analyse der komplexen Landschafts~ strukturen, werden die einzelnen Potentiale im folgenden funktional ge~ gliedert dargestellt. 4.1 Arten- und Biotoppotential ______________________ 4.1.1 Bewertungsmethoden __________________ 4.1.1.1 Grundlagen ----------------- Die ökologische Beurteilung und Abwägung der Flächenvarianten ge~ geneinander verlangt eine Bewertung mittels eines einheitlichen Bewer~ tungsschlüssel. Nur auf solcher Grundlage ist ein aussagekräftiger Ver~ gleich der Varianten möglich. Gleichzeitig aber bringt diese wichtige Vorausetzung Schwierigkeiten mit sich, die sich bei einem ökologischen Vergleich von so unterschiedlichen Landschaftsformen, wie Wälder und Wiesen, zwangsläufig ergeben Ein weiteres Problem ist der Maßstab der Bewertung: je nachdem, wel~ ches Kriterium für die ökologische Bewertung vorrangig ist, wird das Ergebnis unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise ist die Seltenheit einer artenreichen (und künstlichen) Wasserfläche im Bereich des Untersu~ chungsgebiets sehr selten und erscheint daher zunächst auch sehr wert~ voll. Offene Wasserflächen entsprechen aber nicht den natürlichen Gege~ benheiten auf den Lech-Schotterterrassen, deren geologischer Untergrund von Natur aus Wasser durchlässig ist, weshalb die Wasserfläche diesbe~ züglich als sehr naturfremd eingestuft werden muß. "Ökologisch wertvoll" wird in der Bewertungsphilosophie der vorliegen~ den Arbeit in erster Linie mit "natürlich" gleichgesetzt. Der Grad der 33 Naturnähe bestimmter Landschaftselemente wird daher auch als vorrangi~ ges Wertkriterium angesehen (siehe aber auch Kap. 2.4. "Vorherrschende und natürliche Vegetation"). Von Bedeutung sind ferner der Struktur- und Artenreichtum einzelner Biotope und die Seltenheit des Vorkommens. Unter Einbeziehung der verschiedenen Wertkriterien ergibt sich die nach- stehende Abstufung der aufgelisteten Vegetations- und Nutzungstypen. Die Bedeutung der Bestandesreife, des Strukturreichtums und der beson~ deren Schutzwürdigkeit einzelner Biotope, bspw. durch das Vorkommen gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten, wird durch Zu- bzw. Abschläge vom Grundwert zusätzlich berücksichtigt. 34 4.11.1.2 Bewertungsvorschriften ----------------------------------- Naturnähe Zu-/Abschläge Gesamt- Grundwert Alter Struktur wert Seltenheit etc. Natürliche waldfreie Lebensräume 8 im Unters. gebiet nicht vorhanden Standortheimische Baumarten der Potentiellen Natürlichen Vegetation (SEi,Kie,Bu,HBu,WLi,Es,Bi,Vb,Wei): 8 Kie-Altholzstreifen, ca. 80 jährig 8 +0 +0,5 8,5 Bu-Altbestand, ca. 100 jährig 8 0 8 Bu- und Bu-Ei-Bi-Gruppen, ca. 60-80 jährig 8 0 8 Li-Ei-Bu-Es-Gruppe, 56 jährig 8 1 7 Bu-Ei-Gruppe, Stangenholz 8 1 7 Mischbestände mit Anteilen standortheimischer Baumarten über 50% 7 Kie-Altholz(60-80 jährig) mit Fi-Unterstand 7 0 0 5 7 5 Kie-Stangenholz mit bis zu 15% Fi-Beimischung 7 1 6 Blb-Fi-Stangenholz Streifen im Süden mit ca. 10% Fi 7 1 6 Ei-Kie-Fi Stangenholz Streifen im Norden 7 1 6 Fi-Ei-Kie, schwaches Baumholz, Streifen i. Norden 7 1 0 5 6 5 Bu-Ei-Ah-Gruppen, 60-80 jährig 7 0 7 Bu-Ei-Lä-Gruppen, 60-80 jährig 7 0 7 Bi-Stangenholz-Gruppe 7 1 6 Bu-WLi-Ah- Kultur 7 2 0 5 5 5 Bu-Ah(REi)-Kultur 7 2 0 5 5 5 Fi-Bu-Es-HBu-Kultur im Nordosten 7 2 5 Hochwertige waldfreie Grünlandbiotope 7 unverdichtete Magerrasen im Frauenwald 7 7 Heidewiesenrest auf den Lechwiesen (ND) 7 7 Mischbestände mit 20-50% Anteil standort~ heimischer (s.o.) Baumarten, bzw. standort~ möglicher (Ah,As,Er,Pa,Ul,Dgl) Baumarten 6 Fi-Blb, Stangen- bis schw. Baumholz mit >30% Blb 6 1 0 5 5 5 Fi-Ei, Stangen- bis schw. Baumholz mit >20% Ei 6 1 5 Fi-Kie Stangenholz mit ca. 50% Kie 6 1 5 Fi-Ah Stangenholz Streifen i. S.mit ca. 20% BAh 6 1 5 Stangenholzgruppen (Ah,As,Er,Pa) mit weniger als 50% standortheimischer (s.o) Baumarten 6 1 5 Lb(Bu,Ei,Bi)-Lä-Dgl-Kultur im Süden mit 40% Lb 6 2 4 Buntlaubholz-Horst im Nordwesten, ca. 60-80 jährig 6 0 5 6 5 1 35 Wertvolle Offenlandbiotope 6 Rohbodenstandorte und verdichtete Magerrasen 6 6 Bestände aus nicht standortheimischen BA (bzw. Beimischungen unter 20%) 5 Fi-Altholz(ca.60jährig), rotfaul u. z.T. durchbrochen 5 ( 0 5) 5 Fi/OFi-Stangenholz mit bis zu 15% Kie/Lä Anteil 5 1 ( 0 5 4 Fi-Lä(OFi)-Stangenholz mit Ei-Überhalt 5 1 0 5 4 5 Lä-Stangenholz mit Dgl-Unterstand 5 1 0 5 4 5 Räumiges Lä-Stangenholz im Süden 5 1 0 5 4 5 Fi-Kultur im Nordwesten 5 2 0 5 3 5 Fi/OFi-Kultur im Osten 5 2 3 Brachflächen, Hochstaudenfluren, Sukzessions~ flächen und Flächen ohne derzeitige Nutzung 5 Sukzessionsflächen, bzw. Vorwald mit Weichlaubholz 5 5 Trockene Grasfluren und vergraste Schneisen 5 5 verdichtete Rohbodenstandorte m.lückigerVegetation 5 5 Wiesenbrache 5 5 Flächen mit extensiver Grünlandnutzung 4 Bewirtschaftetes mageres Grünland 4 4 Wiese , extensiv 4 4 Flächen mit intensiver Grünlandnutzung 3 Fettwiese 3 3 Sportrasen, extensiv gepflegt 3 3 Flächen mit ackerbaulicher Nutzung 2 1 Wildacker 2 0 5 2 5 intensive konventionelle Landwirtschaft 2 2 1 sonstige ackerbauliche Nutzung 2 0 5 2 5 Versiegelte und dauerhaft vegetationslose Flächen 1 Verkehrsflächen 1 1 Gebäude und Ruinen 1 1 1 = Zuschläge für die geringere Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung. ( ) = Zuschläge örtlich möglich. Die angegebenen Himmelsrichtungen beziehen sich ausschließlich auf das IVG- Gelände. Bedeutung der Abkürzungen siehe unter Kap. 4.1.2.1 36 4.1.1.2.1 Erläuterungen zu den Bewertungsvorschriften ---------------------------------------------------------------------- Alter Zu- und Abschläge bei Waldbeständen 1 0 bei über 100 Jahren 0 0 bei 60-100 Jahren 1 0 bei 20-59 Jahren 2 0 bei unter 2o Jahren Zuschläge für Gehölzstrukturen im Grünland (max. 1 0) 0 5 Einzelbaum über 20 Jahre 0 5 Gehölzgruppe über 20 Jahre 0 5 Hecke; Breite > 10m, Alter über 15 Jahre Sonstige Zuschläge für Kleinstrukturen (max. 1 0) 0 5 für relevante Elemente in der Rasterzelle (starker Einzelbaum, Baumgruppe, Feldgehölz, kleine Hecke, Überhälter, Altholzrest). 0 5 für einzelne Elemente bis 5% des Rasters 1 0 für mehrere Elemente bis 10 % des Rasters 0 5 Zuschlag für Strukturvielfalt (Stufigkeit der Bestände, abwechslungsreiche Waldränder, verwilderte Sturm/Käfer-Flächen, bedeutender Randlinieneffekt durch Angrenzen mehrerer, ökologisch wertvoller Flächen in einer Rasterfläche). Zuschlag für das Vorkommen von Arten der Roten Liste 0 5 bei mindestens 3 Arten der Roten Liste je Rasterzelle Zuschlag für die Nutzungsintensität der Landwirtschaft (max. 1 0) 0 5 Geringer Einsatz von Agrochemikalien 1 0 Ökologischer Landbau (Verzicht auf Agrochemikalien und Mineraldünger) Bewertungsvorschrift für die Vergabe von Zuschlägen: K"nnen mehrere Zuschläge vergeben werden, darf die Summe 2.0 aller Zuschläge nicht überschreiten (= max. Zuschlagssumme). Die absolute Wertobergrenze ist mit Wert~ stufe 9 festgelegt; gegebenfalls überschreitende Zuschläge bleiben unberücksichtigt. Dabei ist der maximal durch die Zuschläge Schutzstatus, Gehölze in der Feldflur, Rote Liste Arten oder die Nutzungsintensität erreichbare Wert auf Wertstufe 7 begrenzt. Verwendete Abkürzungen: Fi-Fichte, OFi-Omorikafichte, Dgl-Douglasie, Kie-Kiefer, Lä-Lärche, Ei(SEi)-Stieleiche, Bu-Buche, Ah-Bergahorn, REi-Roteiche, Es-Esche, HBu-Hainbuche, Li(WLi)-Winterlinde, As-Aspe, Er-Weißerle, Pa-Pappel, Vb-Vogelbeere, Wei-Weiden, Bi-Birke, Ul-Ulme, Blb-Buntlaubholz, Lb-Laubholz. 37 4..1.1.3 Anwendung eines Bewertungsrasters ---------------------------------------------------------------------- Zur Bewertung der Flächen wird ein eingenordetes 50m x 50m Raster über das Untersuchungsgebiet gelegt. Jede Rasterzelle entspricht einer Fläche von 0,25 Hektar und wird getrennt bewertet. Grundlage für die Bewertung ist die oben angeführte Einstufung der Vegetations- und Nut~ zungstypen in eine 8-stufige (bzw. unter Berücksichtigung der höchst~ möglichen Zuschläge in eine 9-stufige) ökologische Wertskala. Der daraus abgeleitete ökologische Wert der innerhalb einer Rasterzelle vorkommenden Waldbestände, Gebäude, Verkehrs- und Grünflächen wird mit ihren prozentualen Flächenanteilen an der Rasterzelle gewichtet. Treten ökologisch wertvolle Landschaftselemente oder Rote Liste Arten auf, oder erscheint die Fläche innerhalb des Rasterzelle besonders struk~ turreich, k"nnen entsprechend dem oben beschriebenen Verfahren ver~ schiedene Zuschläge zu dem gewichteten Rasterzellenwert erteilt werden. Das Ergebnis der Rasterzellenbewertung ist ein gewichteter ökologischer Mittelwert, der durch seinen Flächenbezug und das variable Zuschlags~ verfahren abgesichert ist. Der Wert wird auf eine Dezimale gerundet und auf der Karte vermerkt. Erst bei der Kolorierung der Rasterzellen werden die Dezimalwerte einer 8-stufigen (der höchstmögliche Wert 9 kommt bei der Rasterzellenbewertung nicht vor) Ökologischen Wertskala zugeordnet. Geringe und mittlere Werte erhalten eine Rott"nung, höhere Werte eine Gelb- bis Grünt"nung. Der geringste vorkommende Rasterzellenwert ist 1 0 für Verkehrsflächen im IVG-Gelände, die von einer Rasterzelle vollkommen abgedeckt werden. Der höchste Wert liegt bei 7,5 innerhalb eines schwachen Kiefern-Altholzes im Süden des Frauenwaldes. Die ökologischen Werte der Rasterzellen wurden zu folgenden Wertklas~ sen zusammengefaßt: Ökologischer Wert Wertklasse 1 0 1 4 1 1 5 2 4 2 2 5 3 4 3 3 5 4 4 4 4 5 5 4 5 5 5 6 4 6 6 5 7 4 7 7 5(= max. Rasterzellenwert) 8 Das Verfahren erlaubt auf einfache Weise verschiedene Flächenvarianten anhand ihrer durchschnittlichen ökologischen Wertigkeit gegeneinander abzuwägen. 38 4.1.2 Ergebnisse der Bewertung ______________________ 4.1.2.1 Frauenwald ------------------ (vgl. Karte "Ökologische Wertanalyse des Frauenwaldes") Das Bild, das sich beim Betrachten des farbigen Wertrasters zeigt, ist sehr uneinheitlich. Es überwiegen die hell-orange eingefärbten Rasterzel~ len der Wertklasse 4, die im Westen als gr"ßere zusammenhängende Fläche vorkommen. Ansonsten sind sie durchsetzt von den flächenmäßig an zweiter Stelle stehenden gelben Rasterzellen der Wertklasse 5, die höherwertige Bereiche im Frauenwald repräsentieren. Am dritthäufigsten sind Flächen der Wertklasse 3 mit einem geringen bis mittleren ökolo~ gischen Wert. Gr"ßenmäßig gleichbedeutend sind Bereiche der ökolo~ gisch hochwertigen Wertklasse 6 und der ökologisch geringwertigen Klasse 2. Selten sind dagegen sowohl ökologisch nachteilige Gebäude- und Verkehrsflächen der Wertklasse 1, als auch die sehr hochwertigen Bereiche der Wertklassen 7 und 8, deren höchster Wert bei 7,5 liegt. Die theoretisch durch Zuschläge maximal erreichbare Wertklasse 9 kommt nicht vor. Der Durchschnitt der Wertklassen von insgesamt 1061 bewerteten Raster~ zellen des gesamten Frauenwaldes liegt bei 4,2. Wertklasse 1 ------------------ Gesamtfläche 1,5 ha, das sind 0,6 % der Fläche des Frauenwaldes Rasterzellen der Wertklasse 1 bestehen zu über 90% aus reinen Gebäude- oder Verkehrsflächen. Schwerpunktmäßig kommen sie im Südosten des IVG-Geländes vor und gelten aufgrund der flächig verbauten, bzw. ver~ siegelten Standorte als ökologische "Negativ-Flächen". Wertklasse 2 ------------------- Gesamtfläche 4,25 ha, das sind 1,6% der Fläche des Frauenwaldes Rasterzellen der Wertklasse 2 decken bis zu 90% reine Verkehrsflächen ab und erreichen durch geringe Grünland-, oder Waldanteile, bzw. Zu~ schläge für markante Einzelbäume Werte zwischen 1,5 und 2,4. Die Flä~ chen sind von nachteiliger Wirkung auf den Naturhaushalt und daher von geringem ökologischem Wert. Wie bei den Flächen der Wertklasse 1 liegt ihr Schwerpunkt im Bereich der Hauptwache, sowie der Verwaltungs- und Lagergebäude im Südosten des IVG-Geländes. 39 Wertklasse 3 ------------------- Gesamtfläche 13,25 ha, das sind 5,0 % der Fläche des Frauenwaldes Flächen der Wertklasse 3 sind im allgemeinen durch einen bedeutenden Anteil an Gebäude- und Verkehrsflächen oder andere gerinwertige Nut~ zungstypen wie bspw. Wildäcker und Sportrasen gekennzeichnet. Genau~ so regelmäßig kommen aber auch immer Waldanteile von 20-30%, oder höherwertige Freilandflächen in den Rasterzellen vor. Durch die oft glei~ chermaßen vorhandenen Verkehrsflächen-, Wald- und Freilandanteile und die sich daraus ergebenden Randlinieneffekte haben die Standorte der Wertklasse 3 einen mittleren bis geringen ökologischen Wert. Ohne gr"s~ sere Flächenausmaße kommen sie verteilt über das ganze IVG-Gelände vor. Wertklasse 4 ------------------- Gesamtfläche 176,5 ha, das sind 66,5% der Fläche des Frauenwaldes Zur Wertklasse 4 zählen v.a. die flächenbedeutsamen Fichten-Stangenhöl~ zer. Durch mehr oder weniger große Anteile an Verkehrsflächen und Ge~ bäuden einerseits und an natürlichen Strukturelementen (bspw. Auflich~ tungen oder Altholzreste) bzw. höherwertige Freilandbiotope andererseits, schwanken die Werte innerhalb der Klasse zwischen 3,8 und 4,4. Gelegentlich repräsentiert die Wertklasse 4 einen Mischwert, der durch gleiche Anteilen ökologisch hochwertiger und ökologisch geringwertiger Nutzungs- und Vegetationstypen zustande kommt. Im allgemeinen aber faßt die Wertklasse 4 Standorte von mittlerer ökologischer Wertigkeit zu~ sammen. Großflächig zusammenhängend kommen sie im Westen und Süd~ westen des IVG-Geländes vor (Abt. 3 u. 6). Wertklasse 5 ------------------- Gesamtfläche 63 ha, das sind 23,7 % der Fläche des Frauenwaldes Die Wertklasse 5 ist i. d. R. frei von sog. "Negativ-Flächen". Die Raster~ zellen decken überwiegend höherwertige Wald- und Freilandflächen ab, oder beinhalten ökologisch wertvolle Strukturelemente, die über einen Zuschlag berücksichtigt wurden (bspw. Eichen-Überhälter, lange ökologi~ sche Randlinien). Die Flächen haben daher generell einen hohen ökolo~ gischen Wert. Standorte der Wertklasse 5 sind über das ganzs IVG-Gelände verteilt, kommen aber entlang des n"rdlichen Waldrandes und in alten Fichten und Fichten-Eiche Beständen im Südwesten und Nordosten, sowie im Be~ reich von ausgedehnten trockenen Grasfluren, Magerrasen- und Sukzessi~ onsflächenim Osten des IVG-Geländes schwerpunktmäßig vor. 40 Wertklasse 6 ------------------- Gesamtfläche 4,5 ha, das sind 1,7 % der Fläche des Frauenwaldes Rasterzellen der Wertklasse 6 repräsentieren hochwertige, vielgestaltige, i.d.R. ältere Waldteile, Magerrasen und wertvolle Grünlandbiotope mit zu~ schlagswürdigen, strukturierenden Landschaftselementen, wie Einzelbäume oder Hecken. Schwerpunktmäßiges Vorkommen auf den großen Freiflächen im Norden, im Süden am Randbereich des Buchenaltbestandes in Abt. 2 D und des Kiefernbestandes in Abt. 2 A, sowie im Osten im Bereich alter Buchen-Ei~ chen-Gruppen (Abt.4) und des Fichten-Buntlaubholz-Mischbestandes in Abt. 1 A und B. Wertklasse 7 ------------------ Gesamtfläche 1,25 ha, das sind 0,5 % der Fläche des Frauenwaldes Die Wertklasse 7 faßt ökologisch sehr wertvolle Vegetationstypen mit ei~ nem sehr hohen Naturnähe-Grad und natürlicher Bestandesreife zusam~ men. Die Rasterzellen decken diese Flächen bis zu 90% ab. Ein kleiner Anteil wird von Vegetationstypen mit mittleren-hohen ökologischen Werten eingenommen. Das Vorkommen beschränkt sich auf den Kernbereich des Buchen-Alt~ holzes in Abt. 2 D und den Bereich des Kiefern Bestandes in Abt. 2 A. Wertklasse 8 ------------------- Gesamtfläche 1 ha, das sind 0,4 % der Fläche des Frauenwaldes Die Rasterzellen der Wertklasse 8 entsprechen den Standorten der Wert~ klasse 7, sind aber zu 100% davon erfüllt und enthalten keine Anteile ge~ ringer wertiger Vegetationstypen. Im Kernbereich des Kiefern-Bestandes in Abt. 2 A wird der höchste "ko~ logische Wert von 7,5 erreicht. 41 4.1.2.2. Lechwiesen ------------------- (vgl. Karte "Ökologische Wertanalyse der Lechwiesen") Im Gegensatz zur Wertkarte des Frauenwaldes erscheint das Rasterbild der Lechwiesen gleichmäßiger und weniger durchbrochen. Geprägt wird es von den zusammenhängenden orangefarbenen Flächen der Wertklasse 3, die mehr als 2/3 der Lechwiesen abdecken. Sie haben einen mittleren ökologischen Wert und sind stellenweise von etwas höherwertigeren Ra~ sterzellen der Wertklasse 4 durchsetzt. Die drittgr"ßte Fläche nehmen Rasterzellen der Wertklasse 2 ein. Nur noch halb so groß ist das Vorkommen der Klassen 5 und 6. Mit nur ei~ ner Rasterzelle ist die Wertklasse 1 vertreten. Die Klassen 7 und 8, re~ spektive 9, kommen nicht vor. Rasterzellen im Grenzbereich zwischen Lechwiesen und IVG-Gelände mit überwiegendem Waldanteil wurden zur Fläche des Frauenwaldes gezählt und bleiben im Folgenden unberück~ sichtigt. Der Durchschnittswert der Wertklassen von insgesamt 632 ausgewerteten Rasterzellen der Lechwiesen beträgt 3,26. Wertklasse 1 ------------------ Gesamtfläche 0,25 ha, das sind 0,2 % der Fläche der Lechwiesen Die Rasterzelle mit der Wertklasse 1 kommt als ausgeprägte "Negativ-Flä~ che" nur einmal vor. Sie deckt die großzügig angelegte Zufahrt von der B 17 zum bestehenden Gewerbegebiet und einen kleinen Teil des an~ grenzenden Pflanzhofes ab. Wertklasse 2 ------------------ Gesamtfläche 11,25 ha, das sind 7,1 % der Fläche der Lechwiesen Rasterzellen der Wertklasse 2 decken überwiegend Straßen und Verkehrs~ flächen am Randbereich des bestehenden Gewebegebietes im Süden und entlang der B 17 ab. Im Bereich von Getreideäckern im Ostteil der Lechwiesen bilden sie gr"ßere zusammenhängende Flächeneinheiten. Der Wert der Standorte liegt im allgemeinen zwischen 2,0 und 2,4. Die versiegelten und umgebrochenen B"den haben einen geringen ökologi~ schen Wert mit nachteiligen Folgen für den Naturhaushalt. 42 Wertklasse 3 ------------------ Gesamtfläche 111,25 ha, das sind 70,4 % der Fläche der Lechwiesen Rasterzellen der Wertklasse 3 decken neben Kleingärten im Norden und Teile des Pflanzhofes im Süden, v.a. die Landschafts bestimmenden Fett~ wiesen der Lechwiesen ab. Die relativ struktur- und artenarme Ausprä~ gung dieser großflächig vertretenen Standorte ist bestimmend für den mittleren ökologischen Gesamtwert der Lechwiesen. Wertklasse 4 ------------------ Gesamtfläche 23 ha, das sind 14,6 % der Fläche der Lechwiesen Die Wertklasse 4 repräsentiert strukturierte Bereiche der Fettwiesen, die durch zuschlagswürdige Landschaftselemente (Hecken, Feldgehölze, Ein~ zelbäume) ökologisch aufgewertet werden. Auf kleiner Fläche zusammen~ hängend kommen die Rasterzellen der Wertklasse 4 auf der Wiesenbra~ che im Nordosten vor und entlang des Bahndammes im Norden mit ge~ ringen Anteilen von Hochstaudenfluren, Brach- und Sukzessionsflächen. Durch Anteile dieser wertvolleren Landschaftselemente liegen die Stan~ dorte über dem Durchschnitt der Lechwiesen. Wertklasse 5 ------------------ Gesamtfläche 6,25 ha, das sind 3,9 % der Fläche der Lechwiesen Neben den hier nicht berücksichtigten Rasterzellen im Bereich des Wald~ randes, kommt die Wertklasse 5 v.a. im Kernbereich des vergleichsweise nährstoffreichen Bahndammes im Nordwesten vor. Dort sind die Rasterzel~ len zu 80-100% mit Hochstaudenfluren, Brach- und Sukzessionsflächen erfüllt. Im Nordosten gehören Teile der eingezäunten, mit Eichen-Heister und Sträuchern bepflanzten Sukzessionsfläche und der angrenzenden, extensiv bewirtschafteten Wiese dazu. Aufgrund der höheren Artenvielfalt und der extensiven Bewirtschaftung haben die Standorte einen relativ hohen ökologischen Wert für die stark anthropogen beeinflußte Landschaft. Wertklasse 6 ------------------ Gesamtfläche 6 ha, das sind 3,8 % der Fläche der Lechwiesen Die Wertklasse 6 kommt flächig zusammenhängend in einem kleinen Waldstück mit vorherrschender Kiefer im Bereich des Brunnens im Nord~ osten vor und entlang des als Naturdenkmal geschützten Heidewiesenbe~ 43 standes am Bahndamm im Osten der Lechwiesen. Trotz des wertvollen, aber sehr kleinen Naturdenkmales erreichen die Rasterzellen dort auf~ grund der flächenanteiligen Gewichtung der Fettwiesen und Getreidäcker "nur" einen Wert zwischen 5,6 und 6,2. Dieser schützenswerte Bereich gehört damit zu den hochwertigsten Standorten auf den Lechwiesen. 44 4.1.3. Ökologischer Vergleich der Varianten _______________________________ A. Berechnung des durchschnittlichen Ökologischen Wertes ---------------------------------------------------------------------------------------- der Variante "Frauenwald Nord". ------------------------------------------------- Fläche in ha Fläche in % 4 Rasterzellen der Wertklasse 6 1 00 0 9 124 Rasterzellen der Wertklasse 5 31 00 27 7 302 Rasterzellen der Wertklasse 4 75 50 67 4 14 Rasterzellen der Wertklasse 3 3 50 3 1 3 Rasterzellen der Wertklasse 2 0 75 0 7 1 Rasterzelle der Wertklasse 1 0 25 0 2 ______________________________________________________________ 448 Rasterzellen (=112 ha) mit einem gewichteten ökologischen Wert von 4 24 B. Berechnung des durchschnittlichen Ökologischen Wertes ---------------------------------------------------------------------------------------- der Variante "Frauenwald Süd". ------------------------------------------------ Fläche in ha Fläche in % 4 Rasterzellen der Wertklasse 8 1 00 0 7 5 Rasterzellen der Wertklasse 7 1 25 0 8 14 Rasterzellen der Wertklasse 6 3 50 2 3 128 Rasterzellen der Wertklasse 5 32 00 20 9 404 Rasterzellen der Wertklasse 4 101 00 65 9 39 Rasterzellen der Wertklasse 3 9 75 6 3 14 Rasterzellen der Wertklasse 2 3 50 2 3 5 Rasterzellen der Wertklasse 1 1 25 0 8 ______________________________________________________________ 613 Rasterzellen (=153ha) mit einem gewichteten ökologischen Wert von 4,17 C. Berechnung des durchschnittlichen Ökologischen Wertes ---------------------------------------------------------------------------------------- der Variante "Lechwiesen". ----------------------------------------- Fläche in ha Fläche in % 24 Rasterzellen der Wertklasse 6 6 00 3 8 25 Rasterzellen der Wertklasse 5 6 25 3 9 92 Rasterzellen der Wertklasse 4 23 00 14 6 445 Rasterzellen der Wertklasse 3 111 25 70 4 45 Rasterzellen der Wertklasse 2 11 25 7 1 1 Rasterzelle der Wertklasse 1 0 25 0 2 ______________________________________________________________ 632 Rasterzellen (=158ha) mit einem gewichteten ökologischen Wert von 3 26 45 D. Interpretation der ausgewerteten Rasterdaten ------------------------------------------------------------------- Eine Aussage über die ökologische Qualität der Varianten läßt sich zum einen durch den gemittelten Ökologischen Flächenwert und zum andern durch den prozentualen Anteil hochwertiger, bzw. geringwertiger Wert~ klassen ableiten. Der Vergleich zeigt, daß die Variante "Lechwiesen" mit 3,26 den niedrig~ sten Durchschnittswert aufweist. Nur 6,7 % der Fläche k"nnen als hoch~ wertige (Wertklassen 5-8) Biotope angesehen werden. Den höchsten durchschnittlichen Flächenwert (4,24) und den gr"ßten An~ teil hochwertiger Standorte (28,6 %) hat die Variante "Frauenwald Nord". Betrachtet man den durchschnittlichen Flächenwert (4,17) der Variante "Frauenwald Süd" und den Anteil hochwertiger Standorte (24,7 %), so sind keine gravierenden ökologischen Unterschiede zur n"rdlichen Variante zu erkennen. Erst der Vergleich der extremen Wertklassen 1 und 2, bzw. 7 und 8 macht die Unterschiede deutlich: 3 1% der südlichen Variante sind versiegelte und verbaute (Rasterzellen-) Flächen, im Nordteil sind nur 0,9% solcher Bereiche vorhanden. Demgegenüber zählen 1,5% des südlichen Frauenwaldes zu den Wertklassen 7 und 8. Im Norden kommen diese sehr naturnahen Standorte auf zusammenhängender und -im Sinne der Rasterbewertung- ausreichend großer Fläche nicht vor. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die gr"ßte Biotopvielfalt im Frauenwald, insbesondere im Süden, vorhanden ist. Durch den großen Anteil der Wertklasse 4 und 5 liegen die Durchschnittswerte der beiden Varianten im Frauenwald höher als bei der Variante "Lechwiese", deren weniger strukturierte Lebensräume auf großer Flächen nur einen ökologi~ schen Wert von 3,0 haben. Die Gefahr der Zerst"rung, Zerschneidung oder Degradation bestehender Biotope durch die Ansiedlung von Indu~ strie und Gewerbe ist im Frauenwald daher deutlich höher als auf den Lechwiesen. Einschränkend muß aber auch gesagt werden, daß auf Basis der weit~ räumig und aus ökologischer Sicht willkürlich abgegrenzten Varianten und ihren durchschnittlichen Gesamtwerten zunächst nichts über ihre Eignung als Gewerbe-/Industriestandort ausgesagt werden kann. Zu den wesentlichen Eigenschaften eines Standortes gehört die räumliche Vertei~ lung der Biotope, und nur auf deren Grundlage sollte letztlich die Aus~ wahl eines ökologisch angepaßten Standortes getroffen werden. Hier liegen - wie noch zu zeigen sein wird - Möglichkeiten einen etwaigen Eingriff verträglich zu gestalten, wenn bei der Auswahl der in Anspruch zu + nehmenden Flächen vor allem auf ökologisch wenig wertvolle ( versiegelte) - abgehoben wird, bzw. wenn wertvolle Freiflächen geschont bzw. zur Durchgrünung verwendet werden. 46 4.2 Klimatisches Regenerationspotential ______________________________ Der Begriff "Klimatisches Regenerationspotential" umfaßt im wesentlichen die Leistungen des Naturhaushaltes hinsichtlich der Luftreinhaltung, der Frischluftregeneration und des Klimaausgleichs. Diese Leistungen sind ins~ besondere im urbanen Nahbereich von Bedeutung, da sie die Lebens~ qualität entscheidend mit beeinflussen. 4.2.1 Klimatische Ausgangssituation _________________________ Zur Veranschaulichung der klimatischen Ausgangslage sollen hier die Klimadaten unter Kap. 2.2 interpretiert werden: die abgebildete Windrose gibt Auskunft über die Häufigkeit von Windrichtungen und Windge~ schwindigkeiten während des Beobachtungszeitraumes (Station Lands~ berg-Penzing, Beobachtungszeitraum 1961 bis 1965, vgl. hierzu auch die nach Jahreszeiten gegliederten Windrosen in MEYER, 1994). Das ganze Jahr über herrschen Winde aus westlicher Richtung vor (43%, aus W, WSW, WNW) am häufigsten mit Geschwindigkeiten von 12 km/h bis 19 km/h. Winde mit äußerst niedrigen Geschwindigkeiten (2-7 km/h) kommen zu ca. 16 % vor. Windstille bzw. umlaufenden Winde gibt es an rund 7% des Jahres. Windgeschwindigkeiten über 50 km/h kommen mit ca. 6 %, über~ wiegend aus WSW-Richtung, relativ selten vor. Der auf das Bioklima ungünstig wirkende Nebel war in den Jahren 1989-1991 mit durchschnittlich 31 Tagen pro Jahr relativ selten (Station Kau~ fering). Weitere Daten über die Häufigkeit von austauscharmen Wetterla~ gen, wie sie bspw. bei Inversionen gegeben sind, oder Messungen der Konzentration von Luftschadstoffen stehen nicht zur Verfügung. Bezüglich der vom Makroklima bestimmten Windbewegungen im Untersuchungsge~ biet kann jedoch gesagt werden, daß windschwache oder austauscharme Wetterlagen bei niedrigen Windgeschwindigkeiten - Winde unter 3 m/s (ca. 11 km/h) kommen in Anlehnung an MEYER (1994) mit einer jährlichen Häufigkeit von rund 40% vor - für das Bioklima wegen der Gefahr der Akkummulation der Luftverunreinigungen im urbanen Bereich ungünstig zu beurteilen sind. Höhere Windgeschwindigkeiten begünstigen dagegen eine Konzentrationsverdünnung der Luftschadstoffe. Inwieweit die in der Stadt produzierten Luftverunreinigungen verdünnt werden, hängt neben der für den Luftaustausch maßgeblichen Windge~ schwindigkeit auch von der Häufigkeit und Intensität von Inversionen ab. Inversionen stellen einen Spezialfall von stabiler Schichtung in der At~ mosphäre dar, da die Lufttemperatur mit zunehmender Höhe ansteigt oder aber zumindest konstant bleibt. Die lufthygienische Wirksamkeit von In~ 47 versionen liegt darin, daß sie als Sperrschicht agieren, die den vertikalen Luftmassenaustausch beeinträchtigen. Besonders bei einer sehr hohen Lufttemperaturdifferenz zwischen der Inversionsoberhöhe und der Inversi~ onsbasis (= Inversionsstärke, die bspw. im ländl. Umland von München fast doppelt so groß wie im Stadtzentrum selbst ist) wird der vertikale Luftaustausch behindert und führt zu Konzentrationserhöhung von Luft~ schadstoffen in den bodennahen Luftschichten (AMMER et. al., 1987). Über die Häufigkeit von Inversionswetterlagen im Untersuchungsgebiet liegen keine Daten vor. (Überträgt man die Untersuchungen zur Häufigkeit von Inversionen in München von 1953-1960 (nach HERB, 1964 in AMMER et. al., 1987) auf das Untersuchungsgebiet, so kann allgemein gesagt werden, daß tagsüber Inversionen im Winterhalbjahr weit häufiger sind, als im Sommerhalbjahr (im Mittel an 137 Tagen im Jahr). Über das ganze Jahr gesehen sind Inversionen nachts häufiger als am Tage, wobei nächtliche Inversionen im Sommer fast genauso häufig sind wie im Winter (im Mittel an 285 Tagen im Jahr). Im Sommer l"sen sich Inversionen häufiger wieder auf (zu ca. 80 %), im Winter sind sie stabiler und l"sen sich mit ca. 40% sel~ tener auf). 4.2.2 Lokalklimatische Besonderheiten ___________________________ Aufgrund der Lage zwischen zwei expandierenden Gemeinden am Ran~ de des Landsberger Industrie-, bzw. Gewerbegebietes (GI Landsberg Nord, GE Texet, geplant), des Iglinger Gewerbegebiets (ehemalige Kies~ grube) und des Kauferinger Wohngebietes erfüllt der Landschaftsraum Lechtal/Lechwiesen/Frauenwald, der zudem von emissionsträchtigen Ver~ kehrswegen (B 17, Bahnlinien Kaufering-München, bzw. -Landsberg, BAB 96, B 17 neu, geplant) durchschnitten wird, eine wichtige lufthygienische Funktion. Er vermindert die Luftbelastung und verbessert bioklimatisch belastende Situationen benachbarter Räume. 48 4.2.2.1 Lufthygienische Komponente ------------------------------------------- Die dichtgeschlossenen Nadelholzbestände des Frauenwaldes, die von vielen Kleinstrukturen durchbrochen sind zeigen eine gute Wirkung hin~ sichtlich der Luftregeneration, also der Fähigkeit Schadstoffe aus der Luft herauszufiltern und festzuhalten, sowie in der Luft verbleibende Schad~ stoffe aufgrund turbulenter Diffussionen in ihrer Konzentration zu verdün~ nen. Die besonders gute Filterwirkung dichter Waldkomplexe, bzw. Waldränder wurde bei Untersuchungen über den Bleigehalt in der Nähe stark befah~ rener Straßen von KELLER 1970 (in MITSCHERLICH, 1975) bestätigt. Er stellte fest, daß auf eine Entfernung von 50 m der Bleigehalt in einem dichten Fichtenbestand von 300 ppm auf 10 ppm, derjenige einer Wiese aber nur auf 40 ppm zurückging. Neben der Bindung von Schwermetallen funktioniert der Wald v.a. als Aerosolfilter. Nach KELLER (a.a.O.) kann 1 Hektar Fichtenwald 420 kg Staub aus der Luft filtern. MELDAU (1952, in MITSCHERLICH, 1975) geht sogar von einer Maximalleistung von 32 Tonnen pro Hektar Fichtenwald aus. Die Filterleistung ist tatsächlich nicht exakt festzulegen, da durch Regen der ganze Aerosolabsatz immer wieder von den Kronen abgewa~ schen und der Filter damit regeneriert wird. Außer der Bindung und Filterung von Schwermetallen und Aerosolen trägt der Gaswechsel der Bäume zur Luftreinhaltung bei. Global steht hier die Aufnahme des Treibhausgases CO und die Freisetzung des lebens~ 2 erhaltenden O an erster Stelle. Unter lokalklimatischen Gesichtspunkten 2 stellt MEYER (1994) hierzu allerdings einschränkend fest, ". . . daß bei der Frage der Sauerstoffproduktion von Wäldern die Nettoassimilation zugrun~ degelegt werden muß. Lokal betrachtet spielt dann die Sauerstoffproduk~ tion von Wäldern infolge des großen Atmosphärenvorrats an O und der 2 Austauschfähigkeit der untersten 100 km der Atmosphäre nur eine unter~ geordnete Rolle." Beim CO -Gaswechsel werden desweiteren auch geringe Mengen SO 2 2 und NO aufgenommen. Wesentlich bedeutender ist jedoch die L"sung x von Gasen im Interzeptionswasser und im Tau der Waldbäume, bzw. in Form des sog. Sauren Regens. Durch die Anreicherung der Waldluft mit ätherischen Ölen und anderen Aromastoffen riecht sie oft frisch und rein. Mit dem Wind wird sie auch in die besiedelte Nachbarschaft getragen. Abschließend kann gesagt werden, daß die Bedeutung des Frauenwaldes als "Grüne Lunge" für die Umgebung vorrangig auf der Leeseite von bestehenden und geplanten Emissionsquellen (insbesondere entlang der B 17 neu) durch den steigenden Siedlungsdruck zukünftig zunehmen wird. 49 4.2.2.2 Thermische Komponente und lokaler Luftaustausch ---------------------------------------------------------------------------- Der natürliche Freiraum zwischen den Siedlungsbereichen des Indu~ striegebietes Landsberg-Nord und Kaufering, der sich vom Frauenwald über die Lechwiesen bis zum Lech von WSW nach ONO entlang der Hauptwindrichtung erstreckt wirkt wie ein Frischluftkorridor für die an~ grenzenden Wohn- und Industriegebiete. Nach MEYER (1994) wird dieses Ventilationssystem in erster Linie von den Windverhältnissen der vorherrschenden Wetterlage mit häufigen, für den Luftmassenaustausch entscheidenden Westwinden in Gang gehalten. Grundsätzlich kann auch nach MEYER (1994) davon ausgegangen wer~ den, daß der Unterschied im Energiehaushalt der Landschaftsteile Frau~ enwald/Lechwiesen/Lech und der angrenzenden versiegelten Flächen des Industriegebietes Landsberg-Nord und Kaufering Differenzierungen im Zustand von Luft- und Oberflächentemperatur bewirken kann. Allerdings wird der Unterschied zwischen verschiedenen Vegetationstypen weitaus geringer sein, als zwischen begrünten und versiegelten Flächen. Wald- und Wasserflächen erwärmen sich am Tage nicht so stark wie Wiesen oder Äcker. Bebaute und versiegelte Bereiche erhitzen sich tags~ über am stärksten. In der Nacht kühlen Wälder und Wasserflächen dage~ gen weniger stark ab als Wiesen, über denen sich dann v.a. in ebenen Lagen und Geländemulden Kaltluft bildet. Prinzipiell kann es demnach durch die Temperaturunterschiede im Unter~ suchungsgebiet zu einer lokalen Luftdurchmischung kommen, die auch bei windstillen, austauscharmen Hochdruckwetterlagen örtlich begrenzte Windbewegungen zur Folge haben kann und gerade dann für den Luft~ austausch und -transport besonders wichtig wäre. Ob die Kaltluft, die sich in der Nacht über den stärker abkühlenden Lechwiesen ausbildet, bei ausreichender Mächtigkeit in "stlicher Richtung der Geländeneigung folgend bis zu der Wasserfläche des Lechs und schließlich durch das Lechtal nach Norden abfliesen kann, ist allerdings ohne einschlägige Untersuchungen nicht abschließend zu klären, ebenso wie die Frage, ob es zu einer örtlichen Durchmischung der Luft auch unabhängig vom Makroklima kommt. 50 4.2.2.3 Zusammenfassende Bewertung ----------------------------------------------- In den Wintermonaten sind die meteorologischen Austauschbedingungen im allgemeinen ungünstig, sodaß bei windschwachen Wetterlagen mit höheren Immissionsbelastungen als im Sommer zu rechnen ist. Die primä~ re Quelle dafür stellen verkehrsgebundene und z.T. industrielle Emissio~ nen sowie Feuerungsanlagen dar. Die primär vom Makroklima bestimmte lokale Luftzirkulation über die Lechwiesen bis zum Lech wirkt sich eben~ so, wie die Lage des Frauenwaldes im Luv der Siedlungsflächen, günstig auf die Immissionsverhältnisse im Untersuchungsgebiet aus. Insgesamt dürfte im Untersuchungsgebiet die derzeitige lufthygienische Belastung, auch bei kritischen Wetterlagen, unter den amtlichen Grenzwerten liegen. Der Frauenwald spielt als Ausgleichsfaktor für Luftfeuchtigkeits- und Tem~ peraturunterschiede und als Luftfilter und Frischluftreservoir ("Grüne Lun~ ge") ebenso, wie die Lechwiesen und der Lech, für die Bewohner der angrenzenden Gemeinden eine wichtige Rolle. Die Lechwiesen selbst stellen als Freiraum und als in der Hauptwindrich~ tung liegender Frischluftkorridor für den notwendigen Luftaustausch und -transport einen außerordentlich wichtigen Bestandteil der Landschaft dar. Zur nachhaltigen Erfüllung der beschriebenen bioklimatischen Funktionen sollte daher auf den Lechwiesen bis hin zum Lech auf Dauer eine durchgehende und ausreichend tiefe natürliche Freifläche erhalten blei~ ben. 51 4.3 Grundwasserpotential, Hydrogeologie und Hochwasserschutz ___________________________________________________ 4.3.1 Allgemeines ___________ In einer UVS wird u.a. auch der Versuch unternommen, konkurrierende Nutzungsinteressen an die Landschaft einander gegenüber zu stellen, die Auswirkungen von Maßnahmen abzuschätzen und in einer Prüfung Vor- und Nachteile einer künftigen Nutzungsverteilung nachvollziehbar aufzu~ zeigen. Selbst wenn in der endgültigen Entscheidungsfindung das jewei~ lige gesellschaftliche und politische Umfeld und/oder die wirtschaftlichen Interessen bzw. Bedingungen häufig viel stärker und anders in die Ent~ scheidung einfließen, als die UVS vorschlägt, wird die UVS selbst damit nicht entbehrlich, vermag sie doch auch aufzuzeigen, wo mittel- bis langfristig L"sungen für jene Teilbereiche gefunden werden müssen, deren Funktionstüchtigkeit durch den neuen Nutzungsmix gestört oder zumindest soweit beeinträchtigt wird, daß ein Ersatz oder Ausgleich gefunden werden muß. Im Fall der Erschließung des Gewerbe-/Industriegebiets Landsberg West/ Kaufering wird eine solche Beeinträchtigung bzw. Unverträglichkeit in der unmittelbaren Nachbarschaft der Trinkwassergewinnungsanlagen "Brunnen Kaufering West" samt zugehörigem Trinkwasserschutzgebiet zum Erweite~ rungsgelände des Gewerbegebiets gesehen. Dabei sind es nicht etwa irgendwelche Katastrophenfälle (für die planerisch Vorsorge getroffen werden müßte), sondern - wie häufig - die nie ganz auszuschließenden diffusen Beeinträchtigungen aus der künftigen Nutzungsverteilung, die in einem Synergie-Effekt aus ererbten Standortverhältnissen und künftiger Belastung, also in einer Art negativer Verstärkung, eine immerwährende Funktionstüchtigkeit der Trinkwasserversorgung nicht mehr uneinge~ schränkt sicherstellen. Schon von daher ist zwingend geboten, in der UVS zum geplanten Gewerbegebiet auch die hydrogeologischen Verhält~ nisse zu überprüfen und sie mit in die Umweltverträglichkeitsprüfung ein~ zubeziehen. Dabei kann es nach Ansicht der Gutachter nicht darum gehen, etwa eine Art Negativ-Katalog von Gewerbesparten aufzustellen, die, weil von ihnen Beeinträchtigungen des Grundwasservorkommens ausgehen k"nnten, im Gewerbegebiet nicht oder nur unter verschärften Auflagen ansiedeln dürfen, etwa ähnlich der Liste zur Ausweisung von Trinkwasserschutzge~ bieten. Eine solche Art des Vorgehens unternimmt vermutlich den langfri~ stig vergeblichen Versuch, derzeitige Beurteilungstatbestände für alle Zeit 52 festzuschreiben, und läßt außer acht, daß solche Gewerbeansiedlungen ja gerade einem dauernden Wandel unterworfen sind, wenn von ihnen der wirtschaftliche Impuls ausgehen soll, der bei ihrer Einrichtung erwartet wurde. Im Rahmen dieses Teils der UVS wird deshalb versucht, die vorliegenden Kenntnisse darzustellen, eventuelle Beeinträchtigungen abzuschätzen und - sofern möglich - alternative L"sungen zu unterbreiten. 4.3.2 Hydrogeologie Brunnen Kaufering West _________________________________ Die Darstellung der hydrogeologischen Verhältnisse beruht auf Gutachten, die die Gemeinde Kaufering in den Jahren 1989 bis 1992 über ihre Brun~ nen "Kaufering West" bzw. über alternative Standorte in Auftrag gegeben hat. Es sind dies: Untersuchung des Einzugsgebiets der Brunnen Kaufering West. - Ingenieurbüro Dr. Blasy + Mader, 27.03.1991 Industriegebiet Landsberg Nordwest, Lechwiesen, Erschließung IVG-Gelände. - Dr. Knorr, 03.07.1991 Wasserversogung Kaufering: Schlußgutachten zur Trinkwasserneuer~ schließung im IVG-Gelände Landsberg. - Ingenieurbüro Dr. Blasy + Mader, 30.03.1992 Gegenstand dieser Gutachten ist einerseits der augenblickliche Zustand der Trinkwasserbrunnen Kaufering West, andererseits die Suche nach Alternativstandorten für eine Neuerschließung bzw. die für das Industrie- und Gewerbegebiet zu fordernden Sicherheitsauflagen bei weiterem Be~ trieb der Trinkwasserbrunnen. Die etwa 800 m nord"stlich des bestehenden Industriegebiets Lechwiesen gelegenen Brunnen Kaufering West f"rdern Grundwasser aus den quartä~ ren Lechschottern. Diese Schotter sind in der Brunnenumgebung etwa 15 m mächtig und an der Basis zwischen 3 und 5 m mit Grundwasser er~ füllt. Die sandigen Kiese liegen dem tertiären Flinz auf, der wegen seiner Feink"rnigkeit als Grundwasser-Sohlschicht wirkt. Wie die Auswertung von Pumpversuchen und Grundwasserstandsdaten aus der Umgebung ergeben hat, bewegt sich das Grundwasser in dem kiesigen Porengrundwasserleiter in etwa Lech-parallel von Süd nach Nord. Der aus Grundwasserstr"mungsnetz und F"rdermenge errechenbare Anstrombereich ist im Falle der Brunnen Kaufering West nach Aussage der Gutachter bei maximaler Entnahme etwa 700 m breit und erstreckt 53 sich etwa 7 km nach Süden bis unter die links des Lechs gelegenen Stadtteile von Landsberg. Dies hat nachteilige Auswirkungen auf die Grundwasserqualität. Bei Landsberg hat die Grundwasseroberfläche eine Höhenlage von etwa 485 m, in Höhe der Brunnen von 476 m ü.NN. Die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers beträgt in Brunnenumgebung 9 m pro Tag, woraus sich die sogenannte 50-Tage-Linie mit 450 m ober~ stromigem Abstand von den Brunnen errechnen läßt (vgl. Karte "Bereiche mit relativ geringem Konfliktpotential"). Die 50-Tage-Linie, die konventionell die notwendige Verweildauer des Grundwassers beschreibt, um Keime bei der Grundwasser-Passage abzu~ t"ten, liegt etwa in Höhe der Zufahrtsstraße, die das Industriegebiet von der Bundesstraße B 17 (Landsberg-Augsburg) her erschließt. Die unterstro~ mige Kulmination, die durch die Absenkung des Grundwasser bei F"r~ derbetrieb resultiert, liegt etwa 50 m n"rdlich der Brunnen. Wie die Gutachten nachweisen konnten, sind im Einzugsgebiet der Brun~ nen verschiedene menschliche Tätigkeiten bzw. Nutzungen vertreten, die mit Belangen des Trinkwasserschutzes, wie sie von den DVWK-Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete gefordert werden, nicht im Einklang stehen. Dabei ist das Verkehrsaufkommen der B 17, die die Schutzzonen zur Gänze von Nord nach Süd durchzieht, nur der allgemeinhin sichtbare Ausdruck für den Standortnachteil dieser Brunnen. Hinzu kommen Klein~ gartenanlagen, teilweise intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Auto~ bahn A 96 und randlich das Industrie- und Gewerbegebiet, was in der Summe zu einer Minderung der Qualität des Brunnenwassers führt. Ausdruck dafür sind Spitzenwerte im Nitratgehalt nahe der maximal er~ - laubten Konzentration von 50 mg/l NO3 . Dabei ist das Nitrat-Problem nicht auf die Brunnen Kaufering West allein beschränkt, sondern erweist sich als inzwischen allgegenwertige Belastungsgr"ße des Grundwassers im gesamten linksseitigen Lechtal bei Landsberg. 4.3.3 Neuerschließung für Grundwasser ____________________________ Dieser beunruhigende Befund hat die Gemeinde Kaufering als Betreiber der Brunnen veranlaßt, in die Gutachtenaufträge auch die Suche nach geeigneten Standorten und ihre Bewertung für eine Neuerschließung mitaufzunehmen. Im Gutachten Blasy + Mader vom März 1991 wird der Versuch unternom~ men, Ersatzstandorte für eine Neuerschließung von Trinkwasser auf Kaufe~ ringer Gemeindegebiet zu benennen. Eine Standortsprüfung westlich der B 17 ergibt auch dort keine so gravierenden Vorteile, daß eine Verlage~ 54 rung der Brunnen unmittelbar empfohlen würde. Vielmehr wird eine eventuelle Verlagerung von vielerlei Einschränkungen abhängig gemacht, z.B Überwachung von potentiell Grundwasser gefährdenden Gewerbebe~ trieben im Industriegebiet. Darüberhinaus würde für Kaufering damit der Weg in eine eventuelle Gewerbeansiedelung mit räumlicher Verzahnung zum Landsberger Industriegebiet versperrt. Mit dem Gutachten: Wasserversorgung Kaufering: Trinkwasserneuerschlies~ sung im IVG-Gelände Landsberg (Blasy+Mader) vom März 1992 hat die Gemeinde Kaufering den Vesuch unternommen, eine eventuelle Neuer~ schließung von Trinkwasser im ehemaligen Militärgelände (jetzt IVG), also außerhalb ihres Gemeindebereichs vorzubereiten. Gegenstände des Gut~ achtens sind auf der quantitativen Seite der Nachweis einer ausreichen~ den Grundwasser-Höffigkeit, die Abschätzung der hydraulischen Eigen~ schaften des im IVG-Gelände angetroffenen Grundwasserleiters und die Ermittlung von Breite und Reichweite des Zustorms. Auf der qualitati~ ven Seite werden Aussagen zur möglichen Beeinträchtigung des Grund~ wassers durch eventuelle Altlasten aus der ehemaligen militärischen Pro~ duktion Ende des letzten Weltkriegs geliefert, ebenso aus dem nachfol~ genden Betrieb des Geländes als militärische Einrichtung sowie aus den Einträgen aus der Landwirtschaft. Auch hier erfüllt das Nitrat wieder eine gewisse Indikatorfunktion. Das Gutachten stellt fest, daß bis auf Spuren von Toluol, die aus L"sungsmitteln oder Mineral"len (vermutlich aus Mili~ tärbetrieb) herrühren k"nnten, keine Stoffe festgestellt wurden, die die derzeit zulässigen Grenzwerte für Trinkwasserinhaltstoffe überschreiten. Diese scheinbar positive Feststellung wird jedoch vom Gutachten selbst dahingehend relativert, daß für eine weitere Verfolgung einer Trinkwas~ serneuerschließung die Analysenergebnisse noch bestätigt und die Frage der Herkunft der nachgewiesenen Fremdstoffe detailliert geprüft werden müßten. Insofern sind die Ergebnisse nicht derart überzeugend, daß da~ raus unmittelbar die Empfehlung für eine Neuerschließung abgeleitet werden k"nnte oder gar dringend empfohlen würde. Diese Einschränkungen zur Grundwasesr-Neueschließung müssen hier so~ gar noch erweitert werden. Die festgestellten Grundwasser verunreinigen~ den Substanzen stellen ja jeweils nur einen Stichtagsbefund dar, und das Gutachten kann z.B. nicht zweifelsfrei widerlegen, daß eventuell vorhan~ dene, bislang aber nicht erkannte und lagestabile Kontaminationsherde (Altlasten) bei Dauerbetrieb einer Brunnenanlage aktiviert und Fremdstoffe den künftigen Brunnen als Folge der Änderung des lokalen Str"mungs~ netzes zufließen k"nnten. Insofern besteht nach wie vor ein erhebliches Informationsdefizit. Hinzu kommt, daß das Grundwasser im IVG-Gelände ähnlich hoch aus der Landwirtschafrt belastet ist wie die bestehenden Brunnenanlagen Kaufering West. 55 4.3.4 Empfehlungen für eine übergemeindliche L"sung __________________________________________ Die Sicherung des Qualitätsstandards des Trinkwassers der Gemeinde Kaufering muß auch weiterhin ein vordringliches Anliegen bleiben, dies im wohlverstandenen Eigeninteresse der Gemeinde. Die weitere Ansiede~ lung von Industrie und Gewerbe im Anstrombereich der bestehenden Brunnen Kaufering West stellt demnach eine konträre Nutzungskategorie dar. Hinzu kommt, daß die für eine Gewerbeansiedlung in Betracht gezo~ gene Fläche unmittelbar südlich der Bahnlinie noch immer als Vorrang~ fläche für Wasser ausgewiesen ist. Eine Umwidmung dieser Vorrangfunktion kann u. E. nur erfolgen, wenn es gelingt, in einer übergemeindlichen Re~ gelung die Wasserversorgung von Kaufering auf eine neue Basis zu stellen. Die hier vorgestellte UVS kann dafür den Anstoß liefern. Ein L"sungsansatz für eine mögliche Entflechtung der Interessengegen~ sätze zwischen Trinkwassergewinnung und Industrie- und Gewerbeansie~ delung wird in den Flächen südwestlich Landsberg gesehen, die für Er~ satzaufforstungen im Ausgleich für Waldverluste im Frauenwald vorzuse~ hen sind. Dies müßte ganz gezielt unter dem Aspekt eines optimalen Grundwasserschutzes und in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Landsberg, Kaufering und überörtlichem Planungsverband vollzogen werden. In welcher Form künftig ein Versorgungsunternehmen geführt wird und wie die für eine überörtliche Wasserversorgung notwendigen Investitionen aufgebracht werden k"nnen, kann nicht Gegenstand dieser Studie sein. Aber wie auch immer: ein Ausweichen von Kaufering auf andere Grundwasservorkommen scheint uns schon mittelfristig unaus~ weichlich. Die derzeitigen Planungsvorhaben bieten Gelegenheit dafür, die notwendigen Weichenstellungen vorzunehmen. 4.3.5 Hochwasserschutz _______________ Die sich in jüngster Zeit häufenden Hochwasser- und Überschwemmungs~ katastrophen, sowohl von Flachland-Flüssen, wie auch von Mittelgebirgs- und Gebirgsbächen, k"nnen als Hinweis für die zunehmende Bedeutung des natürlichen Hochwasserschutzes verstanden werden. Ursachen für das rasche Eintreffen von Hochwasserwellen ("Anspringen des Flußes") sind vielerorts großflächig versiegelte und kanalisierte Ein~ zugsgebiete, die in ihrer Summe flußabwärts meist zu verheerenden Überschwemmungen, Schutt- und Ger"llbewegungen und Veränderungen des Bachbettes führen. 56 Grundsätzlich sind alle unversiegelten Flächen mehr oder weniger in der Lage, den Hochwasserabfluß zu verz"gern und die Hochwasserspitzen zu dämpfen. Den bewaldeten Flächen kommt hierbei aber eine besondere Bedeutung zu: Hohe Interceptions- und Versickerungsraten durch günstige Versicke~ rungsbedingungen des tief durchwurzelten Bodens führen zu einer gleichmäßigen Wasserspende. Der Waldboden und die Bodenvegetation wirken dabei wie ein Schwamm (man denke an die Moose), der das Nie~ derschlagswasser speichert und auch noch nach längeren Trockenperio~ den wieder an seine Umgebung abgibt. 4.3.6 Vorbeugender Trinkwasserschutz ____________________________ Neben dem Schutz vor Hochwasser spielt v.a. der Schutz des Trink- und Grundwassers durch Wald eine wichtige Rolle. Durch die ausgleichende Wirkung des Waldbodens wird der Grundwasserspiegel konstant gehalten und das nach und nach einsickernde Niederschlagswasser dabei zusätz~ lich gereinigt. Zur Sicherung des Trinkwassers sind daher Wälder v.a. im unmittelbaren Einzugs- oder Fassungsbereich von Brunnen und Quellen ein unverzichtbarer Landschaftsfaktor. 57 4.4 Lärmschutz- und Ruhepotential __________________________ Unter Lärmschutz- und Ruhepotential eines Raumes versteht man das Ver~ m"gen der Landschaft Lärm durch Reflektion und Absorbtion einzudäm~ men und dadurch lärmberuhigte Ruheräume für Menschen und Tiere zu schaffen. Ausschlaggebend für das Ausmaß der Lärmausbreitung sind na~ türliche Hindernisse, wie Wald oder andere lärmmindernde Landnutzungs~ formen, sowie natürliche Geländeunterschiede, d.h. das Relief der Land~ schaft an sich. 4.4.1 Ausgangslage ____________ Die B 17 alt, die geplante B 17 neu, die Iglinger Straße, ein Teilstück der A 96 im Südosten des Frauenwaldes und die Bahnlinie München-Buchloe sind als linienf"rmige Schallquellen für das Untersuchungsgebiet von Be~ deutung. Als flächenf"rmige Emissionsquellen kommen das Industriegebiet Landsberg-Nord und das Gewerbegebiet Igling mit emissionsträchtigen Anlagen in Frage. Schallpegelmessungen liegen nicht vor. Grundlage für die Berechnung des Verkehrslärms sind Verkehrszählungen der Stadt Landsberg von 1990 und Angaben der Bundesbahndirektion München über das Zugaufkommen auf der Strecke Buchloe-München. Verkehrszählung Landsberg 1990 -------------------------------------------------- B 17 alt zwischen Kaufering und BAB-Anschluß Landsberg-Nord: 21765 Kfz/24 Std, davon ca. 10% Lkw. A 96 zwischen den Anschlüssen Landsberg-Nord u. LL-West: 24105 Kfz/24 Std, davon ca. 12% Lkw. Zugverkehr auf der Strecke München-Buchloe 1993/94 ----------------------------------------------------------------------------------- Tag: 6-22 Uhr; Nacht: 22-6 Uhr. . 58 4.4.2 Immissionsgrenzwerte __________________ Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche darf der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Werte in dB(A) nach Verkehrs~ lärmschutzverordnung --- 16. BImSchV vom 12.06.1990 (in Klammer Empfeh~ lungen nach DIN 18005 -- Entwurf 1982, wobei bei zwei angegebenen Nachtwerten der niedrigere für Industrie- und Gewerbelärm gelten soll): Tag Nacht In reinen und allgemeinen Wohngebieten 1) 1) und Kleinsiedlungsgebieten 59 0(55) 49 0(45/40) 2) 2) In Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64 0(60) 54 0(50/45) In Gewerbegebieten 69 0(65) 59 0(55/50) Die ARBEITSGEMEINSCHAFT FORSTEINRICHTUNG (1974) schlägt vor, daß bei Ausweisungen von Lärmschutzwald der Stufe 1 zum Schutz benach~ barter Erholungswälder von einem Planungsrichtpegel am Tag von 45 dB(A) ausgegangen werden soll. Diese Werte sollten bereits auf den Rand der Baufläche bzw. des Erho~ lungswaldes bezogen werden. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist besonders in Wohngebieten wünschenswert, da "bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ... selbst bei nur teilweise ge"ffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich (ist)" (DEUTSCHES INSTITUT FÜR NOR~ MUNG, 1982. S.24). 4.4.3 Berechnung der Lärmemissionen ___________________________ Für die Berechnung wurde auf die Herleitung über den längen- bzw. flächenbezogenen Schalleistungspegel verzichtet und stattdessen verein~ fachend von einem Mittelungspegel ausgegangen, der bei Straßen und Bahnlinien mit der Eingangsgr"ße "Durchschnittliches Tägliches Verkehrs~ aufkommen" (DTV) berechnet werden kann. Der Mittelungspegel dient zur Kennzeichnung von Geräuschen mit zeit~ lich veränderlichen Schallpegeln, ohne Berücksichtigung von auffälligen Einzelt"nen oder Impulsen. Der Schall wird als frequenzbewerteter Schall~ pegel in Dezibel "A" gemessen. Durch die "A"-Bewertung wird die fre~ quenzabhängige Empfindlichkeit des Gehörs berücksichtigt. Dabei wird die Verdoppelung bzw. Halbierung der Einwirkzeit eines Geräusches wie die Erhöhung bzw. Verringerung seines Mittelungspegels um 3 dB(A) bewertet. Bei Straßen und Schienenwegen führt auch die Verdoppelung bzw. Halbierung der Verkehrsstärke zu einer Veränderung des Mittelungs- 1) Für reine Wohngebiete schlägt die DIN 18005 (1982) tags 50, nachts 40/35 dB(A) vor. 2) Kerngebiete nach DIN 18005 (1982) wie Gewerbegebiete. 59 pegels um 3 dB(A). In den Mittelungspegel gehen Stärke und Dauer je~ des Einzelgeräusches ein. Bei gleichartigen Geräuschen entspricht ein Pegelunterschied von 10 dB(A) im Mittel etwa einer Verdoppelung, bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke ("Lautheit"). Durch Zuschläge werden die im Tagesverlauf wechselnde Intensität des Verkehrsaufkommens und lärmsteigernde Faktoren, wie Straßenkreuzungen, oder der Ausbaustandart der Verkehrswege berücksichtigt. Durch dieses Verfahren gelangt man schließlich zu dem sog. Beurteilungspegel, der die Schallemissionen in 25 Meter Entfernung von der Emissionsquelle bei ungehinderten Ausbreitungsverhältnissen für den Tag (6-22 Uhr) und die Nacht (22-6 Uhr) beschreibt. Mit Hilfe der folgenden Gleichungen k"nnen Beurteilungspegel für lange, gerade Fahrstreifen berechnet werden, die auf ihrer gesamten Länge konstante Emissionen und gleiche Ausbreitungsbedingungen aufweisen 4.4.3.1 Lärmemissionen von Straßen ------------------------------------------- Diagramm und Formel zur Berechnung des Mittelungspegels (Quelle: Bundesumweltministerium, 1990). :... 60 Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Gesamtbeurteilungspegel in dB(A): 3 4 5 6 7 8 Emissions- DTV Kfz/h Lkw- Zu/Abschl. Beurteilungspegel Gesamtbe.pegel quelle Tag Nacht Anteil in dB(A) Tag Nacht Tag Nacht ________________________________________________________________ B 17 alt 23000 690 126 5 10% 1 67 3 50 9 70 3 62 9 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- B 17 neu 17000 510 93 5 10% - 67 0 59 6 70 0 62 6 9 ( 3 70 0 62 6 73 0 65 6) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- B17 alt nach 8000 240 44 5% -1 61 6 54 3 64 6 57 3 B 17 neu ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 10 BAB 96 25000 750 175 10% 1 69 7 64 9 72 7 67 9 11 (20%) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Iglingerstraße 1200 36 4 8 10% - 55 5 46 7 58 5 49 7 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3) Durchschnittliches TäglichesVerkehrsaufkommen(24Std), geschätzt nachVerkehrszählung 1990 4) Umrechnungsfaktoren nach BImSchV, 1990 (0,06 DTV= am Tag von 6-22 Uhr, 0,011DTV= in der Nacht von 22-6 Uhr, für BAB nachts 0,014DTV; für Iglingerstraße nachts 0,008DTV; bezogen auf einen Fahrstreifen, d.h. jeweils die Hälfte des DTV. 5) geschätzt nach Verkehrszählung 1990 6) Zu-/Abschläge, wenn zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h abweicht 7) Beurteilungspegel für jeweils die äußeren Fahrbahnen, nacho.a.Formel inkl. Zu-/Abschläge. 8) Gesamtbeurteilungspegel ergibt sich nach BImSchV bei 2 gleichgroßen Beurteilungspegeln (rechter und linker Fahrstreifen) durch Addition von 3 dB(A). 9) Zuschlag in einem ca. 40 m breiten Bereich bei der geplanten Anschlußstelle im Nordwesten des Frauenwald im Falle einer signalgesteuerten Kreuzung. 10) Berechnungen ohne Berücksichtigung der Troglage des BAB-Teilstücks. 11) Anteil bei Nacht (22-6 Uhr, nach BImSchV). 61 4.4.3.2 Lärmemissionen der Bahnlinie München-Buchloe -------------------------------------------------------------------------- Diagramm und Formel für die Berechnung des Mittelungspegels an Bahnlinien (Quelle: Bundesumweltministerium, 1990): .. 62 Anhand der Daten, die von der Bundesbahndirektion München zur Ver~ fügung gestellt wurden, errechnet sich der Beurteilungspegel nach o.a. Formel wie folgt (alle Pegel in dB(A) ): 12 13 14 15 16 17 in Anzahl Anteil Lm Korr. Beurt.pegel Gesamtb.pegel Zugart Richtung Tag Nacht in % Tag Nacht dB(A) Tag Nacht Tag Nacht _______________________________________________________________ MÜN. 0 25 - 100 45 0 - 8 4 53 4 - IC, EC 56 4 - BUCH. 0 25 - 100 45 0 - 8 4 53 4 - ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- MÜN. 0 44 0 13 030 53 2 48 0 7 7 60 9 55 7 IR,FD,D 63 9 55 7 BUCH. 0 44 - 030 53 2 - 7 7 60 9 - ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- MÜN. 1 56 0 38 020 59 2 53 0 7 1 66 3 60 1 Eilz. 69 1 64 3 BUCH. 1 44 0 63 020 58 8 55 2 7 1 65 9 62 3 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- MÜN. 0 13 0 25 010 48 8 51 6 4 6 53 4 56 2 Nahv. 55 0 56 2 BUCH. 0 06 - 010 45 4 - 4 6 50 0 - ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- MÜN. 0 25 0 25 000 52 0 52 0 2 0 54 0 54 0 Güterz. 58 0 55 8 BUCH. 0 38 0 13 000 53 8 49 1 2 0 55 8 51 1 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 12) Mittlere Anzahl der Züge einer Zugklasse pro Stunde. 13) Scheibenbremsenanteil der Zugart. 14) Lm=Mittelungspegel bei km/h 100 und Zuglänge 100 m. 15) Korrektur für abweichende Zuglänge und Geschwindigkeit nach BImSchV. 16) Beurteilungspegel je Gleis. 17) Gesamtbeurteilungspegel für beide Gleise und je Zugart. Unter Berücksichtigung der geringeren St"rwirkung des Schienenlärms durch eine Korrektur um minus 5 dB(A) nach BImSchV ergibt sich schließlich der Gesamtbeurteilungspegel der Bahnstrecke München-Buch~ loe von: 65 8 dB(A) am Tag und 60 9 dB(A) in der Nacht. 63 4.4.3.3 Lärmemissionen durch Flugverkehr ------------------------------------------------------- Die Fluggeräusche der Militärmaschinen, die beim Landeanflug, bzw. Start das Untersuchungsgebiet überfliegen, wurden nicht näher untersucht. Die St"rungen durch tieffliegende Transportflugzeuge und Hubschrauber müssen jedoch bei der Nutzungsbeurteilung der Standorte entsprechend berücksichtigt werden. 4.4.3.4 Lärmemissionen von Gewerbe und Industrie -------------------------------------------------------------------- Schallpegelmessungen der bestehenden Industrie/Gewerbegebiete liegen nicht vor. Laut DIN (1982) kann aber näherungsweise für die Berechnung von Mindestabständen oder von Schutzmaßnahmen davon ausgegangen werden, daß die Schallemission je Quadratmeter Grundfläche eines Indu~ striegebietes im Mittel einem A-Schalleistungspegel von 65 dB(A) ent~ spricht, wenn die Art der bestehenden oder unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist. 2 Der von dem Industriegebiet Landsberg-Nord (ca. 600000 m ) ausgehen~ de Schalleistungspegel (=Stärke der Schallemissionen) liegt unter dieser Annahme bei: . 5 65 dB(A) 10lg(6 10 ) = 123 dB(A). Der Schallpegel nimmt bei der Schallausbreitung mit zunehmendem Ab~ stand von einer Schallquelle dadurch ab, daß die Fläche, auf die sich die abgestrahlte Schalleistung verteilt, gr"ßer wird und daß während der Ausbreitung Schallenergie in der Luft und am Boden absorbiert bzw. an Hindernissen reflektiert wird. Am Rande des Industriegebietes, bzw. am angrenzenden Waldrand, der ca. 350 m vom Mittelpunkt des Industriege~ biets entfernt ist, kann demzufolge von einem Mittelungspegel von der Gr"ßenordnung vielbefahrener Straßen (ca. 70 dB(A)) ausgegangen werden. 64 4.4.4 Festlegung von Ruhezonen und Lärmschutzstreifen ____________________________________________ Ausgangsgr"ße für die Festlegung von natürlichen Ruhezonen und Lärm~ schutzstreifen sind der Schallpegel an der Emissionsquelle (Beurteilungs- pegel), der Planungsrichtwert (Immissionsgrenzwert) für die zu schützen~ den Nutzungen am Immissionsort und das Verm"gen des Raumes den Schallpegel durch Absorbtion und Reflektion der Schallwellen zu vermindern. Die Ruhezonen im Frauenwald werden durch den von der ARBEITSGE~ MEINSCHAFT FORSTEINRICHTUNG, (1974) vorgeschlagenen Pegelrichtwert für Erholungswald von 45 dB (A) am Tag gekennzeichnet. Zur Erreichung der gewünschten Immissionsgrenzwerte abseits der Lärm~ quellen muß ein ausreichend tiefer natürlicher Lärmschutzstreifen zwi~ schen Emissions- und Immissionsort liegen. Als natürlicher "Schalldämpfer" ist ein dicht geschlossener immergrüner Nadelwald besonders wirksam. Die notwendige Breite von solchen Schutzstreifen hängt also von der ge~ wünschten Schallpegelabnahme und der angrenzenden Landnutzung ab. Aufgrund von Untersuchungen über die Schalldämmumg durch Wald und Wiese (MITSCHERLICH, 1977), gelangt man bspw. zu dem Ergebnis, daß eine gewünschte Lärmdämmung von 25 dB(A), also die Verminderung des Lärms der B17 neu mit 70 dB(A) auf eine gewünschte Ruhe eines Erholungswaldes von 45 dB(A) einen Nadelwaldgürtel von 125 m erfor~ dert (gemessen ab dem Immissionsort des Beurteilungspegels in 25 m Entfernung von der Mitte der Lärmquelle). Folgende Tabelle faßt die erforderlichen Mindestabstände zusammen (Quelle: MITSCHERLICH, 1977): .. .. Die "starke und mittlere" Dämmwirkung beziehen sich auf dicht geschlos~ sene Dickungen bzw. Stangenhölzer; Baum- und Altbestände haben da~ gegen eine schwächere Wirkung. Zur Festlegung der Breite der Lärm~ schutzstreifen wird vom schwächeren Wert ausgegangen, um zu gewähr~ leisten, daß die heute vorherrschenden Stangenhölzer auch im späteren Baumholzalter noch die für den gewünschten Lärmschutz notwendige Tiefe haben. Die so ermittelten Abstände sind als Mindestabstände zu verstehen, die auf keinen Fall unterschritten werden sollten. 65 Nach MITSCHERLICH ergeben sich demnach folgende Mindestabstände zwischen der Lärmquelle und verschiedenen, unterstellten Nutzungsalter~ nativen: 18 Immissions- Beurteilg.Pegel max. 19 angrenzende zuschützende grenzwert in 25 m Entf. gewünschte notwendiger Emissionsort Landnutz. Nutzung Tag Nacht Tag Nacht Pegelabnahme Mindestabst. _________________________________________________________________ dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) geschlossener Erholungswald 45 0 - 25 0 150m B 17 neu 70 0 62 6 Nadelwald Gewerbegebiet 69 0 59 0 3 6 50m -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 21 B17neui.Ber. geschl. Erholungswald 45 0 28 0 210m 73 0 65 6 Anschl.stelle Nadelw. Gewerbegebiet 69 0 59 0 6 6 60m -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- geschl. Erholungswald 45 0 - 10 5 70m Iglingerstraße 55 5 46 7 Nadelwald Gewerbegebiet 69 0 59 0 00 0 000m --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- A 96 i.Südost. geschl. Erholungswald 45 0 - 27 7 200m 72 7 67 9 d.Frauenw. Nadelwald Gewerbegebiet 69 0 59 0 8 9 70m --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 20 Bahnlinie geschl. Erholungswald 45 0 - 20 8 130 (150m) 65 8 60 9 20 Buchl.-Mün. Nadelwald Gewerbegebiet 69 0 59 0 1 9 30( 60m) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bahnlinie Allg.Wohngeb. 59 0 49- 0 11 9 80m Wiese 65 8 60 9 Buchl.-Mün. Gewerbegebiet 69 0 59 0 1 9 40m ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Allg. Wohngeb. 59 0 49 0 13 9 110m B 17 alt Wiese 70 3 62 9 Gewerbegebiet 69 0 59 0 3 9 50m --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 23 Industriegeb. geschl. Erholungswald 45 0 - 22 25 0 130m ca.70 0 ? 23 Landsb.-Nord Nadelwald Gewerbegebiet 69 0 59 0 1 0 20m --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 18) Grenzwerte für Gewerbegebiete und Allgemeine Wohngebiete nach BImSchV, 1990. 19) Gemessen ab der Mitte der Lärmquelle, d.h. Werte nach MITSCHERLICH zuzüglich der Entfernung der Meßstelle des Beurteilungspegels von der Lärmquelle, d.s. 25 m. Werte auf 10 m gerundet. 20) Unter Berücksichtigung der Schallverstärkung ( ca.3dB(A)) durch das angrenzende Ge~ werbegebiet Igling, sollte ein Mindestabstand von 150m bzw. 60m eingehalten werden. 22) Geschätzter Mittelungspegel am Rand des Industriegebietes 23) Gemessen vom Rand des Industriegebietes Eine Erhöhung der theorethisch errechneten Mindestabstände zum Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt um wenigstens 50 m soll~ ten schon deshalb erfolgen, weil nicht berechenbare äußere Faktoren wie Wind, Lufttemperatur und Luftfeuchte die Schallausbreitung begünsti~ gen und verstärken k"nnen (z.B. bei Wind um 10 dB(A)). Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß die Waldstreifen im Frau~ enwald neben ihrer Lärmschutzwirkung auch als Sichtschutz eine wichti~ ge Funktion erfüllen. Immissionsschutzstreifen, Emissionsorte und Ruhezonen sind zusammen mit den entsprechenden Beurteilungspegeln in der Karte "Lärmausbreitung" im Maßstab 1:5000 erfaßt. 66 4.5 Bodenpotential _____________ Der Begriff "Bodenpotential" umfaßt die vielfältigen Leistungen und Funk~ tionen des Bodens. Als Raum-Zeit-Struktur ist der Boden ein vierdimensio~ nales System und damit die Grundlage für viele andere Landschaftspo~ tentiale. Eine Überschneidung mit diesen ist daher auch nicht immer zu vermeiden. Unter der Bezeichnung des "Biotischen Ertragspotentials" wird die bis heute landläufig am meisten beachtete wirtschaftliche Funktion des Bo~ dens verstanden. Für die landwirtschaftlichen Flächen wurde in den 30-iger Jahren per Gesetz ein einheitliches Verfahren zur Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit der B"den in Deutschland durchgeführt. Die Bodenzahlen dieser Reichsbodenschätzung sind nach wie vor zwar aner~ kannt, verlieren jedoch durch die moderne agrotechnische Landbearbei~ tung für heutige Verhältnisse etwas an Aussagekraft. Die Ertragsfähigkeit von Waldb"den wird auf der Basis jahrzehntelanger Holzvorratsmessungen durch den möglichen jährlichen Zuwachs ermittelt, den eine Baumart auf einem Hektar unter den gegebenen Standortsver~ hältnissen leisten kann (= Bonität eines Standortes). Wertung der Bodengüte: ------------------------------------ Insgesamt sind die Schotterb"den der Lechterrassen mittel- bis flachgrün~ dig, steinig und hochdurchlässig. Ihre geringe Wasserkapazität macht sie trockenheitsempfindlich. Die Bodengüte der würmeiszeitlichen Schotter ist entsprechend gering. Die Lechwiesen liegen mit Bodenzahlen zwischen 30-39 am unteren Ende der im Landkreis Landsberg erreichbaren Bo~ dengüte. Die relativ geringe Bonität der Hauptbaumarten Fichte und Kie~ fer auf den Waldstandorten des Frauenwaldes mit einem durschnittlichen Gesamtzuwachs von 9, bzw. 5 Vorratsfestmetern resultiert aus den in Kapitel 2.3 beschriebenen mittleren bis ertragsschwachen Bodenverhält~ nissen. Die Ertragsleistung des Waldbodens liegt damit etwas über derje~ nigen der landwirtschaftlichen Flur. Zu den wirtschaftlichen Gesichtspunkten des Bodenpotentials zählen auch die Bodenschätze, wie bspw. Kies, dessen Abbau auf den Niederterras~ sen des Lechs durchaus lukrativ erscheint und expandiert. Das Bodenpotential erfaßt aber über seine wirtschaftliche Bedeutung hin~ aus weitere wichtige Leistungen, die in Zeiten zunehmender Umweltver~ schmutzung, eines zunehmenden Artenschwundes und knapp werdender Ressourcen wie Trinkwasser und Frischluft eine bedeutende Rolle spielen. 67 Dazu zählen folgende Funktionen des Bodens: - Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Edaphon), Wurzelraum (Rhizosphä~ re), Nährstofflieferant (Austauschkapazität) und Nahrungsreservoir für sämtliche Pflanzen. - B"den sind als Standorte höherer Pflanzen ein offenes und dynami~ sches Ökosystem (Stoff- und Energiefluß). - Ort der organischen Abfallbeseitigung. - Klimatischer Wirkfaktor (Abstrahlung, Wärmespeicher, etc.). - Speicherung von Regenwasser (Retentionsverm"gen zusammen mit Pflanzendecke). - Abdeckung von Grundwasserk"rpern (Schutz gegen Schadstoffe). - Bindung und Abbau von Schadstoffen (Puffer- und Filterkapazität). Die Schutzbedürftigkeit dieses Landschaftspotentials wurde in jüngster Zeit auch vom Gesetzgeber erkannt. In dem 1991 erlassenen Boden~ schutzgesetz von Baden-Württemberg heißt es bspw. in § 1: "Zweck die~ ses Gesetzes ist es, den Boden als Naturk"rper und Lebensgrundlage für Menschen und Tiere, insbesondere in seinen Funktionen (...), sowie als landschaftsgeschichtliche Urkunde zu erhalten und vor Belastungen zu schützen ...". Neben den menschlichen Eingriffen in die Natur, ist es häufig die Natur selbst, die dem Boden durch die erodiernde Kraft des Wassers und des Windes zusetzt. Einen besonders wirksamen natürlichen Schutz gegen Bodenerosion bieten bewaldete Standorte, durch das festigende Wurzel~ werk der Bäume, durch die Verringerung der Aufprallenergie des Regens und der Windgeschwindigkeiten. Die geringere Bodenentwicklungstiefe auf den seit Generationen als Acker oder Wiese bewirtschafteten Lech~ wiesen ist das Resultat eines Bodensubstanzschwundes, der maßgeblich durch Winderosion hervorgerufen wurde (BAYER. GEOLOG. LANDESAMT, 1973). 4.6 Wasserschutzpotential ___________________ Hier sei noch einmal auf die eng mit dem Bodenpotential verbundenen Wasserschutz Leistungen der Landschaft näher eingegangen. Die sich in jüngster Zeit häufenden Hochwasser- und Überschwemmungs~ katastrophen, sowohl von Flachland Flüßen, wie auch von Mittelgebirgs- und Gebirgsbächen, k"nnen als Hinweis für die zunehmende Bedeutung des natürlichen Hochwasserschutzes verstanden werden. Ursachen für das rasche Eintreffen von Hochwasserwellen ("Anspringen des Flußes") sind vielerorts großflächig versiegelte und kanalisierte Ein~ zugsgebiete, die in ihrer Summe flußabwärts meist zu verheerenden Überschwemmungen, Schutt- und Ger"llbewegungen und Veränderungen des Bachbettes führen. 54 Grundsätzlich sind alle unversiegelten Flächen mehr oder weniger in der Lage, den Hochwasserabfluß zu verz"gern und die Hochwasserspitzen zu dämpfen. Den bewaldeten Flächen kommt hierbei aber eine besondere Bedeutung zu: Hohe Interceptions- und Versickerungsraten durch günstige Versicke~ rungsbedingungen des tief durchwurzelten Bodens führen zu einer gleichmäßigen Wasserspende. Der Waldboden und die Bodenvegetation wirkt dabei wie ein Schwamm (man denke an die Moose), der das Nie~ derschlagswasser speichert und auch nach längeren Trockenperioden noch Wasser an seine Umgebung abgibt. Neben dem Schutz vor Hochwasser spielt v.a. der Schutz des Trink- und Grundwassers durch Wald eine wichtige Rolle. Durch die ausgleichende Wirkung des Waldbodens wird der Grundwasserspiegel konstant gehalten und das nach und nach einsickernde Niederschlagswasser dabei zusätz~ lich gereinigt. Zur Sicherung des Trinkwassers sind daher Wälder v.a. im unmittelbaren Einzugs- oder Fassungsbereich von Brunnen und Quellen ein unverzichtbarer Landschaftsfaktor. 55 68 4.7. Freizeit- und Erholungspotential ___________________________ Wesentliche Kriterien für die Erholungseignung eines Raumes sind insbe~ sondere die Vielfalt, die Eigenart und Schönheit von Natur und Land~ schaft. Sie sind laut Bundesnaturschutzgesetz § 1 "als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig (zu sichern)" (BUNDESUMWELTMINISTERIUM, 1987). Die Erholungssuchenden schätzen in diesem Zusammenhang v.a. die Ru~ he und Entspannung, den visuellen Genuß, die Bewegung und die sozi~ alen Kontakte, die mit einem Ausflug in die Natur verbunden sind. Besonderes Augenmerk bei der Beurteilung des Erholungspotentials sei daher auf die sinnliche Wahrnehmung und die Nutzung des Raumes für bestimmte Freizeit- und Erholungsaktivitäten gelegt. Die sinnliche Wahrnehmung bezieht sich in erster Linie auf das Empfin~ den der "Umweltqualität": der Grad der Belastung eines Raumes durch Lärm, Gestank, Klimaextreme (Schwüle, Hitze, hohe Windgeschwindigkeiten etc.) und optische Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Verkehrs~ wege, Industrieanlagen) ist begrenzender Faktor für ein positives Naturer~ lebnis und das Wohlbefinden der Erholungssuchenden. Umgekehrt sind ein Nuzungsmix (Wald, Grünland Wasser), Relief und Strukturelemente (Hecken, Einzelbäume etc.) wichtige Faktoren für eine hohe Erholungs~ eignung einer Landschaft (AMMER u. PRÖBSTL, 1991). Daneben wird v.a. von Freizeitsportlern und Wanderern viel Wert auf die Möglichkeit der aktiven Nutzung der Landschaft gelegt. Die Tätigkeitseignung eines Rau~ mes ergibt sich demnach auch aus der Austattung des Erholungsgebietes mit Sport- und Freizeitanlagen, wie Rad-, Reit- oder Wanderwegen, Lang~ laufloipen, Spiel- und Grillplätzen oder Schutzhütten etc.. 4.7.1 Lechwiesen __________ Die Lechwiesen sind aufgrund ihrer Lage am Rande des Wohngebietes von Kaufering und in unmittelbarer Nähe von Landsberg sehr gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Sie sind im Westen durch einen Feldweg, der von Kaufering bis zum IG Landsberg führt, und einen Bah~ nübergang im Norden über die Linie München-Buchloe erschlossen. Der Weg wird v.a. von Spaziergängern, Joggern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt. Entlang der B 17 führt ein asphaltierter Radweg von Kaufering bis zur BAB-Anschlußstelle LL-Nord, bis zum IG Landsberg ist er beidseitig der B 17 angelegt. 69 Im Bereich der Kleingartenanlage im Nordosten der Lechwiesen befindet sich ein Parkplatz. Von dort führt eine schmale Straße bis zum Lech und ein Feldweg am Naturdenkmal vorbei entlang der Bahnlinie Kaufering- Landsberg nach Süden. Zäune befinden sich nur im Bereich des Brunnenhauses und der Klein~ gartenanlage, ansonsten sind die Lechwiesen ungehindert begehbar. Eingeschränkt wird die Erholungseignung der Lechwiesen im wesentli~ chen durch das relativ monotone Erscheinungsbild der bis auf wenige Hecken und Einzelbäume ausgeräumte Feldflur, der st"renden Wirkung (Lärm, Gestank, visuelles Empfinden) der B 17, die geradlinig die Lech~ wiesen durchschneidet und der Gleisanlagen des Bahnhof Kaufering, sowie durch die vergleichsweise geringe innere Erschließung mit Wegen für Spaziergänger und Freizeitsportler. Die Naherholung der umliegenden Gemeinden hat daher auch einen Schwerpunkt in den diesbezüglich besser geeigneten Feld-Wald-Berei~ chen entlang des Lechs zwischen Kaufering und Landsberg. Dennoch sei hier erwähnt, daß die Lechwiesen wegen der günstigen Er~ reichbarkeit und Zugänglichkeit über ein sehr hohes Entwicklungspotenti~ al als Erholungsraum verfügen. Ein Potential, das langfristig durch geeig~ nete landschaftsgestalterische Maßnahmen (Kaschierung, bzw. Abstufung der Verkehrswege, Strukturierung und Erschließung der monotonen Frei~ flächen) verbessert werden kann, wenn im Rahmen der Bauleitplanung darauf Rücksicht genommen wird. 4.7.2 Frauenwald __________ Der gesamte, im Untersuchungsbereich liegende Teil des Frauenwaldes ist als militärischer Sicherheitsbereich für die Öffentlichkeit bis dato nicht zugänglich. Die Frage nach der Erholungseignung stellt sich daher zu~ nächst nicht. Trotzdem sollen unter der Annahme, daß in Zukunft Teile des Frauenwal~ des oder gar das ganze IVG-Gelände für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, Möglichkeiten, die der Frauenwald als Erholungsraum bietet, angesprochen werden: Auf dem IVG-Gelände befindet sich ein vielseitiges Nebeneinander von verschiedenen Kleinstrukturen (Einzelbäume, Waldschneisen, etc.) und Nutzunsformen wie Wald. Grünland, Rohb"den oder Kiesgruben. Nach AMMER und PRÖBSTL (1991) leisten diese Landnutzungstypen zum Frei~ zeit- und Erholungswert einen besonders hohen Beitrag, wenn sie als sogenannter "Nutzungsmix" vorkommen. "In dieser Einschätzung ist auch enthalten, daß die erwähnten Landnutzungstypen über ihren Beitrag zur 70 Gliederung und Struktur (Wald) oder zur Vielfalt (von Formen, Farben und Arten) der Landschaft hinaus verschiedene Freizeitaktivitäten (z.B. Durch~ queren, Lagern, Spielen, Sport treiben, etc.) zulassen". Durch die mit Sauerstoff und ätherischen Öle angereicherte Luft und durch die Ruhe des vom Lärm abgeschirmten Waldes, wird die "Umwelt~ qualität" dort besonders hoch empfunden. Auch visuell fühlt man sich von der Hektik des Alltages abgeschirmt. Das ausgeglichene Klima im Waldesinnern wirkt besonders im Sommer auf ältere Waldbesucher und Menschen mit Kreislaufst"rungen sehr wohltuend und heilsam. Zusammenfassend kann also festgestellt werden, daß der Frauenwald auf dem IVG-Gelände über viele potentielle Möglichkeiten als Freizeit- und Erholungsraum verfügt. Besonders vorteilhaft ist hierbei, ähnlich wie bei den Lechwiesen, die günstige, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu errei~ chende Lage zwischen den Arbeits- und Wohnbereichen von Landsberg und Kaufering. Mindestvoraussetzungen für die Nutzung des Frauenwaldes als Erho~ lungswald ist die Öffnung des Geländes für die Öffentlichkeit, die Erhal~ tung von Lärmschutzstreifen entlang von möglichen Lärmquellen, die Vermeidung der Waldzerstückelung durch Baumaßnahmen (Erhaltung ei~ nes zusammenhängenden Waldkomplexes) und ggfs. die Beseitigung und Renaturierung - zumindest aber die Absicherung - militärisch genutzter Anlagen und Gebäude. 4.8. Landschaftsbild und Siedlungsstruktur ________________________________ Das Landschaftsbild wird hier als Summe der sichtbaren einzelnen Land~ schaftsfaktoren, wie Berg, Tal, Wiese etc. verstanden, die der Betrachter zu einem Gesamt(landschafts)bild zusammenfügt. Es spiegelt so eine zwar objektiv bestehende Landschaft wider, wird jedoch vom Standpunkt des Betrachters subjektiv wahrgenommen und entsprechend gewertet. Maßgeblich für die Beurteilung der Landschaft ist also v.a. das ästheti~ sche Empfinden (Wahrnehmen) des Betrachters. Bei der Betrachtung wer~ den dann -bewußt oder unbewußt- ästhetisch wirksame Bedürfnisse un~ terschiedlich stark erfüllt. Im wesentlichen handelt es sich dabei um: - Das Bedürfnis nach Information findet seine Erfüllung am ehesten bei Vorliegen von landschaftlicher Vielfalt. Je vielfältiger eine Landschaft in ihrer dinglichen Austattung ist, desto besser kann das Bedürfnis nach In~ formation befriedigt werden. - Dem Bedürfnis nach Orientierung entspricht die Struktur des Land~ schaftsbildes. Unter Struktur ist die deutliche Erlebbarkeit des Grundmus~ ters, nachdem die Dinge im Raum angeordnet sind, zu verstehen. Je 71 deutlicher das Grundmuster ablesbar ist, desto besser kann das Bedürf~ nis nach Orientierung erfüllt werden. - Dem Bedürfnis nach Selbstverwirklichung kommt eine Landschaft entge~ gen, in der die dingliche Austattung wesentlich durch Natürlichkeit ge~ kennzeichnet ist. Natur, insbesondere die sich selbst steuernde, steht den meisten Menschen als ein Sinnbild für eine autonome Lebensführung. Je natürlicher also ein Landschaftsbild erscheint, desto stärker kann das Be~ dürfnis nach Selbstverwirklichung symbolisch befriedigt werden. - Dem Bedürfnis nach Heimat läßt sich das Kriterium der Eigenart zuord~ nen. Unter Eigenart ist die Charakteristik einer Landschaft, wie sie sich im Laufe der Geschichte herausgebildet hat, zu verstehen. Es ist die Eigen~ art, an der sich Identifikationsgefühle leicht entzünden k"nnen. Je typi~ scher die Eigenart eines Ortes ist, desto besser wird das Bedürfnis nach Heimat befriedigt. Sieht man das Untersuchungsgebiet als Gesamtlandschaftsbild, so führen menschliche Eingriffe in die Landschaft zwangsläufig zu Einschränkungen bei der o.a. Bedürfnisbefriedigung und damit zu spürbaren Beeinträchti~ gungen des erlebten Landschaftsbildes, besonders, wenn durch die Ver~ siegelung der Natur und durch gleichf"rmige Gebäude eine landschaftliche Monotonie geschaffen wird. Der ausgedehnte, abseits gelegene Frauenwald erscheint in diesem Sin~ ne Eingriffen gegenüber weniger empfindlich, als die Lechwiesen, die als trennende und ordnende, natürliche Freifläche zwischen Kaufering und Landsberg als prägendes Element die Eigenart der Landschaft, insbeson~ dere der Lech-Terrassenabfolge, hervorheben und betonen. Um dem Bedürfnis nach Orientierung gerecht zu werden, sollte auf den Lechwiesen zwischen den Siedlungsgrenzen von Kaufering und Lands~ berg eine Grünzäsur von wenigstens 500 m Breite freigehalten werden. Erst ab dieser Breite kann vom Betrachter (bspw. eines Autoreisenden auf der B 17) das Grundmuster der Landschaft abgelesen und erlebt werden. Ein ungeordnetes Zusammenwachsen der beiden Gemeinden über die Lechwiesen hinweg kann daher aus landschaftsästhetischer und raum~ ordnerischer Sicht nicht befürwortet werden. 72 5.0 Vorgaben für Nutzungsart und Flächenumfang des geplanten ____________________________________________________ Gewerbe-/Industrie-Standortes _________________________ Auf der Grundlage einer Arbeitsplatzprognose für die Stadt Landsberg bis ins Jahr 2005 leitet der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München "einen Bedarf von etwa 25 ha Bruttogeschoßfläche für die Stadt Landsberg a. L." ab. "Unter Hinzurechnung des Flächenbedarfs für die ortsübliche bauliche Nutzung und die Erschließung ergäbe sich ein Flächenbedarf von insgesamt etwa 40 bis 50 ha. Dieser sollte je zur Hälfte für den Produzierenden Sektor und zur anderen Hälfte für den Dienstleistungssektor vorgesehen werden" (PLANUNGSVERBAND 1993, S. 12). Nach Aussagen der Stadt Landsberg kann für eine Abschätzung der Um~ welterheblichkeit der Maßnahmen davon ausgegangen werden, daß auf einer möglichen "Kauferinger-Variante" im Norden der Lechwiesen keine Industriebetriebe angesiedelt werden. Auf einem potentiellen Standort im Südosten des Frauenwaldes sollen dagegen 2/3 Gewerbe- und 1/3 Indu~ strieflächen ausgewiesen werden. "Laut §§ 8 und 9 BauNVO dienen Gewerbegebiete >vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Ge~ werbebetrieben< und Industriegebiete >ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwie~ gend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten un~ zulässig sind<" (Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, Reg. 5125, S. 4) 73 6.0 ÖKOLOGISCHE RISIKOANALYSE __________________________ Die volle Leistungsfähigkeit der dargestellten Landschaftspotentiale steht und fällt mit dem Umfang menschlicher Eingriffe in den Naturhaushalt. Bei der geplanten Nutzungsänderung eines 40-50 ha großen Wald-Feld- Bereiches ist demzufolge auch mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen, deren Ausmaß maßgeblich von der Lage des zu~ künftigen Gewerbe-/Industriestandortes selbst abhängt. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind nicht alle Flächen bzw. Land~ schaftsteile mit gleichvielen, oder für Mensch und Natur gleich bedeuten~ den Naturraumpotentialen ausgestattet. Die Interessenskonflikte, die zwi~ schen den Ansprüchen einer modernen Industrie- und Dienstleistungsge~ sellschaft und den Forderungen des Naturschutzes entstehen, k"nnen zwar durch eine ausgewogene Standortswahl, die Rücksicht auf die na~ türliche Lebensgrundlage des Menschen und seiner Umwelt nimmt, nicht vollständig ausgeräumt, zumindest aber minimiert werden. Aufgabe der ökologischen Risikoanalyse ist es daher auch, in Anbetracht möglicher Umweltauswirkungen und auf Grundlage der festgestellten Landschaftspotentiale, sogenannte "relativ konfliktarme Bereiche", bzw. "Bereiche mit hohem Konfliktpotential" herauszustellen. 6.1 Mögliche Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung __________________________________________________ auf die Umwelt _____________ Vorab werden hier die möglichen Auswirkungen einer Gewerbe-/Indu~ strieansiedlung im Untersuchungsgebiet auf die nähere Umwelt beschrie~ ben. Die Frage nach einem konkreten Standort und damit dem Ausmaß der Umweltschäden bleibt dabei zunächst offen. Die folgenden Umwelt~ auswirkungen sind daher auch nicht ortsbezogen, sondern k"nnen ge~ nerell bei jedem beliebigen Standort mit Wald- und Wiesenanteilen im Untersuchungsgebiet auftreten. A) Auswirkungen der Waldrodung - Verlust der Nutzfunktion des Waldes: Rohstofflieferant, Einkommensquelle, Arbeitsplatz. - Verlust der Schutzfunktion des Waldes: Lärm- und Sichtschutz, Klima~ schutz, Bodenschutz, Wasserschutz, Biotopschutz. - Verlust der Erholungsfunktion des Waldes: Sport- und Freizeitgestaltung, Landschafts- und Naturerlebnis. 74 B) Auswirkungen der Flächenversiegelung - Verlust von forst- und landwirtschaftlicher Produktionsfläche. - Verlust von Biotopen, Gefährdung seltener Arten - Zerschneidung von Landschaftseinheiten und Lebensräumen (Biotop~ verinselung). - Verlust von Boden als Lebensraum, Speicher und Filter von Nieder~ schlagswasser und als Lagerstätte für Bodenschätze. - Beschleunigter Abfluß von Oberflächenwasser über die Kanalisation, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes und des Grundwasserspiegels, sowie Beeinträchtigung der Wasserqualität. - Veränderung des Geländeklimas, Auftreten von Klimaextremen. C) Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Umweltqualität. - Zusätzliche Lärm- und Schadstoffemissionen, auch durch - erhöhtes Verkehrsaufkommen im Nahbereich. - Zusätzliche Belastung der Anwohner während der Baumaßnahmen. - 6.2 Bewertung und Abgenzung konfliktarmer und konfliktreicher Flächen _________________________________________________________ 6.2.1 Methode der Bewertung ____________________ Wie bereits bei der verbalen Beurteilung der Landschaftspotentiale in Kapitel 4, erfolgt auch hier die Eignungsbewertung der Standortsvarian~ ten nicht nach streng formalisierten Verfahren, deren Grenzen und Gefah~ ren heute allgemein bekannt sind, "wobei insbesondere auf die fehlende Nachvollziehbarkeit quantitativer Bewertungsmethoden (z.B. Nutzwertanaly~ se) hingewiesen werden muß." "Es setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, daß (auch) qualitativ-verbale Bewertungen eine große Nachvoll~ ziehbarkeit gewährleisten" (KOCH, 1992) und komplexen Sachverhalten besser gerecht werden. Aus diesem Grund wird im folgenden die Be~ deutung verschiedener Standorte für die einzelnen Landschaftspotentiale argumentativ dargestellt, wodurch sich schließlich Tabuflächen und Vor~ rangflächen für einen Gewerbe-/Industriestandort aus ökologischer Sicht ergeben. 75 6.2.2 Vergleichende Bewertung der Standortsvarianten _________________________________________ Frauenwald und Lechwiesen ________________________ Entsprechend der Auftragserteilung werden hier zunächst die vorgegebe~ nen Standortsvarianten "Frauenwald-Nord", "Frauenwald-Süd" und "Lech~ wiesen" bezüglich ihrer Bedeutung für die einzelnen Landschaftspotentiale und damit auch nach ihrer Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen in die Natur beurteilt. Aus der Gegenüberstellung der großräumigen Standorte kann die Standortseignung für das nur 40-50 ha umfassende Vorhaben jedoch nur eingeschränkt abgeleitet werden. Erst eine variantenunabhän~ gige Betrachtung führt schließlich zu umsetzbaren Ergebnissen. Wie sich bereits beim Arten- und Biotoppotential gezeigt hat, sind die landschaftsbezogenen Unterschiede der Varianten Frauenwald-Nord und Frauenwald-Süd marginal. Beide Varianten k"nnen im Folgenden deshalb zur Variante "Frauenwald" zusammengefaßt werden. Vergleicht man die Standortsvarianten Frauenwald und Lechwiesen, so ergibt sich im Blick auf die wichtigsten Untersuchungspotentiale folgen~ des Bild: Frauenwald Lechwiesen Arten- und Biotoppotential Klimatisches Regenerationspotential o o 1 Grundwasserpotential/Wasserschutzgeb. Boden- und Wasserschutzpotential allgem. Lärmschutz- und Ruhepotential 2 Freizeit- und Erholungspotential Landschaftsbild und Siedlungsstruktur = imVergleichbedeutenderfürdas Landsch.pot. undempfindlicher gegenüberEingriffen = im Vergleich weniger bedeutend für das Landsch.pot. und weniger empfindlich gegenüber Eingriffen o = indifferent Es zeigt sich , daß beide Landschaftsteile, auch bei einer höheren Ge~ wichtung der für die menschliche Lebensgrundlage existentielleren Po~ tentiale, wie das Klimat. Regenerationspotential, das Grundwasserpotential und das Boden- und Wasserschutzpotential, von annähernd gleicher Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sind. 1) Brunnen auf dem IVG-Gelände nur militär. genutzt, Gefahr von Altlasten 2) IVG-Gelände derzeit nicht zugänglich 76 6.2.3 Abgrenzung von konfliktreichen Flächen ___________________________________ Bei einer landschaftsbezogenen, variantenunabhängigen Betrachtung des Untersuchungsgebietes lassen sich kleinräumige Bereiche mit wichtigen Landschaftsfunktionen und entsprechend hohem Konfliktpotential als sog. Tabuflächen für das Bauvorhaben abgrenzen. Sie sind zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes besonders wichtig und sollten deshalb unbedingt erhalten bleiben. Die folgenden, schutzwürdigen Bereiche sind den entsprechenden Natur~ raumpotentialen zugeordnet: Arten- und Biotoppotential: Zu den konfliktreichen Flächen gehören alle Rasterzellen ab der Wert~ stufe 6 (vgl. Ökolog. Wertkarte), das sind im wesentlichen wertvolle Wald~ teile und Magerrasen der Lechwiesen und des Frauenwaldes, wie bspw. das Naturdenkmal im Nordosten und der Kiefern-Altbestand im Südwesten des Untersuchungsgebietes. Klimatisches Regenerationspotential: Ein zusammenhängender, ausgedehnter Waldkomplex ist auf dem IVG-Ge~ lände zu erhalten, bevorzugt der n"rdliche Frauenwald im Luv, südwest~ lich von Kaufering. Wichtig ist auch eine ausreichend breite Schneise auf den Lechwiesen, die vom Frauenwald bis zum Lech reicht und den Luftaustausch, bzw. -transport in diesem Bereich gewährleistet. Grundwasserpotential Schutzwürdig ist auch der als WSG ausgewiesene Bereich auf den Lech~ wiesen, bzw. der Anstrombereich des Brunnen Kaufering-West, der inner~ halb der 50-Tage-Abstandes liegt. Langfristig sollte jedoch für Kaufering eine neue Wasserversorgung angestrebt werden Boden- und Wasserschutzpotential: Ein ausgedehnter und zusammenhängender Waldkomplex auf dem IVG- Gelände ist zu erhalten. Lämschutz- und Ruhepotential: Die für einen potentiellen Erholungswald notwendigen natürlichen Immis~ sionsschutzstreifen (Lärm- und Sichtschutz) im Frauenwald entlang von bestehenden oder geplanten Lärmquellen (B 17 neu), sind mindestens in der berechneten Breite zu erhalten (vgl. Karte "Lärmausbreitung"). Die Lärmschutzzonen auf den Lechwiesen k"nnen durch künstliche bzw. ingenieurbiologische Lärmschutzmaßnahmen ggfs. verringert werden. 77 Freizeit- und Erholungspotential: Gegenwärtig kommt den Lechwiesen aufgrund attraktiverer Erholungsbe~ reiche entlang des Lechs und dem Frauenwald wegen der fehlenden Zugänglichkeit eine geringe, bzw. keine Bedeutung für die Freizeit- und Erholungsplanung zu. Dennoch sollte im Hinblick auf die zukünftige Ent~ wicklung des Gebietes das Erholungspotential beider Landschaftsteile durch die Planung von entsprechenden natürlichen Freiräumen berück~ sichtigt werden. Landschaftsbild/Siedlungstruktur: Eine mindestens 500 Meter breite, ordnende und in der Landschaft ablesbare Grünzäsurauf den Lechwiesen, zwischen den Siedlungsbl"cken von Landsberg und Kaufering ist freizuhalten. 6.2.4 Abgrenzung relativ konfliktarmer Flächen ___________________________________ Zur Minimierung der ökologischen Nachteile durch die geplante Nutzungs~ änderung im Frauenwald oder auf den Lechwiesen und zur Abgrenzung relativ konfliktarmer Bereiche, sind aus Sicht des Gutachters folgende For~ derungen zu erfüllen: 1. Eine weitere Belastung des Naturhaushaltes ist so gering wie möglich zu halten. 2. Die Versiegelung von Vorrangflächen zum Schutz der Naturraumpoten~ tiale ist zu vermeiden. 3. Ökologisch hochwertige Flächenbiotope sind als Gewerbe-/Industrie~ standort grundsätzlich auszuschließen. 4. Ökologisch hochwertige Landschaftselemente, oder kleinere Teilflächen innerhalb eines insgesamt für eine gewerbliche Nutzung geeigneten Geländes sollen im Rahmen eines Grünordnungsplanes erhalten, ge~ pflegt und weiterentwickelt werden. 5. Eine Zersiedelung und Zerschneidung der Landschaft, insbesondere des Frauenwaldes muß vermieden werden. 6. Das Bauvorhaben ist daher örtlich konzentriert zu planen. 7. Der Umfang des Bauvorhabens ist auf die mögliche Mindestfläche zu beschränken. Unter Beachtung der Vorrangflächen zum Schutz der Landschaftspotenti~ ale ergeben sich relativ konfliktarme Bereiche im Südosten des Frauen~ waldes und im Randbereich der Lechwiesen auf überwiegend Kauferin~ ger Gemarkung (vgl. Karte "Bereiche mit relativ geringem Konfliktpotential"). 78 Im Eingangsbereich des Militärdepots im Südosten des Frauenwaldes sind gr"ßere Flächen bereits versiegelt und bebaut, oder werden als Ab~ stellflächen und Rasenflächen genutzt. Der ökologische Flächenwert ist dort deshalb vergleichsweise gering. Mehrbelastungen des Naturhaushal~ tes k"nnen unter der Voraussetzung,daß sich das Bauvorhaben auf die weniger wertvollen Flächen (Wertklassen 1-4) beschränkt, und daß hoch~ wertige Landschaftselemente, bzw. Rasterzellen ab der Wertklasse 5 inner~ halb des geplanten Gewerbe-/Industriegebiets im Rahmen von Aus~ gleichsmaßnahmen erhalten und gepflegt werden, in Grenzen gehalten werden. Unter diesen Vorgaben und unter Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur lassen sich dort etwa 35 ha (Netto-)Gewerbefläche realisieren. Der von uns vorgeschlagene Standort im Südosten des Frauenwaldes umfaßt eine Gesamtfläche von rund 50 ha. Innerhalb dieser Fläche soll~ ten 15 ha ökologisch höher wertiger Bereiche -v.a. Waldflächen- als Le~ bensraum erhalten bleiben und untereinander, sowie mit den angrenzen~ den Biotopen vernetzt werden. Somit stehen rund 35 ha für eine gewerb~ lichen Nutzung zur Verfügung. Diese geplante Gewerbefläche setzt sich wie folgt zusammen (vgl. Karte "Standortsvariante Frauenwald"): ca. 10 ha Straßen, Gebäude und Verkehrsflächen ca. 2 ha Sportrasen (und Wildäcker) ca. 2 ha mageres, bewirtschaftetes Grünland ca. 7 ha Sukzessionsflächen und trockene Grasfluren ca. 3 ha strukturierte Waldbestände aus 20-40-jähriger Fichte mit einzelnen Laubbäumen, Lärchen oder Kiefern. ca. 11 ha geschlossene, 20-40-jährige Fichtenreinbestände _________ ca. 35 ha Der durchschnittliche ökologische Wert dieser für die gewerbliche Nutzung vorgesehenen Fläche beträgt aufgrund der hohen Anteile ökologisch weniger wertvoller Nutzungstypen nur rund 3,5 und liegt damit deutlich unter dem Durchschnittswert des Frauenwaldes und nur wenig über dem Wert der Lechwiesen. In Zusammenhang mit einer langfristigen (und bereits gutachterlich unter~ suchten) Verlegung des Brunnens Kaufering-West (BLASY u. MADER, 1991 u. 1992), ergibt sich im Norden der Lechwiesen, angrenzend an die Gleis~ anlagen des Bahnhofs Kaufering eine zweite, relativ konfliktarme Stand~ ortsvariante im Falle der Ausweisung eines emissionsarmen Gewerbe- oder Mischgebietes. Mit Rücksicht auf den ökologisch hochwertigen Bahndamm, der im Osten als Biotop kartiert ist, k"nnen auf dem n"rdli~ chen Randbereich der Lechwiesen, außerhalb der bestehenden Wasser~ schutzzonen I, II und III maximal weitere 14 ha realisiert werden, ohne die wichtigen Landschaftspotentiale der gesamten Lechwiesen stärker zu beeinträchtigen. Wie auf der Karte "Bereiche mit relativ geringem Kon~ fliktpotential" dargestellt, liegen rund 8 ha dieser Standortsvariante auf Kauferinger und rund 6 ha auf Landsberger Gemarkung. 79 6.4 Zusammenfassende Würdigung __________________________ Der Kernbereich, sowie der n"rdliche Teil des Frauenwaldes ist wegen seiner Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, und wegen seiner Bedeutung für den Grundwasser- und Immissionsschutz (besonders aus der Sicht von Kaufering), sowie langfristig auch wegen den dort zu ent~ wickelnden Erholungsmöglichkeiten unverzichtbar und scheidet deshalb für eine Inanspruchnahme als Gewerbe-/Industriestandort aus. Ähnliches gilt für den zentralen (südlichen) Teil der Lechwiesen. Hier sprechen v.a. die wasserwirtschaftlichen Probleme, die Bedeutung für das Landschaftsbild und für die Erholungsnutzung und die aus städtebauli~ cher Sicht notwendige Grünzäsur, sowie der Schutz des Bodens vor unn"tiger Versiegelung für eine Erhaltung dieser Fläche als funktions~ tüchtiger Freiraum. Dagegen erscheint der n"rdliche Randbereich der Lechwiesen, außerhalb der Wasserschutzzonen I bis III, auf höhe des Bahnhof Kaufering für eine emissionsarme Flächennutzung weniger empfindlich als andere Standorte im Untersuchungsgebiet, besonders wenn mittelfristig von einer Neurege~ lung der Trinkwasserversorgung (Verlegung) ausgegangen werden darf. Eine vergleichsweise geringe Empfindlichkeit weist auch der bereits erheblich versiegelte Eingangsbereich des Militärdepots im Südosten des Frauenwaldes auf. Wie die n"rdlichen Lechwiesen stellt er einen Bereich mit relativ geringem Konfliktpotential im Falle einer Nutzungsänderung dar, nicht zuletzt, weil dort bereits versiegelte Flächen in der Gr"ßenord~ nung von 10 ha genutzt und alle ökologisch wertvolleren Bestandesteile erhalten, bzw. in ein vernetztes Grünkonzept uberführt werden k"nnen. (vgl. Karte "Bereiche mit relativ geringem Konfliktpotential" und Karte "Standortsvariante Frauenwald"). Insgesamt ergibt sich somit eine knapp 50 ha große Flächenvariante an zwei Standorten im Untersuchungsgebiet. Aufgrund des relativ geringen Konfliktpotentials dieser Variante, wird sie aus Sicht der Gutachter auch als die am wenigsten umweltschädigende Standortsvariante für die An~ siedlung von Gewerbe und Industrie empfohlen. 86 6.3 Auswirkungen auf die Landschaftspotentiale im Falle einer __________________________________________________ Nutzung der vorgeschlagenen Standortsvarianten _________________________________________ a) Arten- und Biotoppotential Die von uns vorgeschlagene Standortsvariante Frauenwald-Süd hat eine Gesamtfläche von rund 50 Hektar, wovon ca. 35 ha als Ge~ werbe- /Industriegebiet in Anspruch genommen werden. Von dieser zur baulichen Nutzung vorgesehenen Fläche haben ca. 23 ha ei~ nen ökologischen Wert zwischen 4 und 5 und sind für das Arten- und Biotoppotential von mittlerer Bedeutung, jedoch nicht unver~ zichtbar. Ca. 2 ha sind mit einem ökologischen Wert von 2 und 3 für das Arten- und Biotoppotential weniger von Bedeutung, ca. 10 ha der ökologischen Wertklasse 1 (überwiegend bereits versiegelte Flächen) sind für das Arten- und Biotoppotential unbedeutend. In Kap. 6.2.4 sind die Flächen gegliedert nach der vorherrschenden Nutzungsart aufgeführt. höherwertige Bereiche (ökologischer Wert zwischen 4 und 6) inner~ halb dieser Standortsvariante mit einer Gesamtfläche von ca. 15 ha sollen als Biotopverbundsystem erhalten bleiben, genauso wie ge~ eignete schutzwürdige Einzelbäume und Hecken (vgl. Karte: "Stand~ ortsvariante Frauenwald-Süd"). Veränderungen des Biotoppotentials beziehen sich daher in erster Linie auf den Verlust von 25 ha "ko~ logisch weniger bedeutsamer Vegetationstypen. Zusammenfassend sind die Auswirkungen auf das Arten- und Bio~ toppotential vergleichsweise gering, da keine höherwertigen Bioto~ pe von der Nutzungsänderung betroffen sind. Das Ausmaß der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Bauvorhabens auf die unmittelbar an das geplante Gewerbe-/Indu~ striegebiet angrenzenden Biotopflächen hängt im wesentlichen ab von der Erschließung, dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen, den Emissionen der angesiedelten Betriebe, sowie der baulichen und landschaftsplanerischen Gestaltung des Standorts, bspw. als Gewerbe-/Industrie-Park im landespflegerischen Sinne. Ökologisch nachteilige Randeffekte sind in jedem Falle zu erwarten, sie k"nnen aber durch eine planmäßige Pflege und Gestaltung der betroffenen Flächen abgemildert werden. 80 Die unter Kap. 7 der UVS vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen schaffen neue, ökologisch höherwertige Biotopflächen, die zudem den entstandenen Waldverlust abhängig vom neuangelegten Be~ standestyp, i. d. R. mindestens im Verhältnis 1 zu 1.2, wie im Fallbei~ spiel in Kap. 7.4 dargelegt (max bis 1 zu 2.8), an geeignetem Ort ausreichend ausgleichen. Die Standortsvariante Lechwiesen umfaßt ca. 14 ha Fettwiese und kleine Anteile einer extensiv bewirtschafteten Wiese. Die Bebauung des ökologisch interessanten Bahndamms im Norden ist nicht vor~ gesehen. Von einer baulichen Nutzung sind fast ausschließlich Flächen mit relativ niedrigen ökologischen Werten (Wertklasse 3) betroffen. Die Auswirkungen auf das Arten- und Biotoppotential sind daher verhältnismßig gering und k"nnen durch eine naturver~ trägliche Gestaltung des Baugebiets und Maßnahmen, wie sie in Kap. 7.5.2 dargestellt sind, angemessen ausgeglichen werden. b) Klimatisches Regenerationspotential Durch die Nutzung der Standortsvariante Frauenwald-Süd und der n"rdlichen Lechwiesen wird das Zusammenwirken der Landschaft~ selemente Wald/Wiese/Flußtal als bioklimatischer Frischluftkorridor mit den unter Kap. 4.2.2 der UVS beschriebenen Funktionen nicht nachhaltig gestört. Die örtlichen Voraussetzungen für einen lokalen Klimaausgleich sind auch nach einer Nutzung noch in ausreichen~ dem Maße gegeben. Eine Verringerung der Sauerstoffproduktion und der Filterleistung durch die Rodung von 14 ha Fichtenstangenholz fällt insgesamt und im Vergleich zu den alternativ heranzuziehenden Grünlandflä~ chen der Standortsvariante Lechwiesen nicht ins Gewicht und dies umso mehr, als die zu rodende Waldfläche durch Aufforstung mehr als ersetzt wird. Die Veränderung der Luftqualität hängt vielmehr wesentlich von den zukünftigen Emissionen der Gewerbe-, bzw. Industriebetriebe ab und kann ohne genauere Angaben zur Nut~ zung der Standorte an dieser Stelle nicht prognostiziert werden. 81 c) Grundwasserpotential, Hydrogeologie und Hochwasserschutz Beide Standorte liegen außerhalb der ausgewiesenen Wasser~ schutzgebiete (Zone I - III) und abseits des für den Brunnen Kaufering-West errechneten 50- Tage-Abstands (vgl. Karte. "Berei~ che mit relativ geringem Konfliktpotential"). Aufgrund der nordwärts gerichteten Grundwasserstr"mung geht von den Standortsvarianten im Falle einer Nutzung keine direkte Gefährdung des Trinkwassers, bzw. des Anstrombereichs des Kauferinger Brunnens aus. Das Ausmaß der verringerten Wasserrückhaltefähigkeit auf den Hochwasserabfluß im Falle einer Nutzung hängt entscheident vom Anteil der versiegelten Fläche innerhalb der Standortsvarianten ab. Aufgrund der geringen Flächengr"ße ist jedoch nur von marginalen Auswirkungen auf den Wasserabfluß auszugehen. Durch die Erhaltung der natürlichen Bodenoberfläche im Rahmen der Grünplanung und die Anlage wasserdurchlässiger Verkehrsflä~ chen (Rasensteine oder Mineralbeton) k"nnen die negativen Aus~ wirkungen des Eingriffs verringert werden. Die vorgeschlagene Aufforstung eines neu ausgewiesenen Wasserschutzgebietes im Süden von Landsberg erfüllt dort als Ersatzmaßnahme im unmittel~ baren Anstrombereich des Brunnens einen gezielten Trinkwasser~ schutz. d) Lärmschutz und Ruhepotential Die Auswirkungen der Nutzung der Standortsvarianten auf die um~ liegenden Ruhezonen (in Frage kommen der Frauenwald, wenn er als Erholungswald genutzt wird, die Lechwiesen und das Wohnge~ biet der Gemeinde Kaufering im Bereich des Bahnhofs) wird maß~ geblich von den Lärmemissionen der zukünftigen Gewerbe-/Indu~ striebetriebe bestimmt. Geht man von einem Mittelungspegel am Rande des Industrie-/Ge~ werbegebietes von ca 70 db (A) aus, dann ist auf der Standorts~ variante Frauenwald-Süd zur Sicherung der n"rdlich und westlich gelegenen Waldbestände als Erholungswald ein Waldmantel von rund 130 m Tiefe zu erhalten. Veränderungen des Ruhepotentials im Falle einer Nutzung betreffen demnach diesen Waldmantel, der dann aufgrund seiner höheren Lärmimmissionen nur noch eingeschränkt als Erholungswald geeig~ net ist. 82 Eine emissionsträchtige Ansiedlung von Industrie/Gewerbe auf der Standortsvariante Lechwiesen wird von der UVS nicht empfohlen (vgl. Kap. 5 u. 6.4), da natürliche Lärmschutzstreifen fehlen und eine Beeinträchtigung des angrenzenden Wohngebietes in Kaufe~ ring befürchtet werden muß, bzw. die Lärmausbreitung im Süden über die Lechwiesen ihre zukünftige Nutzung als siedlungsnaher Erholungsraum stark beeinträchtigen würde. Im Falle einer gewerblichen bzw. industriellen Nutzung mit Lärme~ missionen von 70 db(A) würde sich der Lärmpegel durch die ver~ stärkende Wirkung der Bahnlinie Buchloe-München auf rund 71,5 db(A) erhöhen. Eine nachhaltige Belästigung des angrenzenden Kauferinger Siedlungsgebiets wäre dann nicht mehr ausgeschlos~ sen. Bei einer derartigen Nutzung wäre auch der Lärmpegel auf den südlich und "stlich angrenzenden Lechwiesen durch die we~ nigen natürlichen Hindernisse nicht mehr auf ein für den Erholung~ suchenden erträgliches Maß zu senken. Abhilfe k"nnten dann le~ diglich künstliche Schallschutzmaßnahmen schaffen. e) Bodenpotential Der effektive Verlust an Boden durch Versiegelung beträgt bei der von uns vorgeschlagenen Standortsvariante Frauenwald-Süd und Lechwiesen 25 ha im Frauenwald (davon 14 ha Wald) und 14 ha auf den Lechwiesen. Da die landwirtschaftlichen Bodenwertzahlen im unteren Bereich der im Landkreis erreichbaren Werte liegen und auch die forstli~ chen Wuchsleistungen im günstigsten Falle mittlere Werte erreichen, erscheint der Verlust tragbar. Die ökologische Qualität des Bodens im Frauenwald ist aufgrund der langen militärischen Nutzung des Geländes und der daraus resultierenden Gefahr von Altlasten ohne~ hin fragwürdig. Bei einer Abwägung der verschiedenen Standortsvarianten unter dem Aspekt des Bodenschutzes ist der von uns vorgeschlagene Standort Frauenwald-Süd/Lechwiesen-Nord aus ökologischer Sicht am unbedenklichsten. Während bei einer Realisierung eines Ge~ werbegebietes von gleicher Nutzfläche ausschließlich auf den Lechwiesen insgesamt 49 ha Boden versiegelt werden müßten, k"nnen bei der Variante Frauenwald-Süd rund 10 ha heute bereits versiegelter Flächen genutzt werden. Der Gesamtversiegelungsgrad kann also um diesen Betrag niedriger gehalten werden! 83 Letztlich hängen die Auswirkungen des Vorhabens auf das Boden~ potential wesentlich von der geplanten Nutzungsdichte und damit zusammenhängend, vom Grad der Versiegelung der Standortsvari~ ante selbst ab. f) Freizeit- und Erholungspotential Veränderungen des Erholungspotentials im Falle einer Nutzung k"nnen im Frauenwald nicht festgestellt werden, da das IVG-Gelän~ de seit Jahrzehnten als militärisches Sperrgebiet unzugänglich war. Eine Öffnung des Frauenwaldes im Zuge des Bauvorhabens würde dagegen vielmehr eine Verbesserung des Erholungspotentials mit sich bringen. Von Erholungssuchenden wenig frequentiert wurden auch die bis~ her kaum erschlossenen Lechwiesen im Bereich der vorgeschlage~ nen Standortsvariante. Im Rahmen der Bauleitplanung kann durch eine erholungs- und freizeitorientierte Grünordnung das Erholungs~ potential der südlich gelegenen Lechwiesen zukünftig erhöht werden. g) Landschaftsbild und Siedlungsstruktur Abhängig von der Geschoßzahl, Art und Lage der Erschließung und der Nutzungsdichte bleibt auch im Falle einer Nutzung die Stan~ dortsvariante Frauenwald-Süd von außen nicht einsehbar, da das Gebiet vollständig von Wald umschlossen ist. Aufgrund der bereits bestehenden Bebauung sind die Veränderungen des Landschafts~ bildes deutlich weniger gravierend als auf den Lechwiesen. Aus~ gleichend wirkt das Biotopverbundsystem und die Integration be~ stehender Einzelbäume, Hecken und Grünflächen. Auf den Lechwiesen wird dagegen die Veränderung des Land~ schaftsbildes durch das geplante Vorhaben viel stärker empfunden. Die Beeinträchtigung hält sich jedoch durch die Lage des Standor~ tes auf dem Randbereich der Lechwiesen, in unmittelbarer Nähe der Gleisanlagen des Bahnhofs Kaufering und im Osten etwas ab~ gesetzt von der B 17 alt in Grenzen. Durch Maßnahmen wie die Anlage von Sichtschutzwällen oder Sichtschutzpflanzungen, die auch dem Schallschutz dienen und ei~ ner integrierten landschaftsästhetischen Gestaltung der südlich an~ 84 grenzenden Lechwiesen k"nnen die negativen Auswirkungen gr"ß~ tenteils ausgeglichen werden. Auch bei der Aufstellung des Be~ bauungsplanes sollte auf mögliche Auswirkungen auf das Land~ schaftsbild Rücksicht genommen werden. h) Zur Frage einer nachhaltigen Beeinträchtigung des gesamten Frauenwaldes Eine nachhaltige Beeinträchtigung des gesamten Frauenwaldes durch die Nutzung der vorgeschlagenen Standortsvariante im Süd~ osten des IVG- Geländes besteht nach unserem Ermessen nicht. Hierzu trägt nicht zuletzt die Randlage (Südost-Ecke) und die aus forstlicher Sicht günstige Situation (windabgewandte Seite) bei. Beeinträchtigungen im unmittelbaren Randbereiche der Bebauung durch Schäden während der Bauphase durch Stoffeinträge aus dem Gewerbe- /Industriegebiet oder durch vereinzelte Sturmwürfe k"n~ nen jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden. i) Zur Frage der Lebensfähigkeit und Verinselung schutzwürdiger Landschaftselemente Wie in der Karte. "Standortsvariante Frauenwald-Süd" dargestellt, werden für die Bebauung neben den ohnehin versiegelten Flächen grundsätzlich nur solche Waldteile in Anspruch genommen, deren ökologischer Wert gering, höchstens mittelwertig ist (mehr oder weniger gesunde Fichten mittleren Alters). Die ökologisch interes~ santeren Flächen sind in ein zusammenhängendes Biotopverbund~ system integriert. Eine Verinselung findet insofern nicht statt. An jedem Punkt des Verbundes haben die zu erhaltenden Flächen eine Mindesttiefe von 30 Meter, dadurch wird eine nachhaltige St"rung und frühzeitige Aufl"sung durch negative Randeffekte ver~ mieden. Zudem bedürfen diese Flächen einer planmäßigen Pflege und Kontrolle um sie zu naturnäheren, stabilen Waldteilen bzw. Freiräumen weiter zu entwickeln. Schutzwürdige Einzelbäume wer~ den nach diesem Rahmenpflegeplan als Solitäre erhalten, wenn sie sie vital genug sind und eine gut entwickelte Baumkrone haben. Dort, wo einzelne Bestandesglieder oder Baumsolitäre ausfallen, muß ggf. durch Pflanzung nachgebessert werden. 85 7.0 ERSATZMAßNAHMEN _________________ 7.1 Allgemeine Grundlagen ____________________ Der Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt ist im Bundesnatur~ schutzgesetz seit 1976 verankert. In § 8(2) verpflichtet es den Verursacher eines Eingriffs "... vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Land~ schaft zu unterlassen, sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen ...", und weiter heißt es: "Ausgegli~ chen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder hergestellt oder neu ge~ staltet ist" (BUNDESUMWELTMINISTERIUM, 1987). In Verbindung mit § 8(9) des o. g. Gesetztes und den Vorschriften zur Erhaltung des Waldes (Bun~ deswaldgesetz § 1, § 8) werden im Falle einer Realisierung der geplan~ ten Nutzungsänderung Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes notwendig. Ersatzmaßnahmen sind Maßnahmen, die im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Sie sollen die durch den Eingriff verlorengegange~ nen Werte des Naturhaushaltes an anderer Stelle neu schaffen. Die Durchführung sollte vorrangig in der Nähe des Eingriffs stattfinden, damit der Bereich, der die Schädigung hinzunehmen hat, auch in den Genuß der Vorteile der Maßnahme kommt. Bezogen auf die vorliegenden Ver~ hältnisse bedeutet dies, daß die von einem Gewerbe-/Industriegebiet in Anspruch genommenen, wertvollen Flächen, wie Wald, Magerrasen oder Sukzessionsflächen adäquat zu ersetzen sind. Grundlage für die Berechnung der Ersatzflächengr"ße ist der sog. Ökolo~ gische Flächenwert; er ist das Produkt aus Flächengr"ße (in ha) und dem ökologischen Wert der Teilfläche. Er wird für jeden vorkommenden Nutzungs-/Vegetationstyp auf der Basis der Bestandeskarte, oder für jede ökologische Wertklasse auf der Basis der Rasterkarte, getrennt berechnet. Der Flächenwert von Neuaufforstungen, bzw. anderen neu angelegten Biotopen, wie Magerrasen, soll dem ökologischen Flächenwert der verlo~ rengegangenen Fläche entsprechen. Die Gr"ße der Ersatzfläche ergibt sich also aus dem Verhältnis des ökologischen Wertes der bestehenden Bestände und Biotope zu dem ökologischen Wert der Neuaufforstungen, bzw. der neu angelegten Biotope. Durch die Neubegründung ökologisch hochwertiger Mischbestände/Biotope, anstelle weniger wertvoller Aus~ gangsflächen, kann demzufolge Ersatzfläche "eingespart" werden. 81 7.2 Ersatzpflicht __________ 7.2.1 Ersatzpflichtige Nutzungs-/Vegetationstypen und Berechnung des _______________________________________________________ Ökologischen Flächenwertes ________________________ Ersatzpflichtig sind alle Nutzungs-/Vegetationstypen ab einem Naturnähe~ grundwert von 4, d.h. alle Waldbestände (auch ökologisch weniger wert~ volle Fichten-Kulturen) und hochwertigen Offenlandbiotope. Es empfielt sich daher die Gr"ße der ersatzpflichtigen Flächen auf der Grundlage der aktuellen Bestandeskarte zu ermitteln. Anschließend ist dann für jeden Typ der entsprechende Ökologische Flächenwert herzu~ leiten. Vereinfachend kann der Wert auch auf der Basis der Rasterbewertung bestimmt werden, wobei weniger wertvolle Rasterzellen der Wertklassen 1 und 2 und der Wertklasse 3 auf den Lechwiesen nicht ersatzpflichtig sind. Rasterzellen der Wertklasse 3 im Frauenwald decken dagegen im~ mer einen mehr oder weniger großen Waldanteil ab und müssen daher bei der Berechnung der Ersatzfläche miteinbezogen werden. Der Ersatz der Flächen beruht bei diesem vereinfachten Verfahren auf einem ökolo~ gischen Mischwert, der keine Aussagen über den Anteil verlorengegan~ gener Wald- bzw. Freiflächen zuläßt. Zum Zwecke einer angemessenen und nutzungsbezogenen Neuschaffung der verlorengegangenen Flächen, erscheint dieses Vorgehen zu grob und daher weniger geeignet. 7.2.2 Ersatzpflicht bei Verinselung von Grünlandbiotopen und ________________________________________________ Waldbeständen _____________ Werden durch Baumaßnahmen Wald- oder Biotopteile vom ursprünglichen Bestand abgetrennt, führt dies zu einer Verinselung der Biotope und zu entsprechenden Beeinträchtigungen der Biotopqualität. Die Flächengr"ße ist entscheidend für das relative Ausmaß der Randein~ wirkungen (Eintrag von Stickstoff, Betriebstoffen und Lärm; Veränderung des Kleinklimas im Randbereich; Veränderung des Wasserhaushaltes etc.). Bei abnehmender Flächengr"ße nehmen die Randeinwirkungen auf die Fläche prozentual zu. Wird das Inselbiotop zu klein, ist eine natürliche Entwicklung nicht mehr möglich und der ökologische Wert des Biotops geht verloren. Insbesondere Waldteile verlieren bei einer Waldtiefe von weniger als 3-4 Baumlängen (Radius von 50-70 Metern) ihren typischen Waldcharakter. 82 Werden isolierte Nichtwaldflächen durch die Abtrennung kleiner als 0 3 ha, dann sind sie zu 100% ersatzpflichtig. Werden Waldteile bei dem Ein~ griff vom Waldverband abgetrennt, und/oder verringert sich durch den Eingriff ihr (flächengewogener) Durchmesser auf weniger als rund 120 Meter, ist die Hälfte der betroffenen Fläche ersatzpflichtig. Gebäude, Straßen, oder intensiv gepflegte Rasenflächen reichen aus, um den ökologischen Kreislauf eines Ökosystems zu unterbrechen. Der natür~ liche Stoff- und Informationsaustausch zwischen den einzelnen Gliedern der komplexen Lebensgemeinschaft funktioniert dann nicht mehr wie bis~ her. Durch Belassen von natürlichen und ausreichend breiten (mindestens 20 Meter) Korridoren k"nnen die isolierten Teile mit den übrigen Wald~ beständen/Grünlandbiotopen verbunden werden. Die Nachteile einer Bio~ top-Verinselung sollten deshalb mit den Mitteln der Biotopvernetzung wir~ kungsvoll vermieden werden. 7.3 Ökologische Bewertung der Ersatzbiotope _____________________________________ Um die verlorengegangenen Biotope ökologisch angemessen ausgleichen zu k"nnen, muß zunächst der ökologische Wert der Ersatzbiotope festge~ legt werden. Der Naturnähegrundwert der Ersatzbiotope entspricht den bereits bekann~ ten Werten für die verschiedenen Nutzungs-/Vegetationstypen (vgl. Kap. 4.1.2 Bewertungsvorschriften). Die geringere Bestandesreife der Ersatzbio~ tope, ihre Lage im Raum und ihre Funktionsfähigkeit rechtfertigen jedoch eine, im folgenden näher begründete, Abwertung gegenüber den beste~ henden und zu ersetztenden Biotopen im Untersuchungsgebiet. 7.3.1 Erstaufforstungsabschlag und Abschlag für neu angelegte ________________________________________________ Grünlandbiotope ______________ Dem Abschlagsverfahren bei Erstaufforstungen (Erstaufforstungsabschlag) liegt der Gedanke zugrunde, daß ein gewachsener und gereifter Wald~ boden mit den dazugehörigen, standörtlich angepaßten Tier- und Pflan~ zengesellschaften nicht gleichwertig ersetzt werden kann, wenn man den Raum-Zeitfaktor und damit den natürlichen Reife- und Entwicklungsgrad des Ökosystems außer acht läßt. Die für die Ersatzmaßnahmen in Frage kommenden landwirtschaftlichen Flächen sind vergleichsweise arten- und strukturarm: Durch die ständige Bearbeitung der B"den hat keine natürliche Entwick~ 83 lung und Strukturierung mehr stattgefunden. Pedologisch unterscheiden sich diese B"den von Waldstandorte durch einen geringeren natürlichen Entwicklungsgrad. Auch nach der Aufforstung ändert sich daran zunächst nichts. Erst nach mehreren Baumgenerationen hat sich der Standort bo~ denphysikalisch und bodenchemisch soweit regeneriert, daß er wieder mit natürlichen Waldstandorten vergleichbar ist. Morphologisch unterscheiden sich Erstaufforstungen von Kulturen auf Waldstandorten durch fehlende Strukturelemente wie verrotende Baum~ stümpfe, liegendes und stehendes Totholz, vom Sturm aufgestellte Wurzel~ teller und natürliche Unebenheiten der Bodenoberfläche. mit einem Wechsel von feuchten, frischen und trockenen Standorten. Alles sind Elemente von Lebensräumen für die unterschiedlichsten Pflanzen- und Tierarten. Zudem ist eine artenreiche Schlagflora auf Kulturflächen der Wald~ standorte oftmals ebenso typisch, wie ausgeprägte ökologische Randlinien zu benachbarten Beständen mit differenzierten und daher ökologisch günstigen Licht- und Wärmeverhältnissen. Um die genannten Unterschiede in der ökologischen Wertigkeit zwischen alten Waldstandorten und Erstaufforstungsflächen auszugleichen, wurde bei der Beurteilung des ökologischen Werts der Ersatzmaßnahmen ein Abschlag von -1 berücksichtigt. Er ergibt zusammen mit dem Altersab~ schlag von -2 für Bestände unter 20 Jahren den Erstaufforstungsabschlag von -3. Er wird vom entsprechenden Naturnähegrundwert des Waldbe~ standes abgezogen. Für die Beurteilung von neu angelegten Grünlandbiotopen wird analog zu dem beschriebenen Verfahren ein Abschlag von -1 vom Naturnähe~ grundwert abgezogen, weil auch hier erst eine allmähliche Anpassung des Standortes, z.B. durch Abmagerung, stattfindet 7.3.2 Abschlag für örtlichen Funktionsverlust _________________________________ Liegen die Ersatzflächen mehr als 2 km vom Planungsgebiet entfernt, k"nnen sie die sich aus der örtlichen Situation ergebenden Funktionen der bestehenden Bestände nicht mehr angemessen ersetzen. Um diesen örtlichen Funktionsverlust angemessen auszugleichen, muß der Naturnähe~ grundwert für Ersatzmaßnahmen, die mehr als 2 km vom Planungsgebiet entfernt liegen, durch einen Abschlag von -0 5 berichtigt werden. 84 7.4 Beispiel zum Verfahren der Ersatzflächenberechnung ______________________________________________ Durch die Realisierung des Vorhabens auf der vorgeschlagenen Stan~ dortsvariante im Südosten des Frauenwaldes, werden rund 35 Hektar als GE/IG-Flächen beansprucht, 15 Hektar bleiben im Biotopverbund erhalten, werden aber teilweise verinselt (4 ha Wald). A) Berechnung der Flächengr"ße und des Ökologischen Flächenwertes der ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- ersatzpflichtigen Nutzungs-/Vegetationstypen: ------------------------------------------------------------------- 1) 2) 3) 4) 5) Gebäude- und Verkehrsflächen: 1 10 0 Wildacker: 2 0 1 - - - Sportrasen: 3 1 9 bewirtschaftetes, mageres Grünland: 4 2 0 2 0 8 0 Sukzessionsflächen u.trockenen Grasfluren: 5 7 0 - 7 0 35 0 Bestände aus nicht standortsheimischen BA: 5 - 40-jähriges Fi-(OFi)-Stangenholz mit Zuschlägen für Ei-Überhalt u. Struktur: 4 5 3 0 3 4 5 66 25 - 40-jähriges Fi-(OFi)-Stangenholz: 4 0 11 0 1 11 5 --------------------------------------------------- 35 0 2 5 25 0 1) Naturnähegrundwert, bzw. Ökolog. Wert nach Zu-/Abschlägen 2) geplante Nutzungsänderung (Bebauung, Versiegelung) in ha 3) durch Eingriff verinselte Flächen inha (bei Wald 50% Ersatz der Fläche erforderlich) 4) ersatzpflichtige Flächen in ha 5) Ökologischer Flächenwert der ersatzpflichtigen Flächen B) Berechnung der Flächengr"ße für typengleiche Ersatzbiotope ----------------------------------------------------------------------------------------------- 2 0 ha mageres Grünland werden bspw. durch Magerrasen ersetzt: Ökologischer Flächenwert der ersatzpflichtigen Biotope: 2 0 ha x 4 = 8 Ökologischer Wert des Ersatzbiotops: Naturnähegrundwert - Abschlag für Neuanlage 7 - 1 = 6 Angestrebter Ökologischer Flächenwert: = 8 Notwendiger Flächenbedarf: = 1 4 ha 85 7 ha Sukzessionsflächen und trockene Grasfluren/vergr. Schneisen werden bspw. ersetzt durch Sukzessionsflächen: Ökologischer Flächenwert der ersatzpflichtigen Biotope: 7 ha x 5 = 35 Ökologischer Wert des Ersatzbiotops: Naturnähegrundwert - Abschlag für Neuanlage 5 - 1 = 4 Angestrebter Ökologischer Flächenwert: = 35 Notwendiger Flächenbedarf: = 8 8 ha 16 ha ersatzpflichtiges Fi-(OFi)-Stangenholz und strukturiertes Stangenholz mit Ei-Überhalt, werden im Beispiel ersetzt durch über 2 km vom Eingriff entfernte Mischbestände mit >50% standortheimischer Baumarten: Ökologischer Flächenwert der ersatzpflichtigen Biotope: 4 5 ha x 4 5 11 5ha x 4 0 = 66 25 Ökologischer Wert des Ersatzbiotops: Naturn.grundwert - Erstaufforstungsabschl. - Funktionsverlust 7 - 3 - 0 5 = 3 5 Angestrebter Ökologischer Flächenwert: = 66 25 Notwendiger Flächenbedarf: = 19 0 ha Bei Annahme einer über 2 km vom Eingriff entfernten Aufforstung mit Be~ ständen mit weniger als 20% standortheimischen bzw. standortmöglichen Baumarten wären zu ersetzen: Ökologischer Flächenwert der ersatzpflichtigen Biotope: 4 5 ha x 4 5 11 5ha x 4 0 = 66 25 Ökologischer Wert des Ersatzbiotops: Naturn.grundwert - Erstaufforstungsabschl. - Funktionsverlust 5 - 3 - 0 5 = 1 5 Angestrebter Ökologischer Flächenwert: = 66 25 Notwendiger Flächenbedarf: = 44 2 ha 86 7.5 Vorschläge zur Realisierung der Ersatzmaßnahmen __________________________________________ Wie bereits dargelegt, sollten die notwendigen Ersatzmaßnahmen in räum~ lichem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen, d.h. sie sollten vorrangig in unmittelbarere Nähe des Bauvorhabens realisiert werden, damit der geschädigte Landschaftsbereich auch in den Genuß der Vorzüge der neugeschaffenen Biotope kommt. 7.5.1 Ersatzmaßnahmen für eine Standortsvariante im Frauenwald __________________________________________________ Waldflächen ------------------ Die Waldverluste, die ein Gewerbe-/Industriestandort im Frauenwald mit sich bringt, k"nnen aus Mangel an geeigneten Aufforstungsflächen inner~ halb, oder in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsgebiets, entgegen den naturschutzrechtlichen Anforderungen, nicht im direkten Umfeld des Eingriffes ausgeglichen werden. Das städtische Forstamt Landsberg hat aber bereits potentielle Standorte, die für eine Aufforstung geeignet erscheinen, kartiert. Sie liegen überwie~ gend im Süden des Untersuchungsgebietes auf Landsberger Gemarkung und umfassen rund 50 ha, wovon knapp die Hälfte bereits im städtischen Besitz ist. Kriterien für eine Prioritätenliste der potentiellen Standorte sind neben der Frage des Eigentümers bzw. der Erwerbbarkeit der Flächen, v.a. ihre räumliche Lage und die damit verbundenen Schutzfunktionen, die der zukünftige Wald erfüllen, oder auch beeinträchtigen k"nnte. Zusätzlich sind auch die Möglichkeiten des Biotop-Verbundes unter Beachtung der in diesem Bereich kartierten Biotope, sowie Aspekte der Landschafts~ ästhetik und der (Nah-) Erholungsplanung angemessen zu berücksichti~ gen. Unter diesen Aspekten erscheinen v.a. die Flächen innerhalb des Was~ serschutzgebietes zwischen Friedheim und Ellighofen zum Schutz der Trinkwasserversorgung vorrangig für eine Aufforstung geeignet (vgl. Karte "Potentielle Ersatzflächen" und die Anlage zu dieser Karte im Kartenteil). Grünflächen ------------------ Für den Ersatz von Magerrasen eignen sich besonders von Natur aus nährstoffarme und trockene Standorte, mit möglichst breiten Pufferzonen gegen Stoffeinträge umliegender Landnutzungen. Auch hier ist der mögli~ che Biotopverbund ein wichtiges Planungskriterium. Grundsätzlich geeig~ 87 net für Sukzessions- und Magerrasenflächen sind Bereiche, die aus land~ schaftlichen, bioklimatischen oder technischen Gründen waldfrei gehalten werden sollen (Landschaftsschutzgebiete, Luftschneisen, Hochspannungs~ leitungen). Die Entwicklung zum Magerrasen/Halbtrockenrasen kann entweder durch langjähriges Ausmagern mit ständiger Abfuhr des Mulch- bzw. Mähgutes eingeleitet werden oder kurzfristiger durch den Abtrag des (nährstoffrei~ chen, verdichteten) Oberbodens mit anschließender Saat standortstypi~ scher, heimischer Blütenpflanzen und jährlicher Pflege erfolgen. Örtliche Ausgleichsmaßnahmen ---------------------------------------------- Unabhängig von den notwendigen Ersatzmaßnahmen sollten innerhalb des zukünftigen Gewerbe-/Industriegebietes zum örtlichen Ausgleich der Eingriffe geeignete Maßnahmen wie die waldbauliche Pflege vereinzelter Waldteile, Laubholzgruppen und alter Einzelbäume, die Erhaltung und Entwicklung wertvoller Vegetationstypen und ihr Verbund untereinander oder die Neuanlage und Ergänzung bestehender Landschaftselemente geplant werden. Für die Realisierung der hier und im folgenden vorgeschlagenen Maß~ nahmen ist in jedem Falle eine detailierte grünordnerische bzw. wald~ bauliche Planung erforderlich. 7.5.2 Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Standortsvariante ____________________________________________________ Lechwiesen __________ Wie bereits in Kap. 7.2 dargelegt besteht für die, von der vorgeschlage~ nen Standortsvariante Lechwiesen (vgl. Karte "Bereiche mit relativ gerin~ gem Konfliktpotential") betroffenen Fettwiesen keine Ersatzpflicht, da es nicht sinnvoll erscheint, auf anderen in Frage kommenden Freiflächen, ökologisch wenig wertvolle Fettwiesen neu zu schaffen (sieht man einmal von der nicht gegebenen Möglichkeit ab, bereits versiegelte Flächen wieder in Wiesen umzuwandeln). Trotzdem ist der Verursacher eines Eingriffs in die Natur gesetzlich ver~ pflichtet durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege die Beeinträchtigung auszugleichen (BUNDESUMWELTMINISTERIUM, 1987). Ausgleichsmaßnahmen beziehen sich also per Definition auf den Eingriffs~ ort selbst bzw. auf die unmittelbar betroffene Umgebung. Im Falle einer von uns nicht vorgesehenen Inanspruchnahme der exten~ sivierten Grünflächen am Bahndamm (Wertklasse 5), südlich des Bahnhofs Kaufering, würde allerdings eine Neuanlage von typengleichen Ersatzbio~ topen nach dem Beispiel in Kap. 7.4 erforderlich werden. 88 Für die vorgeschlagene Standortsvariante Lechwiesen ergeben sich ne~ ben einer naturverträglichen Gestaltung des Baugeländes selbst ver~ schiedene Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe des Eingriffes: Am wichtigsten ist die Aufwertung des als Naturdenkmal ausgewiesenen "Heidewiesenrestbestand", der bereits deutlich degradiert ist (vgl. auch Beschreibung zur LfU-Biotopnummer 17). Um eine Pufferzone zu erhalten, sollten mindestens die angrenzenden Flächen (wie bereits erwähnt sind darunter auch Getreideäcker) einer extensiven Nutzung zugeführt werden, damit der Eintrag von Nährstoffen (und Pestiziden) in die mageren Bahn~ bereiche reduziert wird. Außerdem sind als Pflegemaßnahmen Entfernen von Gehölzaufwuchs sowie Mahd bei Bedarf, mit Mähgutabfuhr, notwen~ dig. Da sich weiter westlich an einer Terrassenkante und südlich des Natur~ denkmals ebenfalls kleinflächige Magerrasen befinden (LfU-Biotopnr. 16), erscheint eine Extensivierung des gesamten Gebietes zwischen B 17 und Bahnlinie Landsberg - Kaufering angebracht, um die eutrophen Gras~ fluren aufzuwerten. Im Falle der baulichen Inanspruchnahme des Bahn~ dammes südlich des Bahnhofs Kaufering sollten in diesem Bereich des~ halb auch vorrangig die notwendigen Ersatzbiotope geschafffen werden. Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind die Pflege der Flächen des LfU-Bio~ tops Nr. 16 durch Mahd in Teilbereichen, mit Mähgutabfuhr und Entfernen des Gehölzaufwuchses, um die Artenvielfalt zu erhalten (siehe LfU-Biotop~ beschreibung). Die bereits in Ansätzen bestehende Verbindung durch die west-"stlich verlaufenden Hecke (LfU-Biotopnr. 21), zwischen den Waldflächen des IVG-Geländes und dem Landschaftsschutzgebiet am Lech, sollte durch weitere Trittsteine verbessert werden. Der Biotopverbund ist durch ein lineares Fortlaufen der Hecke "stlich der B 17 (es sind bereits einige Sträucher vorhanden) mit einheimischen Gehölzen zu gewährleisten. Bei einer Extensivierung der umgebenden Fettwiesen kann sich "stlich der B 17 dann auch eine artenreiche Saumvegetation einstellen. Im Rahmen der Grünplanung ist die nährstoffreichere Bahnb"schung (westlich der B 17) möglichst zu erhalten, auszumagern und zu Kalkmager~ rasen weiterzuentwickeln, denn - wie die LfU-Biotopkartierung feststellt - es findet sich noch ein hohes Entwicklungspotential im Gebiet, sodaß man zur Entwicklung von Kalkmagerrasen nur den Oberboden abschieben und eine ausreichende Pflege gewährleisten muß. Neben dem Heckenverbund sollte damit auch ein Magerrasenverbund erzielt werden. Schließlich sollten als begleitende Maßnahme die Kleingartenbesitzer über naturnahe Wirtschaftsweisen und auf die Folgen von hohem Dünger- und Pestizideinsatz auf die umliegenden Magerflächen aufmerksam ge~ macht werden 89 8.0 LITERATURVERZEICHNIS ______________________ AMMER, U., UTSCHIK, H. (1984): Gutachten zur Waldpflegeplanung im Nationalpark Bayerischer Wald auf der Grundlage einer Ökologischen Wertanalyse. Schriftenreihe des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Heft 10. München. 95 S. AMMER, U., MAYER, H., PRÖBSTL, U., UTSCHIK, H., ZANDER, J. (1987): Nach~ folgenutzung Flughafen München-Riem: Handbuch für die UVP. Un~ ver"ffentlichte Arbeit am Lehrstuhl für Landnutzungsplanung, Mün~ chen. 134 S. AMMER, U., UTSCHIK, H. (1988): Zur ökologischen Wertanalyse im Wald. Schriftenreihe des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, Heft 84. München. S. 37-50. AMMER, U., PRÖBSTL, U. (1991): Freizeit und Natur: Probleme und L"~ sungsmöglichkeiten einer ökologisch verträglichen Freizeitgestaltung. Hamburg, Berlin: Parey Verlag. 228 S. ARBEITSKREIS ZUSTANDSERFASSUNG UND PLANUNG DER ARBEITSGEMEIN~ SCHAFT FORSTEINRICHTUNG (Hrsg., 1974): Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes: WFK. München: J.D. Sauerländer's Verlag. 80 S. BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (1967): Erläuterungen zur Bo~ denkarte von Bayern 1:25000, Blatt Nr. 7931 Landsberg a. Lech. München: Eigenverlag. 124 S. + 4 Tafeln + 2 Kartenbeilagen. BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (1973): Geologische Karte von Bayern 1:25000: Erläuterungen zum Blatt Nr. 7931 Landsberg a. Lech. München: Eigenverlag. 78 S. + 1 Kartenbeilage. BÜRO BOLENDER UND PARTNER (1992): Biologische Zustandserfassung im geplanten Industriegebiet auf dem IVG-Gelände, Landsberg/West. Unver"ffentl. Gutachten im Auftrag der Stadt Landsberg. Isny, 24 S. mit 3 Kartenbeilagen. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT (1987): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. Bundesnaturschutzgesetz. Bundesgesetzblatt, Jg. 1987, Teil I. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT (1990): Sechzehnte VO zur Durchfüh~ rung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzve~ rordnung - 16. BImSchV). 10 S. 99 BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT (1991): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglich~ keitsprüfung bei bestimmten "ffentlichen und privaten Projekten (1985/337/EWG). BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1975): Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur F"rderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz), geändert durch das 1. Änderungs Gesetz vom 27. Juli 1984. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR (1981): Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen: RLS 81. Bonn. 78 S. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (1982): Schallschutz im Städtebau: Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen. Entwurf zur DIN 18005 Teil 1. Berlin: Beuth Verlag. 44 S. INGENIEURBÜRO BLASY+MADER (1991): Untersuchung des Einzugsgebietes der Brunnen Kaufering West. Unver"ff. Gutachten im Auftrag der Gemeinde Kaufering. Eching, 37 S. + 9 Kartenbeilagen + Anlagen. INGENIEURBÜRO BLASY+MADER (1992): Wasserversorgung Kaufering: Schlußgutachten zur Trinkwasserneuerschließung im IVG-Gelände Landsberg. Unver"ff. Gutachten im Auftrag der Gemeinde Kaufering. Eching, 16 S. + 6 Kartenbeilagen + Anlagen. KNORR, W. (1991): Industriegebiet Landsberg Nordwest, Lechwiesen, Er~ schließung IVG-Gelände. Unver"ff. hydrogeologisches Gutachten im Auftrag der Stadt Landsberg am Lech. Ottobrunn, 27 S. + 4 Karten~ beilagen + 5 Anlagen. KOCH, M. (1992): Umweltverträglichkeitsprüfung am Beispiel einer Straßen~ planung: Vortrag am 11.05.1992 in Karlsruhe beim Landespflegelehr~ gang für Forstreferendare. 24 S. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG (1991): Gesetz zum Schutz des Bo~ dens (Bodenschutzgesetz). GBl. 1991, S. 434-443. MEYER, H. (1994): Klimatologische Stellungnahme zur "Umweltverträglich~ keitsstudie zur Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen im Norden von Landsberg am Lech". Unver"ff. Gutachten im Auftrag der Gemeinde Kaufering. Freiburg i. Br., 19 S. MINISTERIUM FÜR UMWELT, HESSEN (1992): Richtlinien zur Bemessung der Abgabe bei Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 6 (3) HeNatG). in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr 26, S. 1441-1444. MITSCHERLICH, G. (1975): Wald, Wachstum und Umwelt. 3. Band: Boden, Luft und Produktion. Frankfurt/Main: Sauerländer's Verlag. 352 S. MITSCHERLICH, G., SCHÖLZKE, D. (1977): Schalldämmung durch Wald. in: Allgemeine Forst- und Jagdzeitung, 148 Jg. Heft 7, S. 125-143. 100 PLANUNGSVERBAND ÄUßERER WIRTSCHAFTSRAUM MÜNCHEN (1993): Vor~ bereitung der Unterlagen zu einem Raumordnungsverfahren für neue Gewerbe-/Industrie-Standorte zwischen der Stadt Landsberg a. L. und der Gemeinde Kaufering: Arbeitspapier Regionalplanerische Untersuchung. 14 S. + Anhang. SEIBERT, P. (1980): Ökologische Bewertung von homogenen Landschafts~ teilen, Ökosystemen und Pflanzengesellschaften. Berichte der ANL. SCHEMEL, H.-J., MÜSSIG, B. (Hrsg. 1993): Gewerbeparks. in: Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Losebl.-Ausg., Berlin: Erich Schmidt Verlag. 11 Lfg., Reg. 5125, S. 1-37. VAN EIMERN, J., HÄCKEL, H. (1979): Wetter- und Klimakunde für Landwirte, Gärtner, Winzer und Landschaftspfleger. 3. überarbeitete u. erw. Auflage. Stuttgart: Ulmer Verlag. 269 S. VEREIN FÜR FORSTLICHE STANDORTSKARTIERUNG (1989): Erläuterungsband zur Standortserkundung im Stadtwald Landsberg am Lech. Unver"f~ fentlichte Arbeit. München. 154 S. + Anhang + Kartenbeilagen. 101 9. KARTENTEIL __________ Aus technischen Gründen konnten die im Maßstab 1:2500, 1:5000 und 1:10000 angefertigten Karten nur im DIN A3-Format in die vorliegende Studie eingebunden werden. Qultätseinbußen durch die Verkleinerung und durch Farbverschiebungen bei der Vervielfältigung der Karten waren unvermeidlich. Zum detaillierteren Studium sei daher auf die farbig ange~ legten Karten und Mutterpausen im Originalmaßstab bei der Stadt Lands~ berg verwiesen. Neben der "Übersichtskarte" und der "Schutzgebietskarte" in Kap. 2 im Maßstab 1:50000 wurden folgende Karten angefertigt: Maßstab der Nr. Titel und Planinhalt Originalkarten 1: BESTANDSAUFNAHME FRAUENWALD: WALDBESTÄNDE 1:2500 2: BESTANDSAUFNAHME FRAUENWALD: KLEINSTRUKTUREN 1:2500 3: ÖKOLOGISCHE WERTANALYSE DES FRAUENWALDES 1:2500 4: NUTZUNGSKARTIERUNG DER LECHWIESEN 1:2500 5: ÖKOLOGISCHE WERTANALYSE DER LECHWIESEN 1:2500 6: LÄRMAUSBREITUNG 1:5000 7: BEREICHE MIT RELATIV GERINGEM KONFLIKTPOTENTIAL 1:5000 8: STANDORTSVARIANTE FRAUENWALD 1:2500 9: KARTE DER POTENTIELLEN ERSATZFLÄCHEN + ANLAGE 1:10000 10: KARTE DER ERSATZFLÄCHEN FÜR DIE VAR. A+B 1:10000 Zur besseren Lesbarkeit wurde für die Karten Nr. 1-3 und 9 ein Teil der Legende vergr"ßert und als Faltplan beigefügt. 102 Arbeitsschritte der UVS Landsberg I. Problemstellung und allgemeine Beschreibung des Untersu~ chungsgebietes (naturräumliche und raumordnerische Abgren~ zung). II. Beschreibung der Ressourcen (Naturraumpotentiale) im Untersu~ chungsgebiet. 1. Arten- und Biotoppotential 2. Bodenpotential 3. Klimatisches Regenerationspotential 4. (Wasserdargebotspotential) 5. Immisionsschutzpotential 6. Landschaftsbild und Erholingspotential 7. (Wirtschaftspotential) 8. (Gestaltungspotential) III. Ableitung der Bewertungsfunktionen, Bewertungskriterien, Indi~ katoren und Meßgr"ßen. IV. Beurteilung der Naturraumpotentiale im einzelnen. 1. Biotope und Waldbestände werden im Anhalt an die Ökolo~ gische Wertanalyse im Nationalpark Bayerischen Wald bewer~ tet. Untersuchungseinheit sind die in der FE ausgeschiedenen Bestände, bzw. Kleinstrukturen eines Biotopleittyps. Beurteilung der Empfindlichkeit, Eignung und Vorbelastung der Einheiten in einer 5-stufigen Wertskala (sehr hoch, hoch, mittel, gering, nicht vorhanden). 2. Beurteilung der Potentiale 2)-7) wie oben. Indikatoren und Kriterien in Anlehnung an den Gliederungsvorschlag für eine Ökologische Waldbilanz der Oberforstdirektion. 3. Kartierung von Empfindlichkeit und Eignung und Überlage~ rung der Karten zur Ausscheidung besonders gefährdeter Be~ reiche. V. Risikoanalyse mitttels einer Status Quo plus Prognose. Auswir~ kungen des Vorhabens auf das Naturraumpotential. 1. Auswirkungen anlagenbedingter ökologischer Effekte auf das Naturraumpotential. 2. Auswirkungen betriebsbedingter ökologischer Effekte auf das Naturraumpotential. Jede Variante wird auf ihre anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen auf jedes Potential (1 - 7) überprüft. VI. Eignungsbeurteilung des Untersuchungsgebietes für das Vorha~ ben und Vorschläge von geeigneten Maßnahmen zur Riskover~ meidung/-verminderung. Beurteilung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und daraus resultierend der Umweltverträglichkeit des Vorha~ bens. Sozio-Ökologische Wertanalyse mit Aussagen zur "konomischen Bedeutung und zur landschaftsgestalterischen Eignung des Frau~ enwaldes bei Landsberg a. Lech. Naturnähe ökologischer Seltenheit Bestandeswert Strukturvielfalt Entwicklungsfähigkeit? Ökologischer Gesamtwert e. Waldbestandes Naturnähe Kleinstruktur~ Seltenheit wert e. Bestandes Vernetzungsfunktion Dimension Natur- schutzwert Wasserschutz Klimaschutz Soziologischer Gesamtwert e. Immissionsschutz Waldfläche Bodenschutz Erholung Gesellschaftl. Schutzwert des Waldes Roheinkommen Einkommens- funktion Holzertrag/ Bodenertragsfähigkeit Einkommen aus Nebennutzungen (v.a. Jagd) wirtschaftl. Bestandeswert Projektbezogener Schutzwert Holzmenge Rohstoffunktion Nebennutzungen Stabilität von Einzelindividuen Landschaftsges- gestalterische Anpassungs- u. Entwicklungsfähigkeit (Alter) Eignung e. Waldbestandes Gehölzarten Zusammensetzung Vitalität von Einzelindividuen